Neu errichtete Haltestellen geben keine akustischen Informationen

  • SchlichtungswerberIn: Mag. Gerhard Fechter
  • Schlichtungspartner: Linz AG Linien
  • Zeitraum: 1. Juni 2012 bis 18. Juli 2012
  • Bundesland: Oberösterreich
  • Gesetzesgrundlage: BGStG
  • Einigung: Nein
  • Klage: Ja

Schlichtungsantrag

Die Linz Linien haben einen neuen Abschnitt der Linie 3 gebaut und in Betrieb genommen. In den neu errichteten Haltestellen werden mir als blindem Kunden wichtige Fahrgastinformationen vorenthalten (beispielsweise Verspätungsmeldungen), die in bestehenden Haltestellen bereits akustisch zugänglich gemacht werden. (Diese wurden sogar nachgerüstet) Als Konsument der Dienstleistung der Linz Linien fühle ich mich daher diskriminiert.

Anmerkungen/Bewertung

Mein Ziel war es, klare inhaltliche und zeitliche Vereinbarungen zu treffen:

  1. Die Linz Linien waren bereit, 1-2 Punkte (von insgesamt 13 oder 14 Punkten) mit einer Sprachausgabe nachzurüsten. Ich hätte ihnen sagen sollen, welche Stationen das sein sollten.
  2. Die Linz Linien haben angekündigt, dass sie daran arbeiten, dass alle Fahrzeuge über einen Funksender “befragt” werden können, welche Nummer sie sind und zu welcher Endhaltestelle sie unterwegs sind. Diese Idee hat mir gut gefallen, nur waren die Linz Linien überhaupt nicht bereit, ein konkretes Fertigstellungsdatum zu vereinbaren.
  3. Auf meinen Einwand hin, dass die “Linz Öffi”-App für das Iphone mit VoiceOver nicht bedienbar ist, teilten mir die Linz Linien mit, dass diese App von einem Privaten gemacht wurde und mit ihnen nichts zu tun habe (sie stellen nur die Daten zur Verfügung). Sie stellten zwar in Aussicht, dass sie eine offizielle und dann barrierefreie App machen wollen. Auf eine konkrete zeitliche Perspektive wollten sich die Linz Linien auch in diesem Punkt nicht einlassen.

Alles in allem waren also die Linz Linien nur in einem Punkt zu einer konkreten Vereinbarung bereit. Da es mir aber nicht darum ging, den bestehenden Fleckerlteppich bei Sprachausgaben um 1-2 Punkte zu erweitern, konnte ich dem mageren Gesamtergebnis nicht zustimmen.

Außerdem haben die Vertreter der Linz Linien eine Haltung vermittelt, die mich vorsichtig und skeptisch gemacht hat:

  1. Sie haben von vorne herein erklärt, dass eine Diskriminierung von ihrer Seite her überhaupt nicht vorliegt.
  2. Sie haben einen großen Teil der Zeit mit der Darstellung verbracht, was sie nicht seit Jahrzehnten schon für Behinderte machen. Und vor allem, dass ja ohnehin alles mit dem Blindenverband und anderen Behindertenverbänden abgesprochen und vereinbart sei.

Bewertung durch Mag. Gerhard Fechter

Wenn mir als blindem Fahrgast in neu errichteten Haltestellen auf einem neu errichteten Streckenabschnitt Fahrgastinformationen nicht via Sprachausgabe zugänglich gemacht werden, wie dies in bereits bestehenden Haltestellen längst der Fall ist, dann fühle ich mich von den Linz Linien diskriminiert. Und wenn dann die Linz Linien auch nicht nachrüsten wollen, dann erwarte ich mir wenigstens klare und nachprüfbare Perspektiven für ein System, das mir in Zukunft wichtige Fahrgastinformationen zur Verfügung stellt. Aber das war wohl zu viel verlangt von den Linz Linien. Auf so viel Konkretisierung wollte man sich nicht einlassen. Da hätte man vorher einsehen müssen, dass ein gleichberechtigter Zugang zu wichtigen Informationen ein bestehendes Recht ist – und nicht nur ein freiwilliger Akt besonderer Großzügigkeit.

Klage

  • Zeitraum: 03.12.2012 bis 15.07.2013
  • Unterstützt von: Klagsverband
  • Ziel: Schadensersatz in der Höhe von 1000 Euro

Urteil

Die Klage wurde in erster und zweiter Instanz abgewiesen, da die Straßenbahnen selbst barrierefrei sind und die visuellen Fahrgastinformationen nur über mögliche Zeitverspätungen informieren. Diese Information ist auch auf der Website ersichtlich und dadurch auch für blinde und sehbehinderte Menschen mit Vorlesesoftware abrufbar.

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