OÖ-Landesrat Manfred Haimbuchner: Sichtweisen wie vor 20 Jahren gepaart mit Informationsdefizit

Das Selbstverständnis behinderter Menschen hat sich in den letzten 20 Jahren wesentlich geändert. Ein Kommentar.

Dr. Manfred Haimbuchner
Land OÖ/Daniel Kauder

Wenn man sich die Antworten des oberösterreichischen Wohnbaulandesrates, Manfred Haimbuchner (FPÖ), auf die BIZEPS-Fragen betreffend Barrierefreiheit von geförderten Wohnbauten ansieht, fühlt man sich um mindestens 20 Jahre zurück versetzt.

Das Selbstverständnis behinderter Menschen hat sich in den letzten 20 Jahren wesentlich geändert. Ein selbstbewusstes und selbstbestimmtes Leben steht für sie heute im Mittelpunkt.

Dies hat auch in der Gesetzgebung Österreichs seine Spuren hinterlassen – z.B. Bundesbehindertengesetz, Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz 2006, Unterzeichnung der UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen im März 2007. Zweck letzterer ist es u.a., dass behinderte Menschen – wie alle anderen auch – am gemeinschaftlichen Leben uneingeschränkt teilnehmen können und man dabei auf Barrierefreiheit achtet. All dies scheint an Landesrat Haimbuchner spurlos vorüber gegangen zu sein.

Im Widerspruch zu Parteifreunden

Sein Parteikollege, NAbg. Norbert Hofer (FPÖ), forderte schon im Juli 2007, dass barrierefreies Bauen künftig verstärkt unterstützt werden solle. Man könne dies im Rahmen der Landes-Wohnbauförderungen tun.

Norbert Hofer damals: „Es wäre klüger, die Voraussetzung der Behinderung abzuschaffen [für die Förderung, Anm.d.Verf.], denn auch ältere Menschen profitieren von einer barrierefreien Bauweise. Außerdem werden auch jüngere Personen diesen Komfort zu schätzen wissen“. Der oberösterreichische FPÖ-Wohnbaulandesrat versucht aber nun genau jene Schritte, die dort bereits gesetzt wurden, rückgängig zu machen.

Der Einwand LR Haimbuchers bei „mathematischer Sichtweise“ müsse die Zahl der barrierefreien Wohnungen, mit der Zahl mobilitätseingeschränkter Personen gleichziehen, ist FALSCH! Denn: Behinderte Menschen besuchen ihre Freunde, Brüder, Schwestern, Verwandten. Auch in diese Wohnungen steht ihnen der barrierefreie Zutritt zu – siehe Behindertengleichstellungsgesetz und UN-Konvention.

Außerdem gilt: Barrierefreiheit ist für mindestens 10 % der Bevölkerung zwingend erforderlich, für 40 % hilfreich und für 100 % komfortabel. Im Zusammenhang mit barrierefreiem Bauen ist in Österreich sicher nichts zu reduzieren, sondern noch einiges aufzuholen.

Bezüglich der Mehrkosten barrierefreien Bauens meinte Landesrat Haimbuchner, „dass sich die Kosten hier lediglich im Bereich der Endreinigung bewegen, ist mir nicht bekannt“. Hier bin ich gerne bereit, das offensichtlich bestehende Informationsdefizit beheben zu helfen.

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