wertes unwertes Leben
Zu dieser Broschüre
Am 11. Jänner 1996 fand im Jugendstiltheater am Steinhof in Wien eine Veranstaltung zum Thema "Wertes/unwertes Leben?" statt. Dabei referierten Dr. Wolfgang Neugebauer und Manfred Srb. Das Interesse an diesem Thema hat uns veranlaßt, die beiden Referate einer größeren Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.
"Euthanasie", Aktive Sterbehilfe, Zwangssterilisation, "Neue Behindertenfeindlichkeit", "Liegenlassen" von Neugeborenen, verbale und physische Gewalt, Diskriminierungen und Aussonderungen von behinderten Menschen. Allen gemeinsam ist der Begriff der Gewalt.
Die Gewalt hat viele Gesichter: Waren es in der NS-Zeit die Zwangssterilisierungen und Morde in den Gaskammern und Spitälern oder die Abstempelung als "unnütze Esser", so sind es heute die Bedrohung unseres Lebens durch die Thesen von Philosophen und Wissenschaftlern oder die strukturelle Gewalt, der behinderte Menschen in Heimen und anderen Sondereinrichtungen, bei sozialen Diensten oder bei baulichen Barrieren im gesamten Lebensbereich ausgeliefert sind.
Wir sollten uns keiner Täuschung hingeben, auch nicht benutzbare Busse sind Gewalt genauso wie ein Telefonsystem, welches von Gehörlosen nicht verwendet werden kann. Aber auch die Mißachtung der Bürgerrechte Behinderter oder das nicht-ernst-Nehmen von uns, dem wir in unserem Alltag auf Schritt und Tritt begegnen.
Gefahr droht uns auch, das haben wir aus der Vergangenheit gelernt, durch das zunehmende Kosten-Nutzen-Denken in unserer Gesellschaft. Aber auch wer in der Politik ist und Gewalt verniedlicht oder zerreden will oder wer durch sein Auftreten ein Klima der Gewalt fördert oder sie zuläßt, ist mitverantwortlich!
Die Gewalt an behinderten Menschen hat viele Gesichter und ist mit dem Ende des "3. Reichs" keineswegs vom Erdboden verschwunden. Wir müssen sensibel sein und das Aufkeimen von Gewalt erkennen und wir müssen wachsam sein und Gewalt bekämpfen - wo und in welcher Form sie auch immer auftritt. Mit dieser Broschüre wollen wir einen Beitrag dazu leisten.
Sie können die gedruckte Version der Broschüre um 3,70 Euro plus Porto bei uns bestellen.
Das BIZEPS - Team
Kaiserstraße 55/3/4a
1070 Wien
Tel.: 01 / 5238921
Fax: 01 / 5238921 20
office@bizeps.or.at
Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und Familie gefördert.
Referat Neugebauer
NS-"Euthanasie" an Behinderten
Euthanasie, Zwangssterilisierung, "rassenhygienische" Vorstellungen wären wohl nur mehr für einen kleinen Kreis von Berufshistorikern oder historisch interessierten Menschen von Belang, wenn nicht in den letzten Jahren neuerlich solche Tendenzen in Deutschland, Österreich und anderen Ländern aufgetaucht wären.
Der sogenannte Gnadentod für unheilbar Kranke, Zwangssterilisierung für Behinderte, allgemein: Diskriminierung und Gewalt gegen behinderte Menschen sind keineswegs tote Vergangenheit, sondern aktuelle Erscheinungen. Daher ist es verdienstvoll, wenn eine Auseinandersetzung mit dem Gedankengut und Praktiken des Nationalsozialismus erfolgt, und ich bin Ihnen für Ihr Interesse an dieser Veranstaltung sehr dankbar.Ich meine, daß gerade im Gesundheitsbereich die Beschäftigung mit dem Nationalsozialismus für alle hier Tätigen, auch für die Politiker, unabdingbar sein sollte.
Die NS-Vernichtungspolitik war keineswegs nur Ausfluß der Wahnvorstellungen nationalsozialistischer Rassenfanatiker, sondern ist im Gesamtzusammenhang ökonomischer und bevölkerungspolitischer Zielvorstellungen des deutschen Faschismus, einer politischen, ökonomischen und sozialen "Neuordnung" Europas, zu sehen.
Das von den Nationalsozialisten vertretene Konzept einer "Volksgemeinschaft" strebte die Formierung einer weltanschaulich straffen, "rassisch" homogenen, sozial angepaßten, leistungsorientierten und hierarchisch gegliederten Gesellschaft an, in der alle oppositionellen, unangepaßten, nicht leistungsfähigen, "minderwertigen" Elemente ausgemerzt werden sollten.
Die nationalsozialistische Lebensvernichtung hatte zwei wesentliche Wurzeln: geistig-ideologische und ökonomisch-gesellschaftliche.
Im 19. Jahrhundert drangen biologistische Ideen sowohl in die Geistes- und Naturwissenschaften als auch in die Politik ein. Die Sozialdarwinisten meinten, daß die biologischen Prinzipien vom Kampf ums Dasein und von der natürlichen Auslese in der menschlichen Gesellschaft ebenso herrschen müßten wie in der Natur.
Auch in der Gesellschaft würden nur die kräftigsten und lebensfähigsten Individuen und Rassen im Kampf ums Dasein überleben, die Schwächeren unterliegen und gehen zugrunde. Verschiedene Theoretiker entwickelten Vorstellungen von der "Aufartung" des Volkes bzw. der Rasse durch aktive oder passive Auslese. Heute lächerlich anmutende Ansichten von der Höherwertigkeit einer nordischen, germanischen oder arischen Rasse wurden in zahlreichen pseudo- und populär-wissenschaftlichen Publikationen und Zeitschriften verbreitet und verfehlten nicht ihre Wirkung.
In der 1920 erschienenen Schrift "Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens" des Juristen Karl Binding und des Psychiaters Alfred Hoche wurde erstmals die Ausmerzung der Geisteskranken angesprochen.
Immer stärker drangen "rassenhygienische" Überlegungen in die Sozial- und Gesundheitspolitik ein und führten insbesondere in der Psychiatrie zur Entwicklung humanitätsabgewandter Vernichtungsprogramme. Selbst fortschrittliche politische Kräfte konnten sich der Attraktivität eugenischer Maßnahmen nicht entziehen, wie der Vortrag und die Broschüre "Gefahren der Minderwertigkeit" des durch und durch humanistisch gesinnten Stadtrats für das Wohlfahrtswesen der Stadt Wien, Prof. Dr. Julius Tandler, beim Österreichischen Bund für Volksaufklärung und Erbkunde zeigte.
Tandler rechnete die enormen Kosten der Irrenpflege vor und sah in der "Unfruchtbarmachung der Minderwertigen, selbstverständlich unter allen Kautelen der Wissenschaft und der Menschlichkeit und unter voller Bürgschaft des Rechts ... eine unabweisliche Forderung". Auch in katholischen und besonders in protestantischen Kreisen wurde die "rassenhygienische" Sterilisierung propagiert.
In der wissenschaftlichen Literatur wird zu Recht von einem "rassenhygienischen" Paradigma gesprochen. Die Nationalsozialisten haben in Ansätzen und Umrissen schon vorhandene Konzepte für die "Ausmerzung der Minderwertigen" radikalisiert und mit beispielloser Konsequenz in die Wirklichkeit umgesetzt.
Aus zahlreichen internen NS-Dokumenten und aus dem Zeitpunkt der Inangriffnahme der Lebensvernichtung wird aber deutlich, daß dafür nicht nur ideologische, "rassenhygienische" und rassistischen Überlegungen maßgeblich waren, sondern daß letztlich materielle Faktoren ausschlaggebend waren:
Es ging um die Beseitigung von "unnützen Essern", von "Ballastexistenzen", also um die Einsparung von Betten, Pflegepersonal, Lebensmitteln, Kleidern und dgl. in einer aufs äußerste angespannten Kriegswirtschaft.
Medizin und Gesundheitspolitik des Nationalsozialismus sind auch im Lichte der sozialen Funktion des faschistischen Herrschaftssystems zu sehen: Nach der Zerschlagung der organisierten Arbeiterbewegung sollte die Arbeitsleistung auf ein Maximum gehoben und die Löhne und Sozialkosten auf möglichst niedrigem Niveau gehalten werden. Im Zentrum der NS-Medizin stand daher nicht der kranke Einzelmensch, sondern die Sorge um die Gesundheit des "Volkskörpers".
Hauptaufgabe des Arztes sei die Stärkung der Volksgesundheit und die Reinhaltung der "völkischen Erbmasse". Als Mittel zu diesem Zweck wurden "Euthanasie" und Sterilisierung angesehen. In diesem Zusammenhang wurden immer wieder, selbst in Schulbüchern für Mathematik, Rechnungen angestellt, wie teuer die Erhaltung und Pflege der Geisteskranken komme.
Zur psychologischen Rechtfertigung der Mordaktion wurde den psychisch Kranken - ebenso wie den Juden, Zigeunern und anderen "Untermenschen" - die menschliche Qualität abgesprochen, indem z. B. im Organ des nationalsozialistischen deutschen Ärztebundes diese Menschen mit "Ratten, Wanzen und Flöhen" verglichen wurden, die als Schädlinge ausgemerzt gehören. Verschiedene Organisationen, Zeitschriften, Schulbücher, wissenschaftliche Werke und Vorlesungen, insbesondere an den medizinischen Fakultäten, aber auch Dokumentar- und Spielfilme, wie z. B. "Ich klage an" von Wolfgang Liebeneiner, propagierten die "rassenhygienischen" Ideen; Parteiorganisationen und staatliche Behörden organisierten die "Erb- und Rassenkunde".
Obwohl die Vorbereitung, Planung, Entschlußbildung, Propaganda und zentrale Steuerung sowohl der Zwangssterilisierung als auch der "Euthanasie" von Berlin aus erfolgte - dort war der aus Österreich stammende Ordinarius für Psychiatrie in Berlin Max de Crinis mitbeteiligt - gab es auch in Österreich Protagonisten der "Rassenhygiene". Insbesondere die 1925 an der Universität Wien gegründete Wiener Gesellschaft für "Rassenpflege", deren erster Vorsitzender Univ. Prof. Dr. Otto Reche, Vorstand des Anthropologischen Instituts, war, entfaltete eine rege Schulungs- und Vortragstätigkeit. Nach der Annexion Österreichs im März 1938 wurde die "Rassenhygiene" auf verschiedenen Ebenen institutionalisiert.
An den Universitäten Wien und Innsbruck wurden Lehrkanzeln für "Erb- und Rassenpflege" geschaffen, und die "Rassenhygiene" wurde in die Medizinerausbildung integriert; auch Anthropologen leisteten, vor allem durch "Gutachten" über die rassische Zugehörigkeit, einen wesentlichen Beitrag. Auf Parteiebene wurden Ämter für Sippenforschung errichtet; in den Gesundheitsabteilungen der Reichsgaue wurden eigene Abteilungen für "Erb- und Rassenkunde" geschaffen.
In Form des "Ariernachweises" und des "Ahnenpasses" griff die NS-"Rassenhygiene" praktisch in das Leben aller Menschen ein, da grundsätzlich jedermann den Nachweis einer "arischen" Abstammung zu erbringen hatte, ansonsten er als "Nichtarier" aus der "Volksgemeinschaft" ausgeschlossen wurde.
