Dauerleistung weiter gesichert – Neustart der Wiener Mindestsicherung

Am 1. Februar 2018 trat ein neues Gesetz zur Wiener Mindestsicherung in Kraft. Obwohl umfangreiche Änderungen enthalten sind, bleibt für Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung (fast) alles beim alten.

Lebenshilfe Wien
Lebenshilfe Wien

Das Hauptziel der Gesetzesänderung ist es, vor allem junge arbeitslose Menschen verstärkt wieder in den Arbeitsmarkt zu führen. Gleichzeitig wird am eigentlichen Zweck der bedarfsorientierten Mindestsicherung festgehalten, also Armut und soziale Ausschließung zu bekämpfen.

Anders als andere Bundesländer verzichtet Wien auf Kürzungen oder Deckelungen der Mindestsicherung.

Was besonders erfreulich ist: Wien bleibt bei den großzügigen Regelungen für sogenannte Dauerleistungsbezieher/innen! Diese erhalten wie bisher 14 Auszahlungen pro Jahr, ohne den Einsatz ihrer Arbeitskraft unter Beweis stellen zu müssen, weil sie ja als erwerbsunfähig gelten.

Wie bisher werden erhöhte Familienbeihilfe und Pflegegeld von der Anrechnung auf das Einkommen ausgenommen, und das Einkommen von im selben Haushalt lebenden Familienangehörigen (Eltern, Geschwister) bleibt ebenfalls unberücksichtigt.

Einzige Veränderung: Als Dauerleistungsbezieher/innen gelten nicht mehr „auf Dauer arbeitsunfähige“ Personen, sondern „auf die Dauer von mindestens einem Jahr arbeitsunfähige“ Personen.

Diese Präzisierung stellt an sich für die allermeisten Dauerleistungsbezieher/innen kein Problem dar, es gilt aber wachsam zu sein, wie viele Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung eine unterjährige Arbeitsunfähigkeit oder sogar volle Arbeitsfähigkeit bescheidet bekommen, z.B. nach Abbruch eines Arbeitsversuches in der freien Wirtschaft oder nach Ende einer Maßnahme der Berufsqualifikation.

Diese gelten dann als gewöhnliche Mindestsicherungsberechtigte mit allen verschärften Pflichten.

Im Wesentlichen ist aber das neue Gesetz in Zeiten allgegenwärtiger Sparmaßnahmen eine überaus erfreuliche Nachricht für Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung, die ohnehin deutlich eher von Armut bedroht sind als die Durchschnittsbevölkerung, und für ein selbstbestimmtes Leben auf finanzielle Sozialleistungen angewiesen sind. Danke, Stadt Wien!

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7 Kommentare

  • Habe heute einen Brief bekommen, dass meine behinderte Tochter ihren Vater klagen muss, damit sie weiter ´Dauerleistung bekommt! Kann doch nicht sein, dh für sie, dass sie um ihre Dauerleistung umfällt. Einfach nur traurig! Wir wohnen in Wien!!!!

  • Leider trifft das nur für Wien (möglicherweise auch andere Bundesländer), NICHT JEDOCH für Niederösterreich (+ evtl. andere Bundesländer) zu. Hier ist es so, dass Menschen mit Behinderung (zB intellektueller Beeinträchtigung) keine Mindestsicherung erhalten, da ja die Eltern unterhaltspflichtig sind.
    Es wäre wichtig, dass dieser Umstand von Behindertenorganisationen aufgezeigt wird, um die Politik dazu zu bewegen, diese Ungleichbehandlung zu beenden!

  • Wie verhält sich das eigentlich mit der Vermögensobergrenze in Höhe von € 4315,20? Gilt die wirklich auch für „auf Dauer arbeitsunfähige Personen? Gerade diese Personen brauchen doch ziemlich sicher auch ein bisschen etwas angspartes, da sie für „Heilbehelfe“ wie die Anschaffung von Rollstuhl, Hebelift oder ein adäquates Auto weitaus eher und mehr an Kosten haben. Wie können sich denn z.B. solche Pesonen mit dieser Vermögensobergrene jemals ein entsprechendes (vlt. sogar noch extra umgebautes) Auto oder einen teuren Rollstuhl anschaffen?

    • Ich bin verheiratet und erhalte Dauerleistung.
      Wenn meine Frau arbeitet، erhalte ich Dauerleistung noch? Gilt das als Einkommen oder nicht?
      Danke.

    • Sie sind (wenn Sie Dauerleistung bekommen) eine „eigene Bedarfsgemeinschaft“. Daher gilt das Einkommen ihrer Frau bei Ihnen nicht.

  • Was Sie in diesem Artikel in Erfahrung gebracht haben stimmt so leider nicht ganz -Absatz „einzige Verändererung“ …… Dauerleistung entfällt sehr wohl für Bezieher , welche für ein Jahr (befristet) arbeitsunfähig sind . So kommen Menschen mit Behinderung von der Dauerleistung in die Mindestsicherung und erhalten nur mehr die Hälfte der Mietbeihilfe.

  • Und aus den Chaos sprach eine Stimme zu mir „Lächle und sei Froh, es könnte schlimmer kommen“ Ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.