DVD „100 Jahre Sturm Graz“ nicht untertitelt

  • SchlichtungswerberIn: Ing. Lukas Huber
  • Unterstützt von: Markus Ladstätter
  • Schlichtungspartner: Österreichischer Rundfunk
  • Zeitraum: 4. Jänner 2010 bis 10. Februar 2010
  • Bundesland: Wien
  • Gesetzesgrundlage: BGStG
  • Einigung: Nein
  • Klage: Ja

Schlichtungsantrag

Am 4. Dezember 2009 wollte ich die DVD „100 Jahre Sturm Graz“ beim Online Shop von ORF unter shop.orf.at bestellen. Ich fragte nach, ob diese DVD mit deutschsprachigen Untertitel versehen ist.

Mir wurde per Mail vom ORF ebenfalls am 4. Dezember 2009 – aber mitgeteilt: „Leider gibt es diesen Beitrag nicht mit Untertiteln.“

Als gehörloser Konsument kann ich die von ORF-Landesstudio Steiermark produzierte DVD „100 Jahre Sturm Graz“ nicht konsumieren, da diese DVD keine deutschsprachige Untertitelung hat und somit die gesprochenen Inhalte für mich nicht zugänglich sind.

Laut § 5 Abs 2 BGStG dürfte in diesem Fall eine mittelbare Diskriminierung auf Grund gestalteter Lebensbereiche (kommunikationstechnische Barriere, kein Zugang zu kulturellem Material in zugänglichem Format) vorliegen.

Es ist zu vermuten, dass keine Bestimmungen im ORF existierten, wonach alle DVDs aus Eigen- bzw. Co-Produktion untertitelt hätten werden müssen. Die Tatsache, dass nicht alle DVDs aus Eigen- bzw. Co-Produktion von ORF untertitelt sind, dürfte dem BGStG widersprechen.

DVD 100 Jahre Sturm Graz
SK Sturm

Anmerkungen/Bewertung

Der ORF teilte mit, nicht am Schlichtungsgespräch teilzunehmen.

Beim Gerichtsverfahren wurde in zweiter Instanz zugunsten des Klägers entschieden. Die erste Instanz sprach dem Kläger 700 Euro Schadenersatz zu. Die zweite Instanz hat den Schadenersatz von 700 auf 1000 Euro erhöht.

Bewertung durch Ing. Lukas Huber

Der ORF lässt wie beim ersten und {ebenfalls abgelehnten Schlichtungsantrag http://www.bizeps.or.at/gleichstellung/schlichtungen/index.php?nr=90} weiterhin im Unklaren darüber, ob und welche Schritte betreffend generelle Untertitelung von DVD-Produkten (aus eigener bzw. Co-Produktion) geplant sind. Da die barrierefreie Gestaltung von DVDs im ORF-Gesetz nicht geregelt ist und es auch keine schriftliche Absichtserklärung gibt, fühle ich mich diskriminiert.

Artikel auf BIZEPS-INFO:

DVD „100 Jahre Sturm Graz“ nicht untertitelt

Klage

  • Zeitraum: 10.03.2010 bis 08.09.2011
  • Unterstützt von: Markus Ladstätter
  • Ziel: Schadensersatz in der Höhe von 1000 Euro

Urteil

Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei EUR 1000,- samt 4% Zinsen ab 10.03.2010 zu bezahlen.

Das Gericht entschied, dass dem Erlös der DVD in der Höhe von EUR 65.000.- die Kosten in der Höhe von EUR 30.000.- gegenüber stehen und somit die Untertitelung (mit angegeben Kosten) in der Höhe von EUR 1.500.- bis EUR 3.000.- nicht unzumutbar sind.

Das Urteil ist rechtskräftig.

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