Zwangssterilisierung
Die erste verbrecherische Maßnahme, die die Nationalsozialisten nach ihrer Machtergreifung auf dem Gebiet der "Erb- und Rassenpflege" durchführten, war die zwangsweise, das heißt staatlich angeordnete Sterilisierung (Unfruchtbarmachung) von "Erbkranken" durch das "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" vom 14. Juni 1933.
Die Forderung nach Ausschaltung der "Minderwertigen" von der Fortpflanzung hatte Adolf Hitler schon in seinem Buch "Mein Kampf" 1925 erhoben.Obwohl die Vererbbarkeit wissenschaftlich nur zum geringsten Teil nachgewiesen war, galten als "Erbkrankheiten" im Sinne des Gesetzes: angeborener Schwachsinn, Schizophrenie, zirkuläres (manischdepressives) Irresein, erbliche Fallsucht, erblicher Veitstanz (Huntingtonsche Chorea), erbliche Blindheit, erbliche Taubheit, schwere erbliche körperliche Mißbildung sowie schwerer Alkoholismus.
Antragsberechtigt waren nicht nur der Kranke oder dessen gesetzlicher Vertreter, sondern auch Amtsärzte und Anstaltsleiter; letztere waren zur diesbezüglichen Anzeige sogar verpflichtet. Defacto waren die Gesundheitsämter die maßgebliche Instanz; die Leiter der Gesundheitsämter, meist NS-Funktionäre, stellten die meisten Sterilisierungsanträge.
De jure wurde über die Anträge in nichtöffentlicher Sitzung von den bei Amtsgerichten eingesetzten Erbgesundheitsgerichten, bestehend aus Amtsrichter, Amtsarzt und einem weiteren Arzt, entschieden, wobei eine Berufung an das Erbgesundheitsobergericht (beim jeweiligen Oberlandesgericht) möglich war. Im Gegensatz zur sonstigen rigorosen Verfolgung der Abtreibung war bei bereits schwangeren Frauen mit deren Einwilligung die Unterbrechung der Schwangerschaft (bis zum sechsten Monat) zulässig.
Nach Angaben von Horst Seidler kamen beim Erbgesundheitsgericht Wien 20 % der Meldungen von der Wagner Jauregg Heil- und Pflegeanstalt, deren Namensgeber, Univ. Prof. Dr. Julius Wagner, Nobelpreisträger für Medizin, übrigens am 21. April 1940, kurz nach Inkrafttreten des Zwangssterilisierungsgesetzes in Österreich und knapp vor seinem Tod noch eigenhändig seine Aufnahme in die NSDAP beantragt hatte.
Die vom Gericht beschlossene Unfruchtbarmachung, die in einer Krankenanstalt im Wege eines chirurgischen Eingriffes erfolgte, war auch gegen den Willen der Unfruchtbarzumachenden auszuführen, wobei die "Anwendung unmittelbaren Zwanges" zulässig war. Aus einschlägigen Statistiken geht hervor, daß die Anträge zur Unfruchtbarmachung nahezu ausschließlich von Amts- und Anstaltsärzten gestellt wurden und daß bei jedem Zwölften Gewalt angewendet werden mußte.
In etwa der Hälfte aller Fälle wurde der Antrag mit "Schwachsinn" begründet, in ländlichen Gebieten, z. B. Zwettl, betrug dieser Anteil um die 80 %. Die Betroffenen gehörten zum Großteil den Unterschichten an; zu Recht wird daher von einer "sozialen Diagnostik" gesprochen.
Da der Historiker mit der Beurteilung so komplexer, im Zentrum neuester und hochspezialisierter Forschungsrichtungen stehender medizinischer Fragen wie jener der Vererbung von Krankheiten, insbesondere von psychischen, genetischen Defekten und dergleichen wohl überfordert ist, folge ich auf diesem Gebiet dem Urteil zweier anerkannter Humanbiologen, Horst Seidler (Universität Wien) und Ulrich Kattmann (Universität Oldenburg), die in den von ihnen zusammengestellten Ausstellungsmaterialien "Rassenkunde und Rassenhygiene.
Ein Weg in den Nationalsozialismus" zum Schluß kommen, daß die Vorstellungen von Vererbung, die hinter dem Gesetz stehen, wissenschaftlich nicht haltbar sind und daß auch das Ziel, die Ausschaltung der Erbkrankheiten, auf diese Weise nicht erreicht werden kann. Das reichsdeutsche Sterilisierungsgesetz wurde mit Verordnung vom 14. November 1939 über 1. Jänner 1940 in der Ostmark eingeführt. Die Sterilisierungsaktion nahm aber in Österreich nur mehr geringeres Ausmaß an, da zu diesem Zeitpunkt bereits die weitergehende Maßnahme der "Euthanasie" praktiziert wurde.
Gisela Bock geht in ihrer Habilitationsschrift über die Zwangssterilisation ausführlich auf die quantitative Dimension ein und kommt aufgrund von Schätzungen und Berechnungen anderer sowie eigener Recherchen zu dem Ergebnis, daß im Deutschen Reich in den Grenzen von 1937 zwischen 1933 und 1945 etwa 360.000 Menschen aufgrund der gesetzlichen Vorschriften zwangssterilisiert wurden.
Mit den nach 1937 dazugekommenen Gebieten dürften etwa 400.000 Zwangssterilisierungen durch das NS-Regime erfolgt sein, wobei noch eine Dunkelziffer von einigen tausend außerhalb des Gesetzes durchgeführten Sterilisierungen ("Rheinlandbastarde", "freiwillige" Sterilisierungen durch Zustimmung des gesetzlichen Vertreters, KZ-Sterilisierungsversuche u. a.) angenommen wird.
In Österreich war die Zahl der Zwangssterilisierungen aus verschiedenen Gründen, vor allem wegen der gleichzeitig vor sich gehenden "Euthanasie", weitaus geringer. Genaue Angaben über die Anzahl der Zwangssterilisierungen in Österreich von 1940-1945 lassen sich freilich infolge der ungünstigen Quellenlage nicht machen; vielmehr können nur Teilangaben bzw. Hochrechnungen und Schätzungen daraus vorgenommen werden, wobei sich eine Bandbreite von 5.000 bis 10.000 Fällen errechnen läßt.
Gisela Bock hat herausgearbeitet, daß die rund 400.000 Zwangssterilisationen mindestens 5.000 Tote, davon 90 % Frauen, forderten; auf Österreich bezogen ergäbe dies 75 Tote - im übrigen eine weitere Kategorie von NS-Opfern, von denen bisher nie die Rede war.
Obwohl statistisch gesehen die Zwangssterilisierung Frauen und Männer gleichermaßen betraf, ist im Hinblick auf die größeren psychischen Folgen und die höhere Todesrate einer der Hauptthesen der Habilitationsschrift von Gisela Bock zuzustimmen, daß in der Zwangssterilisation eine primär und spezifisch gegen Frauen gerichtete Politik mit wesentlichen sexistischen Aspekten zu sehen ist.
An dieser Stelle ist auch darauf hinzuweisen, daß Vorschläge zur Zwangssterilisierung ganzer Volksgruppen und Völker auch aus Österreich kamen. So hatte am 24. August 1941 der stellvertretende Gauleiter von Niederdonau, SS-Oberführer Karl Gerlach, an den Reichsführer der SS Heinrich Himmler geschrieben, daß Menschenexperimente auf dem Gebiet der medikamentösen Sterilisation "in Zusammenarbeit mit dem Pharmakologischen Institut der Wiener Medizinischen Fakultät an Insassen des Zigeunerlagers Lackenbach in Niederdonau" vorgenommen werden sollten.
Pläne zur Massensterilisierung von Juden, Ostvölkern, sowjetischen Kriegsgefangenen und anderen, kamen aber nicht mehr zur Verwirklichung, zum Teil weil sie technisch undurchführbar waren, zum Teil weil man bereits zur Massenvernichtung übergegangen war. In Konzentrationslagern wurden aber Zigeunerfrauen und -mädchen Opfer grausamer Versuchssterilisierungen.
"Euthanasie"
Die Zwangssterilisierung genügte den nationalsozialistischen "Rassenhygienikern" jedoch nicht, da sie erst nach vielen Generationen Resultate zeigen konnte; die NS-Medizin zielte auf die völlige Ausschaltung aller Psychopathen, Schwachsinnigen, Behinderten und anderer "Minderwertiger" ab. Es ist kein Zufall, daß der Ausrottungsfeldzug gegen die Geisteskranken im Jahr des Kriegsausbruches 1939 begann, hatte doch Hitler bereits 1935 derartige Maßnahmen für diesen Fall angekündigt.
Damit sollte der in den Augen der Nationalsozialisten vor sich gehenden "negativen Auslese" durch den Krieg - Tod oder Verstümmelung der Gesunden, Überleben der Kranken - entgegengewirkt werden. Unmittelbarer Anlaß für die Aktion war die Notwendigkeit, Lazarettraum zu schaffen und Spitalspersonal freizustellen. Nach den Hartheimer Unterlagen wurden insgesamt 93.521 Betten, zum Großteil für militärische Zwecke, "freigemacht" und über 885 Millionen RM (für einen 10-Jahreszeitraum) an Kosten eingespart.Die Nationalsozialisten begannen die zu Unrecht "Euthanasie" (griechisch: schöner Tod) oder "Gnadentod" genannte Vernichtung des "lebensunwerten Lebens" mit den kranken Kindern. Zur Durchführung der massenhaften Tötung von mißgebildeten Neugeborenen und Kleinkindern wurde nach Beratungen in der "Kanzlei des Führers" und in Zusammenarbeit mit dem Reichsärzteführer Dr. Leonardo Conti noch im ersten Halbjahr 1939 eine Organisation mit der Tarnbezeichnung "Reichsausschuß zur wissenschaftlichen Erfassung erb- und anlagebedingter schwerer Leiden" geschaffen.
Durch einen geheimen Runderlaß des Reichsministeriums vom 18. August 1939 wurden alle Hebammen und Ärzte verpflichtet, in den Kliniken anfallende Mißgeburten (Idiotie, "Mongolismus", Mikro- und Hydrocephalus, Mißbildungen der Extremitäten) sowie Kinder bis zu drei Jahren mit diesen Leiden den Gesundheitsämtern zu melden. Die Meldebögen wurden an drei vom "Reichsausschuß" beauftragte Gutachter weitergeleitet, die auf einem speziellen Vordruck über Leben und Tod der Kinder entschieden.
Aufgrund dessen wurde den Leitern der zuständigen Gesundheitsämter vom "Reichsausschuß" mitgeteilt, "nach eingehender fachärztlicher Überprüfung" sei das Kind in eine "Kinderfachabteilung" einzuliefern. Dieser Mordaktion fielen mehr als 5.000 Kinder zum Opfer.
Insgesamt wurden an die dreißig solcher "Kinderfachabteilungen" an verschiedenen Krankenanstalten eingerichtet, darunter in den psychiatrischen Anstalten "Am Steinhof" in Wien und "Feldhof" in Graz. Die Eltern der betroffenen Kinder wurden mit verschiedenen Mitteln - von Täuschung bis zur Drohung - zur Herausgabe ihrer Kinder bewogen. Die Leiter der "Kinderfachabteilungen", die vom "Reichsausschuß" mündlich instruiert waren, ließen die eingelieferten Kinder nach einiger Zeit und nach eventueller Untersuchung und Befundprüfung töten, wobei in keinem Fall eine Einwilligung der Eltern nachgewiesen ist.
