Barrieren im neu erbauten Check-in 3 (Skylink)

  • SchlichtungswerberIn: Cornelia Scheuer
  • Unterstützt von: Martin Ladstätter
  • Schlichtungspartner: Flughafen Wien AG
  • Zeitraum: 9. Juli 2012 bis 8. Oktober 2012
  • Bundesland: Wien
  • Gesetzesgrundlage: BGStG
  • Einigung: Ja

Schlichtungsantrag

Als ich mir im Rahmen einer Besichtigung die Abflugshalle ansah, fiel mir auf Anhieb die nicht vorhandene Beschilderung des barrierefreien Weges vom Ankunftsparkplatz zum Check-in 3 auf. Die Wege von z.B. Check-in bis zu einer barrierefreien Toilette sind sehr weit, die Lagepläne nicht eindeutig. Eine in der 1. Ebene ist nur mit einem Knopf zu öffnen, bei dessen Betätigung man die Türöffnung blockiert, weil es so eng ist. Die nächsten Toiletten befinden sich in der Ebene 0, dort muss man allerdings zuerst zwei schwer zu öffnende Brandschutztüren durchqueren, um zur Toilette zu gelangen. Die Toilette am anderen Ende der Ebene 0 ist nur sporadisch beschildert. Manche barrierefreien Toiletten sind als diese gekennzeichnet, manche nicht, obwohl vorhanden. Will man also vor dem Check-in noch auf die Toilette ist es sehr unpraktisch. Auch die Wege zu den Toiletten sind sehr schlecht ausgeschildert, teilweise gar nicht.

Schlichtungsvereinbarung

1.) Der Schlichtungspartner verpflichtet sich namens des Unternehmens dazu beizutragen, dass die Strukturverbesserungen nach und nach im Sinne einer Barrierefreiheit erfolgen werden:

2.) Die Schlichtungswerberin und Schlichtungspartner vereinbaren, dass die bisher bereits bestehenden Arbeitsgruppen hinsichtlich der technischen Verbesserungen und weiteren Ausgestaltung der Infrastruktur weiter regelmäßig tagen werden, bis diese einvernehmlich abberaumt werden.

ad 2.) Derzeit besteht eine Arbeitsgruppe zum “Check-in 3” mit folgenden 5 Hauptthemen / Arbeitsgruppen:
AG1 – Behinderten Toiletten
AG2 – Ausstattung (Pick-up Point, Möblierung, Glasflächenkennzeichnung, Ein/Ausgänge)
AG3 – Leitsystem (Flughafenplan, Monitore, Wegeführung)
AG4 – Lifte/Treppen
AG5 – Parkierung

Termine finden dazu laufend statt.

3.) Die Mängel, die im Schlichtungsantrag angeführt sind, sollen bis 15.10.2012 aufgelistet werden und bis dahin mit einem bindenden Umsetzungsdatum versehen werden. Inhaltlich bleiben daher genauere Ausführungen vorbehalten (z.B. Protokollinhalte etc.)

ad 3.) Auflistung der im Schlichtungsantrag angeführten Mängel mit bindendem Umsetzungsdatum gemäß Punkt 3 Vereinbarung vom 17.09.2012.

Arbeitsgruppe Thema Beschreibung Anmerkung Umsetzung bis Status
Toiletten Montage des Türöffners falsch Ebene 1 (Check-in) Betätigungsknopf für Türöffner unmöglich zu bedienen, man steht sich selber mit dem Rollstuhl im Weg. Die Tür kann sich nicht öffnen erledigt erledigt
Toiletten Brandschutztüren Ebene 0 zwei Brandschutztüren behindern den Zugang zu der Toilette für Menschen mit Behinderung. Die Türen wurden bereits mit Haltemagnete ausgestattet und stehen offen. erledigt erledigt
Leitsystem Flughafenplan ist nicht eindeutig Der Flughafenplan ist nicht eindeutig, Toiletten für Menschen mit Behinderung fehlen teilweise im Plan. Manche barrierefreien Toiletten sind als diese gekennzeichnet, manche nicht, obwohl vorhanden. Prüfung “Arbeitsgruppe Leitsystem 4. Sitzung” (wie wird geändert) am 18.10.2012 30.06.2013 erledigt
Parkierung fehlende Beschilderung zum Check-in Die Beschilderung zu barrierefreien Zugängen vom K3 zum Check-in wird als mangelhaft festgehalten 01.02.2013 erledigt
Parkierung Vorfahrtsberechtigung Die Zufahrt bzw. Vorfahrt zur Ankunftshalle ist ausschließlich Linienbussen, behinderten Menschen sowie Diplom. Chors vorbehalten. Grundvoraussetzung für die Vorfahrt ist, im Falle von Menschen mit Behinderung, der Vorweis des Ausweises gem- §29b StVO bzw. des EU-Behindertenausweises. Der Schrankenwärter vor Ort öffnet anschließend den Schranken. Eine entsprechende Beschilderung fehlt, insbesondere auch bei der Einmündung in den Parkplatzbereich. 01.02.2013 erledigt

Bewertung durch Cornelia Scheuer

Nachdem ich die Schlichtung nach der Erstbegehung am Flughafen einreichte, kam es zu einer zeitlichen Überschneidung. Der Flughafen Wien erklärte sich nach scharfer Kritik bereit die Barrierefreiheit zu verbessern und richtete Arbeitsgruppen ein. Als die Schlichtung tatsächlich stattfand waren einige meiner Schlichtungspunkte schon zu meiner Zufriedenheit erledigt, andere bereits in die Bearbeitungslisten der Arbeitsgruppen mit Betroffenen-Organisationen aufgenommen. Ich wollte die Schlichtung trotzdem stattfinden lassen, weil ich eine Vereinbarung über den Zeitrahmen wollte. Mein Schlichtunspartner wandte sich im Gespräch vornehmlich an den Schlichtungsreferenten des Bundessozialamtes, obwohl dieser darauf hinwies, dass ich die Ansprechpartnerin wäre. Es wurde eine Vereinbarung getroffen, dass bis zum 15. Oktober vom Flughafen ein Zeitplan vorgelegt wird, bis wann die Mängel beseitigt werden. Dies geschah auch und die Schlichtung wurde damit beendet. Etwas mühsam empfand ich den bürokratischen Ablauf. Das BSB hat anscheinend nur eine Vorlage für ein Formular. Da die Schlichtung aber nicht in der Sitzung beendet wurde, sondern erst eine Vereinbarung getroffen wurde musste das einzige Formular umständlichst und teilweise händisch adaptiert werden. Ich bin mit dem Ausgang der Schlichtung zufrieden, doch wird man sehen ob der Flughafen sich auch an den selbst erstellten Zeitplan hält.

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