Wann ratifiziert Österreich endlich?
Österreich hat die Konvention als erster Staat der Welt, vertreten durch Sozialminister Dr. Erwin Buchinger, am 30. März 2007 unterzeichnet. "Seither scheint das Tempo draußen zu sein, denn mittlerweile ist ein volles Jahr vergangen.
Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist eine Konvention der Rekorde. Sie ist die erste Konvention des 21. Jahrhunderts. Sie ist die schnellst verhandelte Konvention der Geschichte.
Österreich hat die Konvention als erster Staat der Welt, vertreten durch Sozialminister Dr. Erwin Buchinger, am 30. März 2007 unterzeichnet. "Seither scheint das Tempo draußen zu sein, denn mittlerweile ist ein volles Jahr vergangen.
17 Staaten, darunter EU-Länder wie Spanien und Ungarn, haben die Konvention bereits ratifiziert - Österreich noch immer nicht", beklagt Mag. Rupert Roniger, Geschäftsführer von ,Licht für die Welt’. "Unsere Politik ist gefordert, mit der Ratifizierung endlich den nächsten Schritt zu setzen und entscheidend mitzuwirken, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt an ihren Gesellschaften teilhaben können", so Roniger. Dr. Klaus Voget, Präsident der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR), stimmt zu: "Aus Sicht der Behindertenverbände ist es unverständlich, warum sich Österreich hier soviel Zeit lässt. Der Bundesregierung würde es gut anstehen, sich bei der Ratifizierung zu beeilen!"
"In Österreich zeigt sich immer deutlicher, dass das Fehlen einer Nationalen Menschenrechtsinstitution zu gravierenden Defiziten in der nationalen Umsetzung internationaler Menschenrechtsstandards führt", erklärt Univ.Prof.Dr. Manfred Nowak vom Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte in diesem Zusammenhang. In Erfüllung von UN-Vorgaben muss in jedem Staat eine Institution eingerichtet werden, die sich für die Umsetzung und Einhaltung menschenrechtlicher Standards einsetzt. Weltweit gibt es bereits rund 60 solcher anerkannter Einrichtungen. Nowak weiter: "Die beachtlichen Bemühungen des Außenministeriums und österreichischer Expertinnen und Experten verpuffen, da ihnen auf der innerstaatlichen Ebene - vor allem in den betroffenen Ministerien und im Parlament - keine entsprechende Expertise gegenübersteht und oft der politische Wille zu tatkräftigem Handeln fehlt."
Martin Ladstätter von BIZEPS - Zentrum für Selbstbestimmtes Leben sieht die Situation in Österreich ähnlich: ",Zweck dieses Übereinkommens ist es, die volle und gleichberechtigte Ausübung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten’, heißt es in der UN-Konvention. Um dies in Österreich umzusetzen, haben wir sicherlich noch einen langen und mühsamen Weg vor uns. Ein Spezifikum der Behindertendiskriminierung ist nämlich, dass die Aussonderung und Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen einerseits von der Bevölkerung nur unzureichend wahrgenommen wird und andererseits die Verantwortlichen in Österreich das Prinzip der Inklusion noch immer nicht umsetzen wollen."
"Den Nichtregierungsorganisationen kam nicht nur bei der Entstehung dieses völkerrechtlichen Meilensteins der Behindertenpolitik große Bedeutung zu, ihre Mitwirkung wird auch bei der Umsetzung des UN-Übereinkommens in den einzelnen Mitgliedstaaten unerlässlich sein", erklärt Sozialminister Dr. Erwin Buchinger in einem Statement anlässlich des einjährigen "Jubiläums" der Unterzeichnung. "Ein Auftrag für uns, uns weiterhin für die Ratifizierung der Konvention durch Österreich einzusetzen", so die Podiumsteilnehmer der heutigen Pressekonferenz einhellig.
Weitere Informationen: Gleichstellung, Gleichstellung - int., BIZEPS
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Eduard Riha · 7. April 2008 14:43 Uhr
Martin Ladstätter · 4. April 2008 16:28 Uhr
Gerhard Lichtenauer · 4. April 2008 02:23 Uhr
Gerhard Lichtenauer · 4. April 2008 02:00 Uhr
Lukas Huber · 3. April 2008 23:28 Uhr
Bedeutet es, dass dadurch Länder darunter Österreich - die noch nicht ratifiziert haben - zu einer behindertenfreundlicheren Politik verpflichtet werden?
Gerhard Lichtenauer · 1. April 2008 18:33 Uhr
"Dreifachfalle: Behinderung, Diskriminierung und Aussonderung" und "Vierfachfalle: Pflegende Angehörige, Ausbeutung, Diskriminierung und Armut" ... Mittem im "zivilisierten" Europa. Gesellschaftliche Aussonderung mehr noch, als in vielen Entwicklungsländern.
Gerhard Lichtenauer · 31. März 2008 22:19 Uhr
Von "gravierenden Defiziten in der nationalen Umsetzung internationaler Menschenrechtsstandards" - die Univ.Prof.Dr. Manfred Nowak völlig korrekt feststellt - wird offensichtlich nicht nur von der Bevölkerung kaum etwas wahrgenommen, sondern vor allem auch von unseren 10 Regierungen sowie 183 NRAbg, 64 BRAbg und 448 LAbg. die dafür verantwortlich sind. (www.appell.at)