Die Tötung erfolgte mit Morphium-Hydrochloral, Luminal oder durch Nahrungsmittelentzug. Diese Kinder-"Euthanasie" wurde auch nach dem offiziellen Stop der Erwachsenen-"Euthanasie" im August 1941 bis zum Ende der NS-Herrschaft fortgeführt; durch die Hinaufsetzung der Altersgrenze auf 17 Jahre wurde der Personenkreis sogar beträchtlich erweitert.
Im Laufe des Krieges wurden auch größere Transporte aus dem "Altreich" in die Wiener-Kinderklinik gebracht, wo die meisten Kinder binnen kurzer Zeit starben. Besonders gut dokumentiert ist das Schicksal der im August 1943 aus den Alsterdorfer Anstalten (Hamburg) nach Steinhof gebrachten 228 Frauen und Mädchen, von denen 201 - meist nach beträchtlichen Gewichtsverlusten durch Hungern - umkamen.
Der damals an der Kinderklinik einschlägig tätige (nationalsozialistische) Arzt, Dr. Heinrich Gross, benutzte die Gehirne der Hamburger Kinder (und auch andere) nach 1945 zu wissenschaftlichen Arbeiten, die seine Karriere als Primarius und Gerichtssachverständiger (bis heute) begründeten.
Kurze Zeit nach dem Beginn der Kinder-"Euthanasie" wurde aufgrund einer auf den 1. September 1939 rückdatierten "Ermächtigung" des Führers Adolf Hitler, die keinerlei Gesetzeskraft oder Legalität hatte, mit der "Euthanasie" der erwachsenen Geisteskranken begonnen. Im Rahmen dieser von der "Kanzlei des Führers" organisierten Tötungsaktion (nach der Adresse Berlin, Tiergartenstraße 4 "T4" genannt) wurde ein Großteil der Patienten der psychiatrischen Anstalten im Deutschen Reich in "Euthanasie"-Anstalten, u. a. nach Hartheim bei Eferding, abtransportiert und dort mit Giftgas getötet.
Die Angehörigen der Opfer wurden mit verfälschten Briefen und Totenscheinen zu täuschen versucht. Vorher waren die Patienten von bezahlten "Gutachtern", etwa 40 bis 50, davon zwei aus Wien (Dr. Erwin Jekelius und Dr. Hans Bertha) im Wege einer Fragebogenauswertung für die "Euthanasie" ausgewählt worden.
Im Zuge der Erwachsenen-"Euthanasie" wurden aus österreichischen Anstalten vor allem nach Hartheim abtransportiert:
Wien-Steinhof: über 4.000
Gugging: mind. 500-600
Mauer-Öhling: mind. 1.279
Ybbs: 2.282
Linz-Niederhart: ca. 950
Graz-Feldhof: ca.1.500
Reichsgau Salzburg: ca. 420
Reichsgau Tirol (mit Vorarlberg): mind. 706
Reichsgau Kärnten: insgesamt 1.500, davon 700 nach Hartheim
In Hartheim wurden 1940/41 18.269 Menschen vergast.
In die "Euthanasie"-Aktion waren auch Pfleglinge kleinerer Anstalten und - über den Kreis der Geisteskranken weit hinaus - Insassen von Pflegeheimen und Altersheimen einbezogen. Allein im Versorgungsheim der Stadt Wien-Lainz wurden 346 Fragebögen ausgewertet.
Mit Hitlers Einstellungsbefehl vom 24. August 1941 kam die "Euthanasie" jedoch keineswegs zum Erliegen. Die Kinder-"Euthanasie" wurde weitergeführt, und in den "Euthanasie"-Anstalten wurden Häftlinge aus den Konzentrationslagern vergast (Aktion 14f13). Als einzige "Euthanasie"-Anstalt blieb Hartheim bis Dezember 1944 weiter in Betrieb, unter anderem wurden dort geisteskranke Ostarbeiter vergast, die keine Leistungen mehr erbringen konnten.
In den einzelnen Anstalten wurde die Ermordung von Geisteskranken durch Verhungern, Vergiften u. ä. fortgesetzt. Eine zentrale Anweisung für diese ungeregelten Mordaktionen dürfte nicht vorgelegen sein; diese entsprangen meist der Initiative von Gauleitungen, Anstaltsleitungen oder einzelnen Ärzten. Viktor Brack, einer der Hauptverantwortlichen für die "Euthanasie"-Aktion in der "Kanzlei des Führers" prägte dafür die Bezeichnung "wilde Euthanasie".
So ermordete etwa der von der Gauleitung Niederdonau eingesetzte praktische Arzt Dr. Emil Gelny, ein fanatischer Nationalsozialist (der später nach Syrien flüchten konnte), vom November 1943 bis April 1945 mehrere hundert Patienten in den Anstalten Gugging und Mauer-Öhling durch Medikamente und mittels eines von ihm umgebauten Elektroschockgerätes.
H. Rittmannsberger hat für Niedernhart herausgearbeitet, daß 1942/43 zahlreiche Patienten aus kleineren Anstalten überstellt wurden, die innerhalb weniger Tage starben. Ebenso geschah dies in anderen großen Anstalten. Offenbar dienten diese Verlegungstransporte zur Verschleierung des raschen Sterbenlassens, bzw. dessen Beschleunigung.
Zu den in Hartheim ermordeten 15.000 bis 18.000 ÖsterreicherInnen kommen also einige weitere tausend Patienten, die in den Anstalten selbst ums Leben gebracht wurden. Das heißt, daß die Größenordnung der österreichischen "Euthanasie"-Opfer bei mindestens 20.000 bis 50.000 liegt.
Das Bekanntwerden der "Euthanasie"-Aktion löste natürlich vor allem bei den Betroffenen - den Anstaltsinsassen, ihren Angehörigen und den anständigen Teil des Anstaltspersonals - Widerstand aus. Das gleiche gilt für die Zwangssterilisation, der sich viele, z. T. mit Erfolg, zu entziehen versuchten. Zu nennen ist hier der Apostolische Administrator von Innsbruck-Feldkirch Paul Rusch, der allen kirchlichen Anstalten und Ordensangehörigen die Mitwirkung an der Unfruchtbarmachung verbot.
Ob der von der katholischen und evangelischen Kirche ausgehenden Widerstand zu Hitlers "Euthanasiestopp" führte oder beitrug oder ob die T4-Aktion planmäßig zu Ende ging, ist in der Forschung umstritten, ändert aber nichts an seinem politischen und sittlichen Wert.
"Euthanasie" und Holocaust
Zweifellos fand im Sommer und Herbst 1941 eine einschneidende Umstrukturierung des T4-Apparates statt. Zum einen wurden die "Euthanasie"-Anstalten samt Personal sowie die "Gutachter" für die Aktion "14f13" verwendet, in deren Verlauf die Konzentrationslager von "Ballastexistenzen", also nichtleistungsfähigen Häftlingen, gesäubert wurden. So wurden in Hartheim mindestens 8.000 Häftlinge der KZ Dachau und Mauthausen ermordet.
Zum anderen wurde zu der im Herbst 1941 beginnenden "Endlösung der Judenfrage" das Personal von T4 herangezogen, zumal dieses über das notwendige know how bei der Massenvergasung verfügte. Insgesamt wurden 92 Angehörige der "Kanzlei des Führers" zu der von dem früheren Gauleiter, SS-Gruppenführer Odilo Globocnik, geleiteten "Aktion Reinhard" abkommandiert.Der aus Österreich stammende Arzt Dr. Irmfried Eberl wurde der erste Kommandant des Vernichtungslagers Treblinka, später fungierte der zuvor in Hartheim tätige Franz Stangl als Kommandant von Treblinka und Sobibor; auch der Büroleiter von Hartheim, Christian Wirth, war führend an der "Aktion Reinhard" beteiligt, der in den Jahren 1941 bis 1943 etwa 1,5 Millionen Juden im Generalgouvernement zum Opfer fielen.
Schließlich ist in diesem Zusammenhang auch darauf zu verweisen, daß Ärzte bei der Durchführung des Holocaust eine wichtige Rolle spielten; sie führten in Auschwitz die Selektionen der ankommenden Transporte, aber auch der kranken, nicht arbeitsfähigen Häftlinge im Lager durch und bedienten in der Regel die Gasanlagen. Die NS-"Euthanasie" stellt somit das Modell für den industriell betriebenen Massenmord an Millionen Menschen in Europa dar, dessen geplante Ausweitung ("Generalplan Ost") nur durch die militärische Niederlage Deutschlands unterblieb.
Andere Medizinverbrechen
Es liegt auf der Hand, daß in dieser Zeit der Geringschätzung des Lebens von Geisteskranken auch Gesundheitsschädigungen durch medizinische Versuche, Unterversorgung mit Medikamenten, Mißhandlungen von seiten des Pflegepersonals häufig vorkamen.
Aus Zeitgründen kann ich hier nicht im Detail auf die medizinischen Versuche insbesondere in den KZ eingehen, wo skrupellose Mediziner die Wehrlosigkeit der Häftlinge für ihre oft tödlich ausgehenden und schmerzhaften Experimente ausnützten. Brutalität und Sadismus waren Begleiterscheinungen, aber nicht Hauptmotiv der Humanversuche. So wurden etwa die mörderischen Unterkühlungs- und Unterdruckversuche in Dachau für die Luftfahrtmedizin durchgeführt und z. T. später für die US-Raumfahrt verwertet.An den gleichfalls in Dachau durchgeführten Meerwasserversuchen waren auch zwei österreichische Professoren beteiligt: der in Nürnberg zu 15 Jahren Haft verurteilte Prof. Dr. Wilhelm Beiglböck und sein Chef, der Vorstand der 1. Medizinischen Universitätsklinik Prof. Dr. Hans Eppinger, der als berühmter Prominentenarzt (u. a. Stalin) von der Strafverfolgung verschont wurde.
Untersuchungen für die Anstalten in Klagenfurt und Wien-Steinhof haben ergeben, daß seitens des Pflegepersonals zeitweise sogar mehr Patienten getötet wurden, als von oben angeordnet worden war. Der Gesichtspunkt der "Pflegeaufwendigkeit" war dabei von entscheidender Bedeutung: Je mehr ein Patient die Pfleger in Anspruch nahm, desto größer war seine "Aussicht" auf Todesbeschleunigung.
Übergriffe in den einzelnen Anstalten wurden durch Anweisungen von zentralen Stellen ergänzt. So wurde z. B. durch ein Rundschreiben des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung die Insulinkur für Schizophrenie in den psychiatrischen Anstalten und Kliniken untersagt. Aus den gleichen Gründen - Mangel an Insulin und Vorrang für jugendliche und arbeitsfähige Diabetiker - ordnete die Ärztekammer Wien 1944 an, daß "ältere oder erwerbsunfähige Diabetiker womöglich ohne Insulin oder mit der kleinstmöglichen Menge eingestellt werden".
Das dem NS-Gesundheitssystem zugrunde liegende erbarmungslose Kosten-Nutzen-Kalkül führte auch dazu, daß Tbc-Kranke massenhaft sterben gelassen wurden, und auch in anderen Fällen, wo eine Wiederherstellung zur vollen Arbeitsleistung nicht mehr zu erwarten war, erfolgte eine die Mortalitätsrate erhöhende Unterversorgung mit Nahrungsmitteln und Medikamenten.
