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Buffetverbot und schlechte Sicht für Rollstuhlbenützer

Stammdaten

  • Schlichtungswerber: Andreas Pöschek
  • Unterstützt von: Martin Ladstätter
  • Schlichtungspartner: Volksoper Wien
  • Zeitraum: 1. Feber 2009 bis 28. Juni 2009
  • Bundesland: Wien
  • Gesetzesgrundlage: BGStG
  • Einigung: ja

Schlichtungsantrag

Im November 2008 erwarb ich für die Aufführung “Tannhäuser in 80 Minuten” in der Volksoper eine Karte für einen Rollstuhlplatz (Preis EUR 3,50). Der Besuch der Vorstellung am 8. Jänner 2008 um 20:00 Uhr brachte einige Gegebenheiten des Bühnenhauses zu Tage, die die gleichberechtigte Barrierefreiheit für Rollstuhlfahrern gegenüber Gehern in Frage stellt.

Ich möchte dies hiermit in 2 Punkte gliedern:

1.) Rollstuhlplätze

Der Rollstuhlplatz neben dem rechten Saaleingang links von der Türe gelegen befindet sich hinter der letzten Stuhlreihe. Ist jener Platz nicht als Rollstuhlplatz in Verwendung, so wird er als Stehplatz verwendet, was durch die montierten Armlehnen ersichtlich wurde.

Nicht ersichtlich wurde jedoch ein Einblick zur Bühne, da die vor dem Rollstuhlplatz befindlichen Sitzreihen auf einem ca. 10-15 cm hohen Podest (Stufe) situiert sind. So sitzt man als Rollstuhlfahrer mit einer durchschnittlichen Sitzflächenhöhe von 45 cm rund 20 cm tiefer als die Zuschauer auf den Sitzplätzen in der letzten Reihe (die sich vor dem Rollstuhlfahrer befindet) Eine weitere Einschränkung erfährt der Rollstuhlplatz durch eine Säule, rund 5 Meter vor dem Rollstuhlplatz.

Ein Abstellen des Rollstuhles im Gangbereich ist laut Billeteure wegen der Brandvorschriften nicht gestattet, wodurch einzig und alleine der Verbleib im “Graben” hinter den Sitzplätzen möglich ist.

Nach Auskunft der Billeteure gäbe es noch andere Plätze für Rollstuhlfahrer. Ein Test jener Plätze hat gezeigt, dass auch jene nur eine sehr eingeschränkte Sicht bis gar keine Sicht auf die Bühne erlauben (zum Teil ist dort kein Podest vorhanden, aber man sitzt sehr knapp auf die folgende Sitzreihe).

Durch die schlechte Sicht und die weit hinten angeordnete Sitzposition ist eine Verfolgung des Stückes sitzend im Rollstuhl nur eingeschränkt bis gar nicht möglich.

Die Plätze wurden zwar zu einem sehr günstigen Preis von EUR 3,50 verkauft. Dies als Argument für die schlechte Sicht zu verwenden, ist insofern nicht einleuchtend, da man als Theaterbesucher im Rollstuhl gegenüber gehenden Besuchern keine Auswahl beim Sitzplatz/Rollstuhlplatz hat. Es gibt keine besseren Plätze, wogegen gehende Besucher auch Plätze ohne Sichteinschränkung konsumieren dürfen.

2.) Barbereich

Vor der Veranstaltung wollte ich mich beim Buffet erfrischen. Mit dem Aufzug fuhr ich begleitet von einem Billeteur in den Salon im 1. Stock, wo mir nach Erwerb eines Orangensaftes vom Personal mitgeteilt wurde, dass ich mich nicht im 1. Stock wegen Brandschutzauflagen aufhalten darf. Ich darf jedoch auch mit dem Orangensaft nicht in andere Teile des Gebäudes gehen, da dies verboten sei.

Ich sehe mich hier in mehrfacher Weise gegenüber gehenden Menschen diskriminiert, da mir hier gegenüber gehenden Menschen nur minderwertige Plätze mit äußerst schlechter Sicht offeriert werden und ein Besuch des Buffets trotz vorhandenem Aufzugs verweigert wird.

Schlichtungsvereinbarung

Aufgrund der baulichen Gegebenheiten ist aus der Sicht der MA 36 nur der Sitz 1 in der 10. Reihe Parkett links für den Umbau als Rollstuhlplatz geeignet. Dieser Platz weist die erforderlichen Maße sowie im Notfall den kürzesten Fluchtweg auf. Der Platz befindet sich in der zweitbesten Kategorie.

Die Geschäftsführung der Volksoper und die Bauabteilung der für derartige Umbauten zuständigen Bundestheater-Holding GmbH haben um die erforderlichen Genehmigungen angesucht, damit der Umbau in den Sommermonaten erfolgen kann.

Damit steht ab September 2009 bei jeder Vorstellung ein sehr guter Platz für Rollstuhlfahrer mit bester Sicht auf die Bühne zum Normalpreis zur Verfügung.


Vereinbarung eingehalten: ja

Anmerkungen / Bewertung


Bewertung durch Andreas Pöschek:

Die Schlichtung fand auf eine sehr konstruktiven, freundschaftlichen und lösungsorienterten Ebene statt. Beide Seiten waren an einer zufriedenstellenden Lösung interessiert.

Die Volksoper bemühte sich rasch die erforderlichen Genehmigungen einzuholen, um eine Realisierung besserer Rollstuhlplätze mit ausgezeichneter Sicht im Zuschauerraum nachzurüsten, die dann ab kommender Saison Rollstuhlfahrern zur Verfügung stehen.


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