Wo stell ich meinen Kaffeebecher hin?
Stammdaten
- Schlichtungswerberin: Kornelia Götzinger
- Schlichtungspartner: Ankerbrot AG
- Zeitraum: 9. Jänner 2006 bis 21. Feber 2006
- Bundesland: Wien
- Gesetzesgrundlage: BGStG
- Einigung: ja
Schlichtungsantrag
Am 2. Jänner 2006 wollte ich (Rollstuhlfahrerin) in einer Bäckerei-Filiale in der U-Bahnstation Floridsdorf einen Kaffee trinken. Wider Erwarten gibt es in dieser Filiale nur Stehpulte. Für Rollstuhlfahrer gibt es keine Möglichkeit, dass sie ihre Kaffeetasse in einer für sie adäquaten Höhe abstellen können.
Ich fühle mich diskriminiert und fordere, dass diese Bäckerei-Filiale, zusätzlich zu den vorhandenen Stehpulten, unterhalb dieser Stehpulte in ca. 80 cm Höhe ein zusätzliches Stehpult montiert, damit auch Rollstuhlfahrer dort ihren Kaffee in einer angenehmen Körperhaltung einnehmen können.
Anmerkungen / Bewertung
Anmerkungen:
Die Schlichtung wird nach Verbesserung mit einer Einigung beendet und der Schlichtungswerberin das Ergebnis nur mitgeteilt. Für sie stellt die Veränderung kein akzeptables Ergebnis dar.
Bewertung durch Kornelia Götzinger:
Da erstes Schlichtungsverfahren, habe ich das Ergebnis akzeptiert. Aber ich bin mit dem Ergebnis nicht zufrieden. Ich habe mir das Ergebnis nicht so vorgestellt. Ich habe einen anderen Vorschlag gemacht. Aber Anker meint, sie wissen schon, was für uns gut ist. Ich bin nicht damit zufrieden.
BIZEPS bittet um Ihre Mithilfe
Wenn auch Sie wollen, dass Ihre Schlichtung bei uns dokumentiert wird, schicken Sie uns bitte ein e-mail an office@bizeps.or.at.Die Schlichtung wurde uns direkt von der Person oder Organisation, die diese eingereicht hat, zur Kenntnis gebracht. Wir können daher keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten übernehmen. Erika und Max Muster sind anonymisierte Personendaten.