Verfolgung von "Asozialen"
Die Absichten und Planungen der für die Gesundheits- und Sozialpolitik verantwortlichen NS-Funktionäre in Staat, Partei und SS gingen weit über "Erbkranke", Geisteskranke und Behinderte hinaus; von den verbrecherischen Maßnahmen waren alle den Normen des NS-Regimes nicht entsprechenden Menschen bedroht, insbesondere alle jene, die keine Leistung für die "Volksgemeinschaft" erbrachten oder erbringen konnten, die vom ökonomischen Standpunkt als "unnütze Esser" angesehen wurden.
Bei der wissenschaftlichen Definition der Asozialität, die als erblich hingestellt wurde, hatte sich der Österreicher Friedrich Stumpfl, später Ordinarius für "Rassenhygiene" an der Universität Innsbruck, hervorgetan. Vor allem dem Chef der SD und der Sipo, Reinhard Heydrich, neben Himmler Hauptorganisator des NS-Terrors, ging es um die "Ausmerzung" aller den NS-Normen nicht entsprechenden sozialen Randgruppen und Minderheiten im deutschen Herrschaftsbereich.In seinem Auftrag wurde ein "Gemeinschaftsfremdengesetz" ausgearbeitet, in dem Zwangssterilisierung und Schutzhaft für alle in den Augen der Nazis als "asozial" Eingestufte vorgesehen waren. Heydrich versuchte auch, in das 1939/40 in Verhandlung stehende "Euthanasie"-Gesetz die "Asozialen" einzubinden, so daß der Entwurf zeitweise den Titel "Gesetz über die Sterbehilfe für Lebensunfähige und Gemeinschaftsfremde" erhielt.
Die Gesetzwerdung scheiterte jedoch letztlich, weil Hitler, der in diesen wichtigen Kriegsmonaten Ruhe an der inneren Front wünschte, einer formalgesetzlichen Regelung der Massenmordaktionen nicht zustimmte.
Die Liquidierung der "Gemeinschaftsfremden", dazu wurden u. a. "Arbeitsscheue" und "gewohnheitsmäßige Schmarotzer", "Landesverräter", "Rassenschänder", "sexuell Hemmungslose", Süchtige, Trinker, Prostituierte, Abtreiberinnen, Straffällige gezählt, nach damaligen statistischen Berechnungen etwa 2% der Bevölkerung (1,6 Millionen Menschen), wurde hinsichtlich der Jüngeren im Wege der Kinder-"Euthanasie", die bis zum 17. Lebensjahr erstreckt wurde, betrieben, zum größeren Teil erfolgte sie durch den SS- und Polizeiapparat, d. h. durch Inhaftierung in Konzentrationslagern und "Vernichtung durch Arbeit".
Auch in der psychiatrischen Anstalt "Am Steinhof" in Wien wurde eine Arbeitsanstalt für "Asoziale" eingerichtet, wo auch nicht erbkranke, "asoziale" Mädchen und Frauen zwangssterilisiert wurden. Auch Kastrationen, insbesondere an Homosexuellen, wurden von Ärzten durchgeführt.
Schon 1939 wurde mit dem Aufbau gigantischer Karteien (in Wien etwa wurden 32.000 Personen registriert) im Rahmen der "Erbbiologischen Bestandsaufnahme" begonnen, in die neben Geisteskranken und Behinderten alle Arten von "Asozialen", verwahrloste Kinder und Jugendliche, Alkoholiker und dergleichen, einschließlich der gesamten Verwandtschaft ("Sippschaft"), aufgenommen wurden. Daß diese Menschen als zukünftige Opfer nationalsozialistischer Rassenpolitik ins Auge gefaßt waren, liegt in der Logik des NS-Systems. Manche Forscher (G. Aly, K. H. Roth, K. Dörner) nehmen an, daß eine Art "Endlösung der sozialen Frage", also eine Ausrottung der gesamten, als "minderwertig" angesehenen Unterschichten der Gesellschaft, geplant war.
Bewältigung nach 1945
Hinsichtlich der "Bewältigung" der NS-Medizinverbrechen kann an dieser Stelle nur folgendes schlagwortartig gesagt werden:
- die gerichtliche Verfolgung der Täter war völlig unzulänglich; viele belastete Ärzte konnten wieder in ihren Berufen, in der Wissenschaft und Lehre tätig werden,
- eine Wiedergutmachung an den Opfern erfolgte nicht; "Euthanasie"-Opfer und Zwangssterilisierte blieben aus dem Opferfürsorgegesetz ausgeklammert,
- die nach 1945 tabuisierten Themen "Euthanasie", Sterbehilfe und Zwangssterilisierung werden in den letzten Jahren (durch Leute wie Julius Hackethal, Peter Singer u. a.) wieder diskussionswürdig gemacht,
- die wissenschaftliche Erforschung in Österreich steckt noch in den Anfängen (z. B. sind die Anstaltsmorde in Steinhof bislang nicht aufgearbeitet worden); die Quellen sind zum Teil noch immer nicht zugänglich,
- inhumanes Kosten-Nutzen-Denken ist dem Gesundheitswesen weiterhin systemimmanent,
- die moderne Gen- und Reproduktionstechnik wird möglicherweise die "rassenhygienischen" Auslese- und Zuchtvorstellungen technisch realisierbar machen.
Wolfgang Neugebauer
geboren 1944 in Wien, Studium der Geschichte und Geographie an der Universität Wien, Dissertation zur Geschichte der sozialdemokratischen Jugendbewegung in Österreich, 1969 Promotion zum Dr. phil., seit 1969 Mitarbeiter, seit 1983 wissenschaftlicher Leiter des Dokumentationsarchivs des österreichischen Widerstandes, 1995 Ernennung zum Honorarprofessor für Zeitgeschichte an der Universität Wien.
Ein besonderes Anliegen ist ihm die wissenschaftliche Aufarbeitung der NS-"Euthanasie" und die Anerkennung der Opfer von "Euthanasie" und Zwangssterilisierung als NS-Opfer, die 1995 im Opferfürsorgegesetz und im Nationalfondsgesetz durchgesetzt werden konnte.
Referat Srb
Behinderte in der Gesellschaft
Einsteigen möchte ich mit einem Zitat von Peter Singer, australischer Wissenschaftler und Cheftheoretiker der sogenannten "neuen Euthanasie", einst engagierter Tierbefreier, der die Gleichstellung von Mensch und Tier propagiert. Er vertritt die Ansicht: "Die Tötung eines behinderten Säuglings ist nicht moralisch gleichbedeutend mit der Tötung einer Person. Sehr oft ist sie überhaupt kein Unrecht".
Mensch, so Singer, ist nämlich nicht gleich Mensch und weiters meint er in seinem 1984 erschienen Buch "Praktische Ethik", daß "das Leben eines Neugeborenen (damit ist ein stark behindertes Kind gemeint) weniger Wert hat als das Leben eines Schweines, eines Hundes, eines Schimpansen".Singer ist aber auch Direktor des "Centre for Human Bioethics" an einer australischen Universität, die ein von der Wirtschaft stark gefördertes und weltweit bekanntes Institut für Gen- und Reproduktionstechnik besitzt. Mit seiner Ethik begründete Singer nun unter anderem auch, daß Labortiere durch menschliches "Material" ersetzt werden können.
Singer war nun im Jahre 1989 auf Vortragstournee in Deutschland - unter anderem sollte er auch an einer Großveranstaltung der Lebenshilfe teilnehmen - wurde aber von AktivistInnen der Behindertenbewegung an seinen öffentlichen Auftritten gehindert, was zu beträchtlichem Aufsehen führte. Leider konnten wir uns in Österreich damals nicht so gut behaupten: Singer wurde vom damals darniederliegenden "Club 2" im ORF eingeladen, seine Thesen, die für die meisten Betroffenen schlicht ein Aufruf zum Mord sind, über das Fernsehen zu verbreiten.
Heftige Proteste der österreichischen Behindertenbewegung, aber auch von anderen Engagierten (so etwa brachte das DÖW eine Anzeige wegen Verdachtes der Propaganda für "Euthanasie" ein) konnten die Redaktion jedoch leider nicht davon abbringen, die bereits vorher aufgezeichnete Diskussion auszustrahlen. Ich lehnte damals eine Einladung in den Club ab, weil ich nicht bereit war, über mein Lebensrecht zu diskutieren.
Damit stand auch für Österreich über Nacht das Thema "Vernichtung der Lebensunwerten" wieder zur Diskussion: Ich und viele andere Betroffene wurden von dieser plötzlich auftauchenden Bedrohung unseres Lebensrechtes geradezu überrumpelt. In diesem Zusammenhang wurde auch der leider sehr zutreffende Begriff der "neuen Behindertenfeindlichkeit" geprägt, der immer noch Geltung hat.
Singer im Club 2
Doch mit dem Auftritt Singers im Club 2 sollte es nicht genug sein: Ein Jahr später trat der deutsche Philosoph Georg Meggle am Innsbrucker Institut für Philosophie mit einem Vortrag über "Philosophie und der Wert des Lebens" äußerst unangenehm in Erscheinung. Meggle - ein Sympathisant von Singer - vertritt die Ansicht, es wäre möglich, den Wert des menschlichen Lebens zu bestimmen und daher gebe es auch unwertes Leben.
Wenn aber behinderte Menschen unfähig seien, zu entscheiden, ob sie getötet werden wollen oder nicht, sei es ethisch begründbar, daß andere Personen unter Beurteilung der Situation des Betroffenen über die Tötung von behinderten Menschen entscheiden.Dieser Vortrag konnte zwar nicht mehr verhindert werden, er löste aber Empörung und heftige Reaktion aus: In einem offenen Brief von Betroffenen hieß es "Meggle und Singer setzen damit eine Tradition der Nazis fort, auch wenn sie dies immer wieder heftig bestreiten".
Ich stellte damals eine Parlamentarische Anfrage an den damaligen Wissenschaftsminister Busek in der ich seine Stellungnahme zu der von mir übersandten Mitschrift seines Vortrages verlangte: Die Antwort war vernichtend!
Doch bereits einen Monat vorher sollte Helga Kuhse, eine Mitarbeiterin und Co-Autorin von Peter Singer an der NÖ. Landesakademie und am 2. anatomischen Institut der Uni Wien, einen Vortrag halten zum Thema "Tötungsverbot und Sterbehilfe: Moralische Fragen der Euthanasie". Kuhse vertritt unter dem Motto "Einige Leben sind wertvoller als andere", u. a. die Auffassung, daß die Tötung behinderter Säuglinge das Gesamtglück der Familie steigern würde und daher zu erlauben sei. Um diese Tötung übers Herz zu bringen, sollen sich die Eltern einreden, ihr Kind sei ja noch gar kein richtiger Mensch, der ein Recht auf Leben habe!
Diesmal gelang es uns, Aktivisten der Behindertenbewegung und Sympathisanten, die beiden Vorträge zu verhindern: Unter anderem forderten wir vom "Forum der Behinderten- und Krüppelinitiativen" eine Erklärung von den Veranstaltern, daß das menschliche Leben unantastbar ist und "unantastbar bleiben" muß und hielten fest, daß die "Freiheit der Wissenschaft ... zumindest ethische Grenzen" hat.
Auf ein Protesttelegramm von mir erklärte der Dekan der Medizinischen Fakultät, Otto Kraupp, gegenüber dem STANDARD, er habe "gar nicht gewußt, wer das sei" und veranlaßte die Absetzung der Vorlesung. Unseren damaligen Erfolg hatten wir zu einem guten Teil auch dem STANDARD zu verdanken, von dem ich über die Vorträge informiert wurde, und dann den Widerstand organisieren konnte.
