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BIZEPS-INFO > Service > Broschüre: Persönliche Assistenz

Aktuelle Informationen zur Persönlichen Assistenz

  • Änderungen im Jahr 2008: Der Ratgeber "Selbstbestimmt Leben mit Persönlicher Assistenz - Schwerpunkt: Arbeitgebermodell" wurde im Juni 2007 gedruckt und im Juni 2008 überarbeitet.
  • Ab 1. Jänner 2008 können freie Dienstnehmer, die über der Geringfügigkeit beschäftigt sind, ab dem vierten Krankenstandstag Krankengeld bei der Gebietskrankenkasse beantragen. Dies gilt auch für freie Dienstnehmer unter der Geringfügigkeitsgrenze, wenn sie sich bei der Gebietskrankenkasse nach § 19a ASVG selbst versichert haben bzw. sind. Als Bemessungsgrundlage gilt das Einkommen des Vormonats, das auf ein monatliches umgerechnet wird. Davon wird dann ab dem 4. Krankenstandstag 50 % als Krankengeld von der Gebietskrankenkasse ausbezahlt. Für den Antrag wird benötigt: Einkommensnachweis des Vormonats und Bestätigung der Arbeitsunfähigkeit durch den Arzt (Krankmeldung)
  • Der Fonds Soziales Wien (FSW) hat eine eigene Seite zur Pflegegeldergänzungsleistung auf seiner Homepage eingerichtet.
  • Am 28. November 2007 beim Mediengespräch der Wiener Stadträtin, Mag.a Sonja Wehsely (SPÖ), zum Thema "Pflegegeldergänzungsleistung: Neue Leistung für persönliche Assistenz in Wien" wurde den anwesenden Medienvertreterinnen und Medienvertretern dieses Papier überreicht.

Ratgeber: Selbstbestimmt Leben mit Persönlicher Assistenz

Vorab

Deckblatt des Ratgebers mit einer Blume. Text: Selbstbestimmt Leben mit Persönlicher Assistenz. Schwerpunkt: Arbeitgebermodell Immer mehr Menschen leben mit Persönlicher Assistenz. Auch die 2. Auflage unseres Ratgebers „Persönliche Assistenz“ ist auf großes Interesse gestoßen und mittlerweile restlos vergriffen.

Von den Ländern gibt es Direktzahlungen für die Betroffenen und viele organisieren sich ihre Assistenz im Arbeitgebermodell. Aus diesem Grund möchten wir in der Neuauflage unseren Schwerpunkt auf „Assistenz im Arbeitgebermodell“ setzen. Österreichweit ist es auch möglich, Persönliche Assistenz am Arbeits-platz (PAA) zu erhalten. Nähere Informationen finden Sie im rechtlichen Teil dieses Ratgebers.

Diese Auflage besteht aus einem Haupt- und einem Beilagenteil. Der Hauptteil enthält grundsätzliche Informationen, der Beilagenteil besteht aus Kopiervorlagen, Vertragsentwürfen, Auszügen aus gesetzlichen Bestimmungen sowie einem Adressenteil.

Mit unserer Neuauflage des Ratgebers möchten wir Ihnen einige wichtige Schritte, praktische Tipps und Hinweise für das Leben mit „Persönlicher Assistenz geben.

Nach eingehender Diskussion haben wir uns entschlossen, auf eine geschlechtsneutrale Schreibweise zugunsten leichterer Lesbarkeit zu verzichten. Wir wünschen Ihnen bei der Verwirklichung Ihres selbstbestimmten Lebens viel Kraft und Ausdauer und stehen Ihnen gerne für Beratung und Erfahrungsaustausch zur Verfügung.

Annemarie Srb-Rössler
BIZEPS - Zentrum für Selbstbestimmtes Leben
 

zu diesem Ratgeber

Der Ratgeber ist gratis; bei Versand werden 5 Euro Bearbeitungsgebühr verrechnet. Sie können die gedruckte Version des Ratgebers bei uns bestellen.

Es besteht aber auch die Möglichkeit den Ratgeber Hauptteil sowie Beilagenteil herunterzuladen.

Wir hoffen, dass dieser Ratgeber Sie bei der Verwirklichung Ihres selbstbestimmten Lebens unterstützen wird und stehen Ihnen gerne für Beratung und Erfahrungsaustausch zur Verfügung.

 

Weiterführende Links

Wir bringen hier - wie im Ratgeber angekündigt - wichtige Internetadressen, die laufen aktualisiert werden:

Pflegegeld / Assistenz

24-Stunden-Betreuung

 

Impressum

Herausgeber, Medieninhaber

BIZEPS - Behindertenberatungszentrum
Zentrum für Selbstbestimmtes Leben
Kaiserstraße 55/3/4a, 1070 Wien
Telefon: 01 / 523 89 21, Fax: 01 / 523 89 21 20
ZVR: 998 875
office@bizeps.or.at

Konzept, Redaktion und für den Inhalt verantwortlich: Annemarie Srb-Rössler
Mitarbeit: Martin Ladstätter, Andrea Pompe
Layout: Anna Schabasser
Grafik: Liz Pompe

Preis: Der Ratgeber ist gratis; bei Versand werden 5 Euro Bearbeitungsgebühr verrechnet.

 

Fördernachweis

Logo: Bundesministerium für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentschutz Dieser Ratgeber „Selbstbestimmt Leben mit Persönlicher Assistenz“ wurde aus Mitteln des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz gefördert.

 

BIZEPS - Zentrum für Selbstbestimmtes Leben

Unsere Bürozeiten sind von Montag bis Donnerstag von 10 bis 16 Uhr, Freitag von 10 bis 13 Uhr. Persönliche Beratung kann nur nach Terminvereinbarung erfolgen.

BIZEPS betreibt eine Beratungsstelle für behinderte Menschen und deren Angehörige, die nach den Kriterien der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung organisiert ist und nach deren Wertvorstellungen arbeitet.

Nach dem Vorbild der internationalen Selbstbestimmt-Leben-Bewegung vertreten wir als behinderte Menschen den Grundsatz, dass wir selbst die besten Experten in eigener Sache sind und daher unsere Anliegen und Forderungen am besten selbst vertreten können.

Unser Ziel ist es, die Lebenssituation behinderter Menschen in der Gesellschaft zu verbessern und unsere Gleichstellung zu erkämpfen.

Um dieses Ziel zu erreichen, bieten wir aktivierende Betroffenenberatung nach dem Prinzip „behinderte Menschen beraten behinderte Menschen“ (Peer Counselling).

Wir mischen uns aktiv in das politische Leben ein, indem wir verstärkt auf unsere Bedürfnisse hinweisen und gemeinsam gegen Benachteiligungen und Diskriminierungen auftreten.

Von zentraler Bedeutung sind daher unsere Beratungen, die vor allem ein Selbstbestimmtes Leben und Persönliche Assistenz zum Inhalt haben.

BIZEPS - Behindertenberatungszentrum
Zentrum für Selbstbestimmtes Leben
Kaiserstraße 55/3/4a, 1070 Wien
Telefon: 01 / 523 89 21
Fax: 01 / 523 89 21 20
office@bizeps.or.at

© 2007 BIZEPS

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