Diskriminierende Werbung des Ministeriums

  • SchlichtungswerberIn: Mag. Manfred Fischer
  • Unterstützt von: Martin Ladstätter
  • Schlichtungspartner: Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
  • Zeitraum: 6. Oktober 2006 bis 27. November 2006
  • Bundesland: Wien
  • Gesetzesgrundlage: BGStG
  • Einigung: Ja

Schlichtungsantrag

Die Inserate des Bundesministeriums zeigen Ausschnittsweise einen Menschen, der im Rollstuhl sitzt und tragen den Text „Hier war Alkohol am Steuer.“ Ich empfinde diese Inserate aus zwei Gründen als Diskriminierung für Rollstuhlfahrer / für mich:

Durch die Darstellung im Inserat wird ein Rollstuhlfahrer mit Alkohol am Steuer in Verbindung gebracht. Dadurch entsteht der falsche Eindruck, dass jemand im Rolli sitzt, weil er/sie betrunken mit dem Auto gefahren ist und einen Unfall verursachte. Als Mensch, der aufgrund einer fortschreitenden neurologischen Erkrankung (vermutliche primär progrediente Multiple Sklerose) zur Fortbewegung einen Rolli benützt, finde ich diese Darstellung sehr diskriminierend.

Durch dieses Darstellung wird die Notwendigkeit, Rollifahrer zu sein total negativ besetzt – in dem Sinne, dass dieser „UNWÜRDIGE“ (!!) Zustand unbedingt verhindert werden muss. Auch dies empfinde ich als diskriminierend.
Denn: Rollifahrer zu sein ist für Betroffene nicht negativ besetzt. Mann/Frau lebt sein/ihr Leben, wie jeder andere Mensch auch!

Die Inserate, auf die ich mich beziehe, erschienen u.a. im Wochenmagazin „NEWS“ zumindest in den Ausgaben vom 14. September 2006, Seite 25 und 28. September 2006, Seite 75.

Ich beantrage daher, eine Entschuldigung seitens des Bundesministeriums, die Unterlassung der weiteren Schaltung dieser Inserate in jedem Medium und die Zuerkennung eines Schadenersatzes aufgrund dieser Diskriminierung.

Plakat: Hier war Alkohol am Steuer (Bild: Rollstuhlfahrer)
BMVIT

Schlichtungsvereinbarung

  • Eine schriftliche Entschuldigung wird seitens des Bundesministeriums an Herrn Mag. Fischer übermittelt.
  • Das bezeichnete Sujet “Hier war Alkohol im Spiel” wird nicht mehr geschalten.
  • Der Schlichtungspartner wird bis zum 1.12.2006 abklären, bis zu welchem Zeitpunkt die Entscheidung seitens der Rechtsabteilung des Bundesministeriums getroffen werden kann, ob Herrn Fischer ein Schadensersatz in Höhe von 400 Euro zuerkannt wird. Herr Fischer ist mit der Mindestsumme von 400 Euro einverstanden.
Entschuldigungsschreiben BMVIT wegen Diskriminierung
BIZEPS

Bewertung durch Mag. Manfred Fischer

Die Schlichtung bezüglich des Ministerium-Inserats war für mich wichtig, weil ich damit auf eine implizit vorhandene Diskriminierung von behinderten Menschen aufmerksam machen wollte. Diese Diskriminierung erfolgte nicht offensichtlich. Sie kam durch „zu wenig Nachdenken“ und aus mangelnder Reflektion der kommunizierten Inhalte zustande. Die Schlichtung sollte den Auftraggeber des Inserats darauf aufmerksam machen.

Die Schlichtung war erfolgreich, weil diese Inhalte vom Ministerium schnell anerkannt wurden. Zu wünschen wäre, dass dies Einfluss auf zukünftige Werbekampagnen hätte.

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