Einen neuen Höhepunkt erreichte der Streit um die neue "Euthanasie"-Debatte in Österreich mit der Ankündigung, das 15. Internationale Wittgenstein-Symposium solle im Sommer 1991 in Kirchberg a. Wechsel unter dem Thema "Angewandte Ethik" stehen: Dabei sollten - Sie werden es bereits ahnen - unter anderem Peter Singer, Georg Meggle sowie noch weitere Wissenschafter, welche die Thesen Singers schon bisher in der Öffentlichkeit vertreten oder unterstützt haben, zu Wort kommen.
Diese Ankündigung löste bei uns Betroffenen Wut und Empörung aus und wir setzten alles daran, um die Auftritte der "Euthanasie"-Befürworter zu verhindern: Wir protestierten beim Veranstalter, kündigten Protestaktionen am Tagungsort an und ich richtete abermals eine Parlamentarische Anfrage an den Wissenschaftsminister in der ich Auskunft darüber wollte, in welcher Höhe diese Veranstaltung vom Ministerium subventioniert wird. Die Dinge eskalierten und schließlich wurde die ganze Veranstaltung abgesagt.
Natürlich gab es auch keine Subventionen. Diese Absage hatte eine umfassende Debatte im STANDARD zur Folge. Dabei fand sich zwar kein Philosophieprofessor, der die Thesen von Singer und Meggle direkt unterstützt hat, dafür wurde aber allen "Euthanasie"-Gegnern Demokratiefeindlichkeit vorgeworfen; von einem wurde gar der "Einsatz der Polizei" (!) gegen uns gefordert.
"Euthanasie"-Praxis
Es gibt - ob wir dies nun wahrhaben wollen oder nicht - auch bereits in Österreich wieder eine "Euthanasie"-Praxis und ich werde Ihnen jetzt einige Beispiele dafür bringen:
- Durch das sogenannte "Liegenlassen" von schwerbehinderten neugeborenen Kindern in Spitälern werden diese oft sogar ganz offiziell dem Tode durch Verhungern, Ersticken oder mangels nicht durchgeführter notwendiger Behandlung preisgegeben. In Deutschland geschieht dies mehr als 1.000mal pro Jahr, von Österreich liegen keine Zahlen vor - wahrscheinlich will das auch niemand so genau wissen.
- Die "Deutsche Gesellschaft für humanes Sterben", die das Recht auf den eigenen Tod propagiert, treibt auch in Österreich ihr Unwesen. Sie bietet ihren Mitgliedern Sterbehilfe mittels Zyankali an.
- Genetische Beratungen und Vorsorgeuntersuchungen werden mit dem Ziel angeboten, behinderte Kinder VOR der Geburt festzustellen; damit sie dann auf ärztliche Empfehlung abgetrieben werden. Das Bundesministerium für Gesundheit bezeichnet dies "als vordringliche Maßnahmen zur Erhaltung der Volksgesundheit" - kommt Ihnen dieser Ausdruck auch bekannt vor? (BGBl 274/81)
Ein sehr prominenter Verfechter dieses schwerwiegenden Eingriffes war ja bekanntlich Prof. Rett, zu dessen Zeiten als Leiter des Neurologischen Krankenhauses am Wiener Rosenhügel zahlreiche Sterilisationen durchgeführt wurden. Aber nicht nur an diesem Krankenhaus. Mit diesen Eingriffen wird eine Tradition aus der NS-Zeit fortgeführt.
Diese Maßnahme ist auch deswegen besonders problematisch, weil sie ja überwiegend ohne Einwilligung der Betroffenen durchgeführt wird. Sehr häufig wird die Zustimmung der Eltern unter Vorspiegelung falscher Tatsachen erschlichen oder es wird moralischer Druck ausgeübt.
"Aktive Sterbehilfe"
Erwähnt werden muß auch noch die sogenannte "Aktive Sterbehilfe", wie sie in verschiedenen Ländern schon seit längerer Zeit stark diskutiert und etwa in Holland auch schon praktiziert wird: Einige von uns werden sich noch an einen Beitrag im Fernsehen erinnern, der in einer sehr bedrückenden und offenen Art deutlich machte, wie in den Niederlanden praktisch damit umgegangen wird. Einer Studie zufolge sind in diesem Land bereits vor mehreren Jahren rund 2 % der Verstorbenen aufgrund von aktiver Sterbehilfe von Ärzten getötet worden.
Unter "Aktiver Sterbehilfe" versteht man eine gezielte Tötung durch physischen Eingriff, z. B. die Verabreichung einer lebensverkürzenden Substanz mit Tötungsabsicht, um "Schmerzen und Leiden" zu beenden.Wie wir gesehen haben, zeigen sich in unserer Gesellschaft wieder Tendenzen, daß die Gemeinschaft verschiedene Gruppen, wie z. B. alte und behinderte Menschen, Kranke oder auch "Unproduktive" nicht mehr tragen will. Eine ganz besondere Rolle - ich möchte sagen eine Vorreiterrolle - spielt dabei die Wissenschaft: wie einst in der NS-Zeit sind Wissenschafter auch heute wieder Wegbereiter der "Euthanasie", d. h. der Ermordung behinderter Menschen.
Die Wissenschafter sagen auch heute wieder, was erstrebenswert ist und was nicht, was brauchbar ist und was unbrauchbar, was wert ist und "unwert" ist. Bei einer Ideologie, wo Glück und Freiheit von Leid als ausschließlich oberste Werte gelten, dort haben behinderte Menschen und Angehörige anderer Randgruppen keine guten Chancen.
Mit ihren Aussagen kommen die Wissenschafter aber auch allen jenen entgegen, die in behinderten Menschen einen lästigen Kostenfaktor sehen, der bei Kosten-Nutzen-Rechnungen nur allzuoft den Kürzeren ziehen muß.
Der volkswirtschaftliche Nutzen dieser Ideologie der neuen "Euthanasie" ist leider nicht von der Hand zu weisen. Die wirksamste Waffe gegen diese menschenverachtende und materialistische Ideologie kann wohl nur die praktisch gelebte Integration, können nur wirksame Bürgerrechte sein, die uns mit nichtbehinderten Menschen gleichstellen und die Sanktionen gegen Übertretungen vorsehen. - Doch dazu komme ich später noch einmal.
Aber auch dort, wo es nicht um die unmittelbare Bedrohung unserer Existenz geht, dort, wo es um unseren Lebensweg, wo es um die Bewältigung unseres Alltags geht, werden wir nicht als gleichwertig angesehen, werden in unseren Entfaltungsmöglichkeiten behindert, in unseren Entscheidungen bevormundet - kurz gesagt: wir werden diskriminiert. Dieselben Rechte, die von nichtbehinderten Menschen als selbstverständlich angesehen werden, werden behinderten Menschen in vielfältigster Weise vorenthalten und sie werden dadurch in ihren Lebens- und Entfaltungsmöglichkeiten behindert.
"Füa eich gschiacht eh so vü"
Wenn es hier auch nicht um die Gefährdung unseres Lebensrechtes geht, so geht es hier immerhin um unsere Lebensqualität, um unsere Chancengleichheit, um unsere Bürger- und Menschenrechte!
Hier höre ich gleich wieder jene Stimmen (sie stammen durchwegs von Nichtbetroffenen, auch von sogenannten Fachleuten) die sagen "Aber da ist in den letzten Jahren doch eine Menge geschehen" oder (vornehmlich von Zuschauern von "Licht ins Dunkel") "Füa eich gschiacht eh so vü" etc. etc. etc.Dieselben Personen würden aber heftigst dagegen protestieren, wenn sie die öffentlichen Verkehrsmittel nicht mehr benützen könnten bzw. sie nur mehr mit einer Begleitperson benutzen dürften; wenn sie in einer Institution leben müßten, wenn sie nicht ohne fremde Hilfe das Haus verlassen könnten oder etwa wenn man sie vom Wahlrecht ausschließen würde. Jeder der hier anwesenden behinderten Menschen könnte Ihnen auf Anhieb einige Dutzend ähnliche Beispiele erzählen.
Zu den Orten, wo sich die Einschränkungen und Diskriminierungen besonders häufen und die Menschenrechte sehr weit entfernt sind, gehören zweifelsohne Heime und vergleichbare Institutionen. Behinderte Heim-"Insassen" (nicht zufällig wird auch bei Gefängnissen von "Insassen" gesprochen) werden hier ausgesondert und unter dem Mäntelchen der besonderen Förderung bevormundet, strenge Heim-"Ordnungen" berauben sie noch ihrer letzten Grundrechte. Ganz besonders schlimm wirkt sich das dann in der Psychiatrie aus, wo behinderte Menschen mit Psychopharmaka oder mit Elektroschocks zwangsbehandelt werden und wo man sie in Gitterbetten sperrt.
Auch das ist Gewalt gegen behinderte Menschen - strukturelle Gewalt.
Zum Glück hat die physische Gewalt gegen behinderte Menschen in Österreich längst nicht diese erschreckenden Ausmaße angenommen wie in Deutschland, aber auch bei uns berichten Betroffene davon, daß sie überfallen, mit Waffen bedroht und beschimpft werden. Immer wieder wird von Aussprüchen wie "Dich hat auch der Hitler vergessen zu vergasen" berichtet.
Da kann es auch schon mal vorgekommen, daß ein fast blinder Beamter in einer Konditorei am Schwedenplatz in Wien mit den Worten: "Außi, außi. Wenn Sie sich umdrehen, schmeißen Sie ja alles um!" des Lokals verwiesen wird. Der Mann wollte Weihnachtsbäckerei kaufen. Dies waren wegen der Kürze der Zeit nur zwei Kostproben des "goldenen Wienerherzens".
Wenden wir uns jetzt einigen Vergleichen zu
In New York kann ich als Rollstuhlfahrer an jeden Punkt der Stadt gelangen, weil dort sämtliche Busse mit einem Hublift ausgestattet sind, mit dem ich rasch und ohne fremde Hilfe den Bus besteigen kann. In Wien ist dies nicht einmal mit den neuen Niederflurbussen möglich, weil sich die Stadtverwaltung und die zuständigen Politiker seit Jahren beharrlich weigern, die notwendigen Hublifte einzubauen.
In San Franzisko kann ich als gehbehinderter oder als rollstuhlfahrender Mensch überall unbehindert hingelangen, weil so gut wie alle Gehsteige abgesenkt wurden. In Wien ist dies nicht einmal noch in der Innenstadt möglich. Und ich kann dort die meisten Geschäfte, Kinos und Restaurants stufenlos erreichen und Behindertentoiletten gehören längst zum Standard.In Wien ist es genau umgekehrt. Und schließlich kann ich in San Franzisko in jeden Waggon der U-Bahn absolut stufenlos und ohne einen Spalt hineinrollen. In Wien macht dies ein bis zu 17 cm breiter Spalt in Kombination mit einer bis zu 15 cm hohen Stufe für die allermeisten RollifahrerInnen unmöglich. Und selbstverständlich gibt es in den USA geeignete Vorkehrungen für sehbehinderte und blinde Menschen.
Nun wieder zu Österreich
Trotz einer einigermaßen brauchbaren "ÖNORM für barrierefreies Planen und Bauen" weigern sich die für's Bauen in erster Linie zuständigen Länder seit vielen, vielen Jahren beharrlich, die wichtigsten Teile dieser Norm in ihre Bauordnung aufzunehmen. Und dann passiert es, daß ein mit 100 Millionen Schilling umgebautes Kino in Wien (Apollo) nicht stufenlos erreicht werden kann. Oder daß der neue Hackinger-Steg, welcher die Westausfahrt in Wien überquert, eine zu steile Auffahrtsrampe hat. Oder daß Restaurants vor, aber nicht mehr nach ihrem Umbau zugänglich sind.
