Behindertengleichstellung in Salzburg
Der Salzburger Landtag hat in seinen Plenarsitzungen am 12. Dezember 2001 und 6. Februar 2002 besprochen
behinderte Mensch nicht diskriminieren zu wollen.
Der Landtag ersuchte die Landesregierung, eine Arbeitsgruppe unter Einbeziehung der Behindertenverbände mit der Aufgabe einzurichten, die landesgesetzlichen Bestimmungen auf behindertendiskriminierende Regelungen und Formulierungen zu prüfen. Die Landesregierung wurde weiters ersucht, dem Landtag ehestmöglich eine Regierungsvorlage zuzuleiten, durch welche die von der Arbeitsgruppe vorgefundenen diskriminierenden Regelungen und Formulierungen aus der Rechtsordnung des Landes Salzburg entfernt werden.
Laut Beschluss des Salzburger Landtages wurde die Landesregierung ersucht, eine Arbeitsgruppe unter Einbeziehung der Behindertenverbände mit der Aufgabe einzurichten, die landesgesetzlichen Bestimmungen auf behindertendiskriminierende Regelungen und Formulierungen zu prüfen.
Die Landesregierung wurde weiters ersucht, dem Landtag ehestmöglich eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die geeignet ist, von der Arbeitsgruppe vorgefundene diskriminierende Regelungen und Formulierungen aus der Rechtsordnung des Landes Salzburg zu entfernen.
Die Arbeitsgruppe wird alle Landesgesetze (inkl. Verordnungen) durchforsten.
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