Barrieren im neu erbauten Check-in 3 (Skylink)

  • SchlichtungswerberIn: Markus Ladstätter
  • Schlichtungspartner: Flughafen Wien AG
  • Zeitraum: 9. Juli 2012 bis 8. Oktober 2012
  • Bundesland: Wien
  • Gesetzesgrundlage: BGStG
  • Einigung: Ja

Schlichtungsantrag

Ich kam am 15. Juni 2012 von Frankfurt kommend am neuen Check-in 3 an. Es war für mich (wurde von VIAS abgeholt) nicht so einfach eine barrierefreie Toilette zu finden. Nicht jede Toilettenanlage beinhaltet auch barrierefreie Toiletten.

Doch damit fing es erst an. Auch die Aufzüge sind sehr klein. Mit einem Handgepäck, einer Begleitperson + dem VIAS-Mitarbeiter war es schon sehr schwierig zu 3. im Aufzug zu fahren.

Als mich mein Bruder mit meinem Auto und Behindertenparkausweis abholen kam, hatte er große Mühe einen Parkplatz zu finden. Ein Flughafenmitarbeiter sagte ihm dann, er könne sich auf die Parkplätze des diplomatischen Chors stellen. Die Beschilderung fehlt noch.

Als ich mir im Rahmen einer Besichtigung ein paar Tage später die Abflugshalle ansah, staunte ich nicht schlecht, wie weit die Wege von z.B. Check-in bis zu einer barrierefreien Toilette sind. Eine in der 1. Ebene ist nur mit einem Knopf zu öffnen, bei dessen Betätigung man die Türöffnung blockiert, weil es so eng ist. Die nächsten Toiletten befinden sich in der Ebene 0, dort muss man allerdings zuerst zwei schwer zu öffnende Brandschutztüren durchqueren, um zur Toilette zu gelangen.

Will man also vor dem Check-in noch auf die Toilette ist es sehr unpraktisch. Auch die Wege zu den Toiletten sind sehr schlecht ausgeschildert, teilweise gar nicht.

Schlichtungsvereinbarung

1.) Der Schlichtungspartner verpflichtet sich namens des Unternehmens dazu beizutragen, dass die Strukturverbesserungen nach und nach im Sinne einer Barrierefreiheit erfolgen werden:

2.) Der Schlichtungswerber und Schlichtungspartner vereinbaren, dass die bisher bereits bestehenden Arbeitsgruppen hinsichtlich der technischen Verbesserungen und weiteren Ausgestaltung der Infrastruktur weiter regelmäßig tagen werden, bis diese einvernehmlich abberaumt werden.

ad 2.) Derzeit besteht eine Arbeitsgruppe zum “Check-in 3” mit folgenden 5 Hauptthemen / Arbeitsgruppen:
AG1 – Behinderten Toiletten
AG2 – Ausstattung (Pick-up Point, Möblierung, Glasflächenkennzeichnung, Ein/Ausgänge)
AG3 – Leitsystem (Flughafenplan, Monitore, Wegeführung)
AG4 – Lifte/Treppen
AG5 – Parkierung

Termine finden dazu laufend statt.

3.) Die Mängel, die im Schlichtungsantrag angeführt sind, sollen bis 15.10.2012 aufgelistet werden und bis dahin mit einem bindenden Umsetzungsdatum versehen werden. Inhaltlich bleiben daher genauere Ausführungen vorbehalten (z.B. Protokollinhalte etc.)

ad 3.) Auflistung der im Schlichtungsantrag angeführten Mängel mit bindendem Umsetzungsdatum gemäß Punkt 3 Vereinbarung vom 17.09.2012.

Arbeitsgruppe Thema Beschreibung Anmerkung Umsetzung bis Status
Toiletten Montage des Türöffners falsch Ebene 1 (Check-in) Betätigungsknopf für Türöffner unmöglich zu bedienen, man steht sich selber mit dem Rollstuhl im Weg. Die Tür kann sich nicht öffnen erledigt erledigt
Toiletten Brandschutztüren Ebene 0 zwei Brandschutztüren behindern den Zugang zu der Toilette für Menschen mit Behinderung. Die Türen wurden bereits mit Haltemagnete ausgestattet und stehen offen. erledigt erledigt
Leitsystem Flughafenplan ist nicht eindeutig Der Flughafenplan ist nicht eindeutig, Toiletten für Menschen mit Behinderung fehlen teilweise im Plan. Manche barrierefreien Toiletten sind als diese gekennzeichnet, manche nicht, obwohl vorhanden. Prüfung “Arbeitsgruppe Leitsystem 4. Sitzung” (wie wird geändert) am 18.10.2012 30.06.2013 offen
Parkierung fehlende Beschilderung zum Check-in Die Beschilderung zu barrierefreien Zugängen vom K3 zum Check-in wird als mangelhaft festgehalten 01.02.2013 offen
Parkierung Vorfahrtsberechtigung Die Zufahrt bzw. Vorfahrt zur Ankunftshalle ist ausschließlich Linienbussen, behinderten Menschen sowie Diplom. Chors vorbehalten. Grundvoraussetzung für die Vorfahrt ist, im Falle von Menschen mit Behinderung, der Vorweis des Ausweises gem- §29b StVO bzw. des EU-Behindertenausweises. Der Schrankenwärter vor Ort öffnet anschließend den Schranken. Eine entsprechende Beschilderung fehlt, insbesondere auch bei der Einmündung in den Parkplatzbereich. 01.02.2013 offen

Bewertung durch Markus Ladstätter

Ich bin mit dem Ausgang der Schlichtung zufrieden.

Der Flughafen hat bereits vor dem Schlichtungsgespräch Arbeitsgruppen gebildet, die die Probleme evaluieren und Lösungen erarbeiten.

Es scheint mir, als wurde das Problem erkannt und es wird versucht, dass solche Missgeschicke in der Zukunft nicht mehr passieren.

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