Bereits in 12 Staaten ist die Gebärdensprache als Muttersprache und als Unterrichtssprache für gehörlose Menschen anerkannt, in einigen Ländern sind Gehörlose Menschen auch schon als sprachliche Minderheit anerkannt - nichts davon bei uns: Österreich steht, sowohl was die Anerkennung als auch die Verbreitung und die staatliche Förderung der Gebärdensprache anbelangt, beinahe auf der Stufe eines Entwicklungslandes!Im Gegensatz etwa zum angelsächsischen Raum oder zu Skandinavien werden bei uns im gesamten öffentlichen Leben, in den Ämtern und Behörden, den Bildungsstätten, den Medien oder bei öffentlichen Großveranstaltungen so gut wie nie Gebärdendolmetscherinnen und -dolmetscher eingesetzt.
Und während in vergleichbaren Staaten (nicht nur in den wohlhabenden westlichen Staaten sondern auch in Ländern aus dem Bereich des ehemaligen Ostblocks) schon seit vielen Jahren eigene Sendungen mit Gebärdenübersetzung über die Kanäle flimmern, heißt es bei uns noch immer: "ORF - bitte warten".
In den USA können auch blinde Menschen ohne größere Probleme am öffentlichen Leben teilnehmen. Dort gibt es kaum öffentliche Gebäude oder Aufzüge in U-Bahn Stationen, in denen sich Blinde nicht orientieren können, weil es keinerlei Beschriftungen in tastbaren Blockbuchstaben oder in der Brailleschrift gibt. In Österreich dagegen werden immer noch blinde Menschen mit Blindenführhunden aus Ämtern und Behörden, ja selbst aus dem Parlament gewiesen. Denn: "Vurschrift is Vurschrift".
Doch damit nicht genug, finden sich in unserem Lande Diskriminierungen selbst in Gesetzen, Verordnungen und Bescheiden. Hier einige kleine Kostproben (entnommen der Broschüre "Gleichstellung für behinderte Menschen", herausgegeben von BIZEPS - Zentrum für Selbstbestimmtes Leben in Wien):
- So etwa ist der Schwangerschaftsabbruch gemäß § 97 StGB auch nach der 12-Wochenfrist der Fristenlösung nicht strafbar, wenn eine Behinderung des Fötus diagnostiziert worden ist.
- Gemäß § 72 der Nationalratswahlordnung kann in Anstalten unter ärztlicher Leitung gehfähigen "Pfleglingen" die Ausübung des Wahlrechts aus "gewichtigen medizinischen Gründen" untersagt werden.
- Der § 15 des Schulpflichtgesetzes spricht noch immer von sogenannter "Schulunfähigkeit" in Zusammenhang mit behinderten Kindern. Dies ist ein eindeutiger Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention, die in Österreich bindendes Recht ist.
- In einem Bescheid des Magistratischen Bezirkamtes für den 22. Bezirk wird verlangt, daß beim Besuch des Donauturms "jeder Rollstuhlfahrer von einer zum Transport des Rollstuhlfahrers geeigneten Person begleitet werden muß." Ein klarer Fall von Diskriminierung.
Ich könnte jetzt noch von sehr vielen Dingen berichten; etwa von unserem gemeinsamen Kampf um die Schaffung einer österreichweit einheitlichen Pflegevorsorge, die trotz ihrer Mängel einen wichtigen Beitrag zur Führung eines selbstbestimmten Lebens darstellt, die aber jetzt - wenn es nach dem Willen der beiden Regierungsparteien geht - in ihrem ohnehin zu geringen Leistungsvolumen eingeschränkt werden soll.
Ich könnte Ihnen auch von unseren Anstrengungen erzählen, mit denen wir verhindern wollen, daß behinderte Menschen in ein unmenschliches Pflegeheim, etwa nach Lainz, abgeschoben werden, um dort bis an ihr Lebensende abgelagert zu werden, Bett an Bett mit alten, sterbenden Menschen.
Denn es ist in unserer Gesellschaft leider immer noch so, daß zwar jede Menge Geld da ist zur Finanzierung eines Heimplatzes, aber zumeist viel zu wenig Geld dafür da ist, daß ein schwerbehinderter Mensch mit Hilfe Persönlicher Assistenz in seinen eigenen vier Wänden ein ganz normales, selbstbestimmtes Leben führen kann. Ohne Bevormundung und Gängelung, ohne Menschenrechtsverletzung am laufenden Band.
Jedenfalls haben unsere gemeinsamen Erfahrungen - sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene - gezeigt, daß wir, wenn wir wirklich eine grundlegende Veränderung wollen, um unsere Bürger- und Menschenrechte kämpfen müssen. Wir müssen ein umfassendes Antidiskriminierungs- bzw. Gleichstellungsgesetz mit einklagbaren Sanktionen erkämpfen. Es muß ein Diskriminierungsverbot für behinderte Menschen in die Bundesverfassung aufgenommen werden und wir müssen bereits jetzt darangehen, die bestehenden Gesetze nach diskriminierenden Bestimmungen abzuklopfen und deren Beseitigung fordern.
Eines möchte ich Ihnen am Ende meiner Ausführungen noch sagen: die Zeit des Wegschauens sollte vorbei sein! Wenn uns die Rechte behinderter Menschen wichtig sind, wenn wir es damit ernst genug meinen, dann kommt es auf jede und jeden einzelnen von uns an - egal ob behindert oder nichtbehindert.
Wir alle wissen aus unzähligen persönlichen Erfahrungen und zeitgeschichtlichen Beispielen, wie wichtig persönliches Engagement und Zivilcourage sind und wieviel man damit erreichen kann. Reden wir uns nicht auf die anderen aus, verlassen wir uns nicht auf irgendjemanden, seien wir keine MitläuferInnen, sondern nehmen wir die Dinge SELBST in die Hand.
Manfred Srb
geboren 1941, Kinderlähmung mit 8 Jahren, Rollstuhlbenützer. Nach einer gemischten Aus- (Sonder) schul- und Regelschulkarriere erste Schritte in der Behindertenbewegung, Gründer des "club handikap", Sozialakademie auf dem 2. Bildungsweg, Leiter eines Integrationsprojektes in den Wiener kommunalen Jugendzentren, daneben verstärktes Engagement in der Bürgerrechtsbewegung u. a. bei Demos und anderen Protestaktionen. Berater der Grün/Alternativen in Behindertenfragen, von 1986 bis 1994 Abgeordneter der Grünen und Behindertensprecher im Parlament.
Artikel Klee
Der blinde Fleck
Wie Lehrer, Ärzte und Verbandsfunktionäre die "Gebrechlichen" der Verstümmelung und der Vernichtung auslieferten.
Bis heute hält sich die Legende, den Blinden sei im "3. Reich" nichts geschehen. Doch viele der "Lichtlosen", wie auch der Gehörlosen und "Taubstummen", wurden zwangssterilisiert oder starben in den Mordanstalten der Nazis.Fritz Hartmann, von Geburt an blind, ist in der Nazizeit aufgewachsen. In seiner Umgebung wurde Hitler als Messias verehrt. Das Horst-Wessel-Lied ("Die Fahne hoch") konnte der Fritzel auswendig, sang es begeistert mit. Nur die Zeile "Der Tag für Freiheit und für Brot bricht an" wollte nicht über seine Lippen. Mit seiner ebenfalls blinden Schwester Else besuchte er die Blindenschule in Ilvesheim bei Mannheim. Dort paukten ihnen sehende Lehrer ein: "Ich bin geboren, deutsch zu fühlen, bin ganz auf deutsches Denken eingestellt."
Deutsches Denken ließ sich im Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses von 1933 studieren. Das "Erbgesundheitsgesetz" legalisierte die Zwangssterilisierung von insgesamt 400.000 psychisch Kranken, Behinderten und "sozial Lästigen". Fritz Hartmann erinnert sich noch heute: "Ich hatte Angstträume und wunderte mich, daß die Lehrer und auch die Blinden so feige waren und nicht wenigstens sagten, ihr Nazis seid Schweine." Unter den Sterilisierten war auch die Freundin seiner Schwester: "Daß man dieses stille, gescheite Mädel, das im übrigen später mehr als fünfzig Jahre lang Organistin in ihrer Kirchengemeinde war, sterilisiert hat, zeugte doch davon, daß das Schweine waren, die so etwas taten."
Hartmann ist nach eigener Einschätzung einer der wenigen Blinden, welche die Nazizeit nicht ausblenden. So erzählt er auch, daß er 1936 in den HJ-Bann B (Blinde) gekommen ist. Daß es blinde Hitlerjungen gab, wissen nicht einmal NS-Forscher. Krüppel-Funktionäre und Sonderpädagogen, manche sicher im Glauben, etwas Gutes zu tun, kämpften schon früh um die Aufnahme der "Gebrechlichen" in die HJ. Für Blinde, Gehörlose und "Taubstumme" wurde 1934 je ein "Sonderbann" zugelassen.
Die Körperbehinderten folgten 1935. Die Hilfsschüler durften erst 1936 das "Ehrenkleid des Führers" anlegen. Voraussetzung war das Bestehen der "Pimpfenprobe", die neben sportlichen Leistungen die Kenntnis etwa des Horst-Wessel- und des HJ-Fahnen-Liedes verlangte. Der Bann K (Körperbehinderte) wurde bereits 1937 wieder aufgelöst.
Am eifrigsten betrieben Lehrer der Staatlichen Blindenanstalt Berlin-Steglitz die Aufnahme der "Lichtlosen" in die HJ. Einer von ihnen war Hellmuth Söllinger, SA-Mann seit 1928, ein, wie er sich selbst rühmte, "alter Nationalsozialist und junger Blindenlehrer". Schon in den ersten Wochen der NS-Herrschaft, im Februar 1933, war in der ältesten deutschen Blindenschule die blinde HJ gegründet worden.
Wenige Monate später, im Dezember 1933, erschien der Weckruf, der sich im Untertitel "Mitteilungsblatt für die Hitler-Jugend aller deutschen Blindenanstalten" nannte. Das Blatt wurde in Punktschrift gedruckt, mußte aber zwecks Zensur in Schwarzschrift übersetzt werden. 1934 wurde das Steglitzer Blindenblatt zum amtlichen Organ der Reichsjugendführung für die blinde Hitlerjugend (Zeitschrift für die nationalsozialistische blinde Jugend).
Sonderschulrektor Uwe Benke ("Wie blind ist die blinde Hitlerjugend?") hat die Geschichte der Steglitzer Blinden-HJ aufgearbeitet. Zwei Photos aus dem Anstaltsalltag erscheinen geradezu makaber: Die eine Aufnahme zeigt blinde Mädchen, die im Rassekundeunterricht sogenannte Rasseköpfe ("Neger") betasten. Das andere Bild zeigt blinde HJ-Angehörige, die mit leerem Blick den Hitlergruß üben.
Die "Lichtlosen" durften Uniform tragen, mußten aber die HJ-Armbinde durch die Blindenbinde (drei schwarze Kreise auf gelbem Tuch) ersetzen. Blinde mit schweren körperlichen Gebrechen durften das braune "Ehrenkleid" zwar anziehen, aber das Anstaltsgelände nicht verlassen. "Schwachsinnigen" Blinden war die Aufnahme in die HJ grundsätzlich versagt. Ein Pädagoge: "Jungen, die rechtsum und linksum nie lernen, kann die HJ nicht gebrauchen ... Der Hitlerjunge in seiner schmucken Uniform darf in seinem Gesicht keine Züge geistiger Verblödung tragen."
