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BIZEPS-INFO > Information > Schlichtungen

Stufe trotz gegenteiliger Information

Stammdaten

  • Schlichtungswerberin: Kornelia Götzinger
  • Schlichtungspartner: Kursalon Hübner GesmbH
  • Zeitraum: 14. September 2006 bis 11. April 2007
  • Bundesland: Wien
  • Gesetzesgrundlage: BGStG
  • Einigung: ja

Schlichtungsantrag

Stufe beim nicht barrierefreinen Eingang Hübner. Bildquelle: Kornelia Götzinger

Im Zuge meiner Tätigkeit bei Radio Orange 94.0 bekam ich eine Einladung zu einer Enquete, die im Kursalon Hübner stattfand. Ich fragte bei der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Veranstalters nach, ob der Veranstaltungsort für Rollstuhlfahrer zugänglich ist. Kurz darauf bekam ich folgende Antwort: “Danke für Ihre E-Mail! Bitte finden Sie untenstehend die Antwort vom Veranstaltungsort.” Dort stand geschrieben: “… Es befindet sich von der Rampe in unser Foyer nur eine kleine Zwischenstufe. Ansonsten sind wir eine rollstuhlfreundliche Location.”.

Da ich solchen Aussagen nicht traue, war ich am Vorabend vor Ort und sah, dass eine Rampe zum Eingang aufgelegt war. Heute – Am Tag der Veranstaltung kam ich zum Veranstaltungsort und es war keine Rampe vorhanden. Bei der Stufe handelte es sich nicht um eine kleine Stufe (lt. ÖNORM B 1600 max. 3 cm), sondern um eine mindestens 15 cm hohe Stufe und es war niemand von den Veranstaltern vor Ort, um mir über die Stufe zu helfen. Ein zufälligerweise vorbeikommender Mitarbeiter vom Kursalon hat mir dann über die Stufe geholfen. Als ich nachfragte, stellte sich heraus, dass er nicht für mich abbestellt gewesen war, um mir über die Stufe zu helfen, sondern nur zufällig beim Eingang stand.

Aufgrund dieses Vorfalls habe ich mich in meiner Tätigkeit eingeschränkt gefühlt und ich verstehe nicht, warum man einen Veranstaltungsort aussucht, der nicht stufenlos zugänglich ist, noch dazu für ein behindertenrelevantes Thema wie das der Pflege.

Schlichtungsvereinbarung

Kennzeichnung zum barrierefreien Eingang Hübner. Bildquelle: BIZEPS

Bei einem Treffen im Vorfeld wurde offensichtlich, dass ein Treppenlift existiert – nur ist das Hinweisschild dazu kaum sichtbar. Bei den folgenden Vereinbarungen betreffend einem sichtbaren Hinweis auf den Treppenlift und einen Wegweiser ist die

  1. Zustimmung des Eigentümers
  2. sowie des Bundesdenkmalschutzamtes

notwendig.

  1. In Zukunft soll bei jeder Veranstaltung der Veranstalter informiert werden, dass ein Treppenlift existiert.
  2. In einem Rundmail werden die Mitarbeiter des Schlichtungspartners laufend informiert (da oft Mitarbeiterwechsel stattfindet), dass ein Treppenlift zur Verfügung steht!

Bis 30. April 2007 wird angestrebt:

  • Eine fixe Hinweistafel an beiden Seiten der Eingangsrampe zu montieren (wenn das Bundesdenkmalamt bis zu diesem Zeitpunkt entschieden hat und diesen Vorschlag akzeptiert)
  • und die Zustimmung des Eigentümers bis zu diesem Zeitpunkt vorliegt.

Sollte das Vorhaben bis zum 2. Mai 2007 nicht umgesetzt werden können – neuerliches Treffen zu einem Schlichtungsgespräch mit Beteiligung der heute Anwesenden, sowie des Bundesdenkmalamtes und/oder Eigentümers.


Vereinbarung eingehalten: ja

Anmerkungen / Bewertung

Anmerkungen:

Diese Schlichtung hängt zusammen mit der Schlichtung Bausparkasse.


Bewertung durch Kornelia Götzinger:

Ich wusste leider nicht, dass es dort schon einen Treppenlift gibt, weil die dementsprechende Kennzeichnung fehlte. Die Schlichtung ist meiner Meinung nach von Anfang sehr konstruktiv verlaufen.


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