Beim Drehkreuz kein Weiterkommen
Stammdaten
- Schlichtungswerberin: Kornelia Götzinger
- Schlichtungspartner: Cosmos Elektrohandels GesmbH & Co KG
- Zeitraum: 26. September 2006 bis 13. Dezember 2006
- Bundesland: Niederösterreich
- Gesetzesgrundlage: BGStG
- Einigung: ja
Schlichtungsantrag
Ich habe am 18.09.2006 in der Cosmos-Filiale Lugner-City einkaufen wollen, bin jedoch mit meinem Rollstuhl bei einem Drehkreuz beim Eingang nicht weiter gekommen. Erst nach dem fünften Mal Rufen hat ein Mitarbeiter reagiert und das Drehkreuz geöffnet.
Ich habe dem Mitarbeiter erklärt, dass das Drehkreuz für Rollstuhlfahrer keine gute Zugangslösung ist, der Mitarbeiter hat gemeint ich soll mich an den Filialleiter wenden, was ich auch getan habe.
Schlichtungsvereinbarung
Ein Schild wurde angebracht, dass man zum Ausheben des Drehkreuzes einen Mitarbeiter holen möge.
Vereinbarung eingehalten: ja
Anmerkungen / Bewertung
Bewertung durch Kornelia Götzinger:
Ich sehe das Ergebnis nicht als Einigung und kann es so nicht akzeptieren. Die Schildbeschriftung war bei der Schlichtungsverhandlung anders vereinbart, als sie dann ausgeführt wurde. Die realisierte Vorgangsweise laut Schild ist unpraktisch.
BIZEPS bittet um Ihre Mithilfe
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