Ein Blinder erkannte schon früh die braune Gefahr: Rudolf Kraemer, der dank reicher Eltern eine allgemeine Schule besucht und in Jura und Philosophie promoviert hatte. Im Februar 1933 erschien seine Schrift "Kritik der Eugenik vom Standpunkt des Betroffenen". Hellsichtig warnte Kraemer davor, "nur aus Gründen der Nützlichkeit dem höchsten Rechtsgut, dem Leben, den Schutz zu entziehen".
Der Marburger Ordinarius für Hygiene, Professor Wilhelm Pfannenstiel, konterte in den Beiträgen zum Blindenwesen, der nationalsozialistische Staat habe durchaus das Recht, "zur Gesundung des Volksganzen unbrauchbare Elemente auszumerzen". Pfannenstiel wurde SS-Standartenführer und beratender Hygieniker der SS. Im August 1942 begaffte er im Vernichtungslager Belzec die Vergasung der Juden durch ein Guckloch. Der blinde Rudolf Kraemer starb im Juli 1945 gebrochenen Herzens. Der verblendete Pfannenstiel lobte in einer Zeugenaussage noch 1960 die "sauberen sanitären Einrichtungen" der Mordstätte.
Die NS-Zeit blieb unter den Blinden lange tabu. Erst 1986 erschien im Buchhandel eine Doktorarbeit über "Blindheit und Eugenik". Verfasser ist der Psychiater Gabriel Richter, der durch seinen kriegsblinden Schwiegervater auf das Thema gekommen war. Richter wurde massiv angegriffen, weil ausgerechnet ein Sehender den blinden Fleck in der Vergangenheit thematisiert hatte.
Die heftige Reaktion läßt sich erklären: Willfährig hatten 1933 die (gleichgeschalteten) Behindertenverbände das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses begrüßt. So beteuerte der Verein der blinden Akademiker, das Sterilisierungsgesetz um der Zukunft des deutschen Volkes willen "rückhaltlos" anzuerkennen.
Blinde sollten "dieses Opfer in innerer Freiheit" bringen. Carl Strehl, Begründer der Bereinigung der blinden Akademiker und der Marburger Blindenstudienanstalt, schlug sogar vor, Blinde als Gutachter an den Sterilisierungsgerichten einzusetzen: "Durch dieses Verfahren würde den betroffenen Blinden ein Teil ihres unberechtigten Mißtrauens genommen."
Bis heute hält sich die Legende, den Blinden sei im "3. Reich" nichts geschehen. Doch in den Akten der Psychiatrie im fränkischen Ansbach, die eine regelrechte Tötungsabteilung hatte, finden sich Eintragungen über "verstorbene" Kinder; "(blind!) lacht bei Besuch der Mutter" oder: "(blind!), gutmütig, zufrieden". In der hessischen Mordanstalt Hadamar (nahe Limburg) sind 1944 fünf "Insassen" der Blinden-Anstalt Frankfurt am Main getötet worden. Bei fast allen, so die Auskunft der Gedenkstätte Hadamar, lautete die Diagnose: "Außer mit Blindheit mit keiner Krankheit behaftet".
Die Blinden starben etwa zwei Wochen nach ihrer Einlieferung. Am längsten, nämlich fast vier Wochen, überlebte ein blinder Arbeiter mit schwammiger Diagnose: "ein gewisser Grad von Imbezillität". Der graduell Schwachsinnige hatte von 1934 bis 1942 in der Frankfurter Blinden-Anstalt gelebt und als Mattenflechter gearbeitet. 1942 war er in die Anstalt Eichberg bei Wiesbaden gekommen, die in der Bevölkerung als Mordstätte verschrien war. Verzweifelt bat der Mattenflechter die Blinden-Anstalt um eine Rückverlegung.
Die Frankfurter Anstalt informierte daraufhin die Eichberger Psychiatrie: "Er gibt an, daß ihm das Leben in der Landesheilanstalt Eichberg unerträglich sei. Solange W. in unserer Anstalt war, hat er uns ständig Schwierigkeiten bereitet ... Ich bitte hiermit, dem Obengenannten eröffnen zu wollen, daß wir ihn auf keinen Fall in unser Heim zurücknehmen." Der Blinde wird am 12. November 1944 nach Hadamar verlegt, sein Tod am 14. Dezember 1944 beurkundet.
In der Hackordnung der "Minderwertigen" rangierten die Hörbehinderten hinter den Blinden. Es gab Gehörlose, die der NSDAP beitraten, weil sie hofften, als Parteigenosse der Sterilisierung zu entgehen. Die "Gehörgebrechlichen" fanden in ihrer Verzweiflung kaum Beistand.
Eine berliner Fürsorgerin des Reichsverbandes der Gehörlosen Deutschlands e.V. meldete beispielsweise eine 25jährige Taube beim Erbgesundheitsgericht zur Sterilisierung. "Als Fürsorgerin des Reichsverbandes, die zugleich auch Parteigenossin ist", denunzierte sie die verheiratete Frau: "Sie soll versuchen, um den Eingriff herumzukommen, indem sie angibt, daß sie nicht ertaubt ist."
Der Reichsverband der evangelischen Taubstummen-Seelsorger Deutschlands forderte in einem Aufruf sogar von seinen Schützlingen: "Denke an die Zukunft Deines Volkes und bringe dieses Opfer." Der Ratschlag der Pastoren: "Wir wissen, daß denen, die Gott lieben, alle Dinge zum Besten dienen." Eine der wenigen, die wenigstens einmal Anteilnahme erlebte, ist die gehörlose Fanny Mikus. Sie wurde trotz Sterilisierung schwanger, mußte ihr Kind abtreiben lassen. Ihr Widerstand wurde mit ärztlicher Brachialgewalt gebrochen. Nach der Operation weinten Krankenschwestern an ihrem Bett. Der Kommentar einer der Schwestern: "Die spinnt."
Niemand hat das Leid der Gehörlosen und die Liebedienerei der Funktionäre intensiver erforscht als der Bremer Gehörlosenlehrer Horst Biesold. Sein Buch "Klagende Hände" ist 1988 erschienen, seitdem fühlt er sich geächtet. Die "Paulinenpflege" im württembergischen Winnenden öffnete Biesold allerdings ihr Archiv.
In dieser Einrichtung der Inneren Mission hatte sich Parteigenosse Pastor Müller als "Rassenpfleger" betätigt. So drängte er 1939 das Erbgesundheitsgericht in Stuttgart, das abschließende Urteil über eine vierzehnjährige Gehörlose zu schicken: "Ich bitte um baldige Zusendung des Endgültigkeitszeugnisses, damit die Unfruchtbarmachung noch möglichst zeitig vor der Konfirmation durchgeführt werden kann."
Aus der "Paulinenpflege" wurden 1941 sieben Bewohner zur Vergasung in Hadamar abgeholt. Aus der Taubstummen- und Fürsorgeanstalt der Ziegler'schen Anstalten in Wilhelmsdorf (Kreis Ravensburg) wurden siebzehn Zöglinge abtransportiert. Vergebens hatte Heimleiter Heinrich Hermann eingewandt, die "Taubstummen" könnten zwar "nicht in der Welt draußen ihr eigenes Brot verdienen", leisteten aber wirklich nützliche Arbeit. Einer kehrte später zurück, die anderen starben in der Gaskammer von Hadamar.
Die als "minderwertig" Gebrandmarkten durften kein Mitgefühl und schon gar keine Solidarität erwarten. So diffamierten sie ihrerseits andere: die "Kriegsblinden" gingen in der Sterilisierungsdebatte schon 1933 auf Distanz zu den "Zivilblinden": "Uns ... geht diese Streitfrage nur sehr wenig an", heißt es in der Zeitschrift "Der Kriegsblinde". Denn: "Kriegserblindung ist kein Erbübel."
Die Sehschwachen distanzierten sich wiederum von den Blinden, die Schwerhörigen von den Gehörlosen. So wurde 1936 eine eigenen Schwerhörigen-HJ gegründet. Im Hörbehindertenblatt "Der Kämpfer", das sich im Untertitel "Deutsche Zeitschrift für Schwerhörige und Ertaubte" nannte, hatte schon 1934 eine Betroffene den Nachweis zu führen versucht, Schwerhörige seien bessere Nazis; "Der Nationalsozialismus soll aus der Tiefe erfaßt werden, ... In dieser Hinsicht ist aber der Schwerhörige dem Guthörenden oft weit voraus."
Auch taube Gehörlosenfunktionäre arbeiteten den Nazis zu. Einer von ihnen war Fritz Albreghs, Reichsbundesleiter des Reichsverbandes der Gehörlosen Deutschland, der sich in NS-Uniform auf einer Postkarte verewigen ließ. Im Kämpfer bezichtigte sich 1934 ein Hörgeschädigter, er sei für die "Qualität des Volksbestandes" untragbar und habe sich deshalb sterilisieren lassen.
Die gehörlose Emilie Klüsener-Esch, 1932 der NS-Frauenschaft beigetreten, ließ sich freiwillig sterilisieren, obwohl sie, so Biesold in seinem Buch "Klagende Hände", aus einer "erbgesunden" Familie stammte. Gabriel Richter fand im Archiv der Marburger Blindenstudienanstalt die Selbstanpreisung einer sterilisierten Schülerin ("Ich trage für euch das Mutfähnlein"). Die Blinde; "Wer ist so verroht, daß er sein Leid in seinem Kinde wiederholt sehen möchte?"
Die jüdischen Behinderten wurden schon früh verstoßen. Im Juli 1933 führte der Verein der blinden Akademiker den Arierparagraphen ein, wonach Juden nicht Mitglieder sein können. Über das Schicksal dieser Blinden ist wenig bekannt. Einer, Ludwid Cohn aus Breslau, wurde 1933 als Blindenpfleger gefeuert: Ein jüdischer Blinder, hieß es zur Begründung, dürfe keine arischen Blinden betreuen. Cohn kam 1942 ins Ghetto Theresienstadt, wo damals etwa 1.200 Blinde zusammengepfercht lebten. Sie wurden nach und nach in Vernichtungslager wie Belzec oder Treblinka abtransportiert.
Ernst Klee
geboren 1942, Studium der Theologie und Sozialpädagogik. Lehrauftrag für Behindertenpädagogik an der VHS in Frankfurt (1973-1982) und an der FHS in Wiesbaden (1978-1979). Mitarbeiter der Wochenzeitung "Die Zeit". 1981 wurde sein Fernsehfilm "Verspottet" (über das Leben einer Kleinwüchsigen) mit einem Adolf-Grimme-Preis sowie von der Deutschen Akademie der darstellenden Künste in Frankfurt ausgezeichnet.
Opfer und Buchtips
Über den Umgang mit "Euthanasie"-Opfern im Jahre 1996 in Hamburg und Wien
Auf dem Ehrenfeld der Geschwister Scholl-Stiftung in Hamburg wurden am 8. Mai 1996 die sterblichen Überreste von Frauen und Kindern beigesetzt, die während des NS-Regimes in Wien "euthanasiert" wurden.
Hunderte sogenannte "Gehirnpräparate" sind in einem Keller der Pathologie des Psychiatrischen Krankenhauses auf der Baumgartner Höhe bis heute gelagert.
