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Nicht für Kinder und behinderte Personen

Stammdaten

  • Schlichtungswerber: Martin Ladstätter
  • Schlichtungspartner: Kenwood Manufacturing GesmbH
  • Zeitraum: 13. Feber 2006 bis 4. Mai 2006
  • Bundesland: Wien
  • Gesetzesgrundlage: BGStG
  • Einigung: ja

Schlichtungsantrag

Ausschnitt aus einer Bedienungsanleitung von Kenwood. Bildquelle: BIZEPS

Ich habe am 24. Jänner 2006 einen Wasserkocher des Schlichtungspartners um rund 72 Euro gekauft. Der Bedienungsanleitung musste ich folgenden Satz entnehmen: “Dieser Wasserkocher darf von jungen Kindern oder behinderten Personen nicht ohne Aufsicht benutzt werden.”

Für mich stellt dies eine sachlich nicht gerechtfertigte, pauschale Gleichstellung (und daher Herabwürdigung) von behinderten Menschen mit Kindern – genau genommen sogar von “jungen Kindern” – dar. Ich empfinde dies als eine unmittelbare Diskriminierung durch das Unternehmen Kenwood und eine massive Bevormundung.

Weiters sehe ich darin auch einen durch eine Behinderung begründeten Haftungsausschluss des Unternehmens der mich als behinderten Kunden direkt trifft. Ich habe den Kaufvertrag natürlich umgehend rückgängig gemacht.

Mir entstanden dadurch Kosten (Persönliche Assistenz). Weiters erwarte ich mir einen immateriellen Schadenersatz aufgrund dieser systematischen Diskriminierung, die in diesem Fall mich betroffen hat, sowie der Herabwürdigung, die dadurch entsteht, dass man als behinderter Mensch einem Kind – laut ABGB im Alter von 0 bis 7 Jahre – undifferenziert und ungerechtfertigt gleichgestellt wird.

Schlichtungsvereinbarung

Entschuldigungsschreiben Kenwood. Bildquelle: BIZEPS

Kenwood Österreich hat die Diskriminierung eingestanden.

Die Konzernleitung von Kenwood wurde über die Diskriminierung informiert und es sollen mittelfristig diese und ähnliche Formulierungen abgeändert werden.
Weiters bedauert Kenwood diesen Vorfall außerordentlich.


Vereinbarung eingehalten: ja

Anmerkungen / Bewertung


Bewertung durch Martin Ladstätter:

Ich bin mit dem Ergebnis der Schlichtung zufrieden, weil es mir um das Aufzeigen einer Diskriminierung und nicht um den erzielbaren Schadenersatz gegangen ist.


Bewertung durch BIZEPS:

Es ist positiv zu werten, dass Kenwood den Fehler eingestanden hat und für die Zukunft Änderungen angekündigte.


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