Sie wurden nach 1945 vom Wiener Primarius Heinrich Gross zu Forschungszwecken benützt. Die Zeitschrift "profil" hat 1995 darüber und über neue Hinweise auf eine Beteiligung Gross am Mord an diesen Opfern berichtet - eine Strafanzeige des Dokumentationsarchives des Österreichischen Widerstands gegen Gross wurde heuer im Jänner von der Staatsanwaltschaft jedoch zurückgelegt.
Während sich in Hamburg Angehörige, die Gesundheitssenatorin und VertreterInnen des Behindertenheimes, das die Opfer nach Wien überwiesen hat, unter großem Medienecho für die Überführung einsetzten, hat Wiens Gesundheitsstadtrat Rieder die Aufgabe einer "ehrenhaften" Beisetzung der "Hirnpräparate" von sich weggeschoben und dem Kulturamt übertragen.
Die sterblichen Überreste der weiteren Opfer werden in einem Ehrengrab der Stadt Wien auf dem Zentralfriedhof ihre letzte Ruhe finden. Hierfür steht noch kein Termin fest.
Wolfgang Neugebauer vom Dokumentationsarchiv fordert Rieder nun auf, daß statt einer anonymen Bestattung auch in Österreich Angehörige der Opfer gesucht und über das bis heute verschwiegene Schicksal der Ermordeten und ihrer Leichenteile informiert werden.
Die "Euthanasie" in der NS-Zeit ist in Österreich noch immer weitgehend unaufgearbeitet.
Büchertips
Sie Nennen es Fürsorge - Behinderte zwischen Vernichtung und Widerstand
2. Auflage Frankfurt/Main: Dr. Med. Mabuse, 1987, ISBN 3-925 499-22-9
In den Beiträgen über die Behandlung behinderter Menschen im NS-Staat wird gezeigt, daß Herabwürdigung und Aussonderung Vorstufen einer mörderischen "Sonderbehandlung" sein können. Und heute? Welche Zwecke werden mit einer besonderen Unterbringung, Beschulung und Therapie verfolgt? Doch behinderte Menschen wehren sich. Sie kämpfen für Selbstbestimmung. Die Krüppelbewegung manifestiert sich.
Behinderte im Dritten Reich
Eigenverlag Dr. Alois Doppelbauer, Gaspoltshofen, 1984 Eine Projektgruppe bestehend aus BewohnerInnen des Behindertendorfes Altenhof befragte behinderte Augenzeugen, die bereits in der NS-Zeit gelebt haben - oder besser gesagt, die sie überlebt haben.
Benno Müller-Hill
Tödliche Wissenschaft. Die Aussonderung von Juden, Zigeunern und Geisteskranken 1933-1945
Rowohlt Taschenbuchverlag,
ISBN 3-499-153-49-1
Der Autor untersucht die Teilhabe deutscher Wissenschaftler am Vernichtungsfeldzug gegen Juden, Zigeuner und Geisteskranke. Müller-Hill bohrt sich fest am Begriff des Antisemitismus und übesieht, daß es sich um einen Rassismus gehandelt hat. Müller-Hill nach waren Mediziner und Naturwissenschaftler aus Objektivität zu allen bereit. Der Autor ist überzeugt, daß sich der Nationalsozialismus nicht wiederholen kann, weil die Wissenschaft "nicht daran interessiert ist, die menschliche Erbsubstanz zu erforschen."
Helge Stromberger
Die Ärzte, die Schwestern, die SS und der Tod
Verlag DRAVA/SZI, Klagenfurt, 1988,
ISBN 3-85435-106-2
Das Buch beleuchtet die massenweise Ermordung vor allem von psychisch behinderten Menschen und wie die Justiz in den Nachkriegsjahren mit den Mördern umgegangen ist: "Was jedoch fehlte, war die Entschlossenheit und der politische Wille, im Österreich der sechziger Jahre einen wirklich großen NS-Prozeß auch tatsächlich durchzuführen."
Klaus Dörner
Tödliches Mitleid - zur Frage der Unerträglichkeit des Lebens - oder die soziale Frage: Entstehung, Medizinierung, NS-Endlösung
2. Auflage 1989, Verlag Jakob van Haddis,
ISBN 3-936278-1-0
zu bestellen im Förderkreis Wohnen - Arbeit - Freizeit e.V. Gartenstraße 4 / Tagwerk, 4830 Gütersloh.
Die Teilnehmer der 40. Gütersloher Fortbildungswoche versuchten, gemeinsam mit psychiatrisch Tätigen aus der Volksrepublik Polen, die ethischen Begründungen der im Alltag so selbstverständlich gewordenen psychiatrischen Tätigkeiten zu überdenken. Dabei wurde auch die extreme Radikalisierung psychiatrischen Denkens und Handelns während des Nationalsozialismus in die aktuellen Reflexionen einbezogen.
Ingwhio aus der Schmitten
Schwachsinnig in Salzburg, Umbruch.
Werkstatt für Gesellschafts- und Psychoanalyse, Salzburg, 1985
Hier wird der Versuch unternommen, die zunehmende Sonderstellung sogenannter "Schwachsinniger" aus dem geschichtlichen Zusammenhang heraus zu verfolgen und zu erklären. Vor kaum 200 Jahren waren jene Menschen, die man später als Schwachsinnige bezeichnete, noch selbstverständlich akzeptierter Teil der Gesellschaft. Erst im Verlauf des 19. und frühen 20. Jahrhundert wurden sie zu einem besonders wahrgenommenen und sozial ausgegrenzten Personenkreis.
Franz Christoph, Christian Mürner
Der Gesundheits-Fetisch - über Inhumanes in der Ökologiebewegung
Roland Asanger Verlag Heidelberg 1990,
ISBN 3-89334-176-5
Die These des Buches lautet: In demselben Maße, in dem das ökologische Bewußtsein der Bevölkerung zunahm, stieg auch deren Verachtung gegenüber Behinderten. Die Ökologiebewegung hat zur Behindertenfeindlichkeit beigetragen.
Die Autoren wehren sich gegen den Mißbrauch von behinderten Menschen als "abschreckendes Beispiel" in der Auseinandersetzung um Atomenergie und Gentechnologie und stellen die Idealisierung der "Normalität" in Frage.
Franz Christoph
Tödlicher Zeitgeist - Notwehr gegen Euthanasie
Verlag Kiepenheuer & Witsch, Köln 1990,
ISBN 3-462-02052-8
Das Buch richtet sich gegen die Debatte über "Euthanasie" und Sterbehilfe, gegen die Aufhebung des Tabus, das Lebensrecht von Menschen in Frage zu stellen, Meinungsfreiheit hat dort ihre Grenze, wo sie zur tödlichen Bedrohung wird. Und das geschieht da, wo zwischen lebenswertem und lebensunwertem Leben unterschieden wird. Ein Buch für das Lebensrecht aller Menschen.
Tödliche Ethik - Beiträge gegen Eugenik und "Euthanasie"
Verlag Libertäre Assoziation, Herausgegeben von Theo Bruns, Ulla Penselin, Udo Sierck 1990,
ISBN 3-922611-09-5.
Die in einer breiten Öffentlichkeit geführte "neue" "Euthanasie"-Debatte ist im Zusammenhang mit dem flächendeckenden Ausbau humangenetischer Beratungsstellen, dem Boom der Gen- und Reproduktionstechnologien sowie einer Sozialpolitik, die auf die Ausgrenzung von "unproduktiven", kranken und alten Menschen zielt, zu sehen. Die "neue Ethik" dient der Absicherung dieser Politik.
Peter Singer/Helga Kuhse
Muß dieses Kind am Leben bleiben? Das Problem schwerstgeschädigter Neugeborener
Harald Fischer Verlag, 1993,
ISBN 3-89131-110-9
Die Grundthese Singers lautet, daß es unter gewissen Umständen, die Singer niemals klar definiert, erlaubt sei, behinderte Säuglinge aktiv zu töten, da das Leben dieser Kinder von unermeßlichem Leid begleitet und damit die humanste Lösung wäre, ihnen dieses zu nehmen. Die gleiche Rechtfertigung hatten wir auch schon im Nationalsozialismus. Hier wie dort geht es also in Wahrheit um einen Generalangriff auf behindertes Leben schlechthin.
Hg. Daniels, Degener, u.a.
Krüppel-Tribunal. Menschenrechtsverletzungen im Sozialstaat
AG SPAAK, München, 1983,
ISBN 3-7609-0799-7
Im Anschluß an das "Internationale Jahr der Behinderten" brachte die "Aktionsgruppe gegen das UNO-Jahr" auf dem sogenannten KRÜPPEL-TRIBUNAL Menschenrechtsverletzungen an behinderten Menschen zur Anklage. Damit konnte auf die Aussonderung und Diskriminierung punktuell aufmerksam gemacht werden.
Swantje Köbsell
Eingriffe. Zwangssterilisation geistig behinderter Frauen
AG SPAAK, München, 1987,
ISBN 3-923 126-46-8
Die Zwangssterilisation geistig behinderter Menschen ist auch heute noch ein weitgehend tabuisiertes Thema. Dieses Buch arbeitet die besondere Betroffenheit der geistig behinderten Frauen heraus. Dabei wird deutlich, daß Zwangssterilisation nicht aufgrund von "Sachzwängen" erfolgt.
Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen in Deutschland - Ein Bericht
Herausgeber: Forum GEGEN GEWALT an behinderten Menschen, Kiel, 1994
Aufgrund von 98 Berichten über Gewalt, die behinderte Menschen in der Öffentlichkeit erlebt haben, werden die Hintergründe für diese Übergriffe beleuchtet. Weiters wird versucht darzustellen, welche Menschen Gewalt ausüben, wie sich die betroffenen Gruppen vor Angriffen schützen können und welche Maßnahmen ergriffen werden könnten, um diese Entwicklung zu stoppen.
Deutschland im Herbst - zunehmende Gewalt gegen behinderte Menschen
Hannover 1993
In diesem Band sind 50 der von Karl Finke, den Behindertenbeauftragte des Landes Niedersachsen, gesammelten Berichte von Übergriffen gegen behinderte Menschen dokumentiert. Es wird auch belegt, daß diese Gewalt nicht nur von Rechtsradikalen ausgeht.
Hans-Henning Scharsach
Haiders Kampf
Wilhelm Heyne Verlag München 1992,
ISBN 3-453-06528-X
Ist Jörg Haider Rechtsextremer? Neonazi? Faschist? Oder Demokrat?
Der Journalist Hans-Henning Scharsach legt in dieser Biographie ohne Polemik, aber unerbittlich Beweisstück um Beweisstück vor. Er zeichnet historische Parallelen nach und faßt das vorhandene Material schlüssig zusammen. Am Ende steht die Anklage - endgültig in ihrer Formulierung, beklemmend in ihrer Tragweite.
Hans-Henning Scharsach
Haiders Clan - wie Gewalt entsteht
Verlag Orac, 3. Auflage 1995,
ISBN 3-7015-0349-4
Anti-Ausländervolksbegehren, Briefbombenserien und der Anschlag von Oberwart sind Ausdruck einer Politik der Feindbilder, denn diese radikale Politik hat zu radikalem Handeln ermutigt. Hans-Henning Scharsach dokumentiert die Traditionen der Gewalt in den Vorfeldorganisationen der Freiheitlichen und bringt den Nachweis für die Verstrickung freiheitlicher Funktionsträger in den rechten Terror der Nachkriegszeit.