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Nach Umbau jeweils eine Stufe

Stammdaten

  • Schlichtungswerberin: Kornelia Götzinger
  • Schlichtungspartner: Österreichische Post AG
  • Zeitraum: 9. Jänner 2006 bis 12. Juni 2006
  • Bundesland: Wien
  • Gesetzesgrundlage: BGStG
  • Einigung: ja

Schlichtungsantrag

Posteingang vor und nach dem Umbau (nachher Stufe). Bildquelle: Kornelia Götzinger

Ich wollte am 4. Jänner 2006 in die neu gestaltete Post-Filiale (Fahnengasse, 1010 Wien) gehen, um dort einzukaufen. Mit Erstaunen stellte ich fest, dass die vorher barrierefrei (ohne Stufen) zugängliche Filiale nur mehr mit Stufen zu benützen ist. Eine kleine Stufe befindet sich beim Eingang und eine hohe Stufe beim Ausgang.

Rein gekommen in die Filiale bin ich ja noch irgendwie, aber beim Rausfahren musste mir ein Postangestellter die Tür beim Eingang aufmachen, damit ich über die niedrigere Stufe raus kam und nicht vor der hohen Stufe beim Ausgang stehen müsste.

Ich fühle mich diskriminiert, da eine erst kürzlich komplett umgebaute Filiale nur mehr mit jeweils einer Stufe beim Ein- und beim Ausgang benutzbar ist und somit für Rollstuhlfahrer nicht zugänglich. Es wäre dort kein Problem, die vorhandene Stufe beim Ein- und beim Ausgang als Rampe auszugestalten.

Schlichtungsvereinbarung

Posteingang mit Rampe. Bildquelle: BIZEPS

Der Eingang wurde durch eine Rampe verbessert, die Stufe beim Ausgang bleibt bestehen.


Vereinbarung eingehalten: ja

Anmerkungen / Bewertung

Anmerkungen:

Die Filiale war vor dem Umbau stufenlos zugänglich; nachher nicht mehr.


Bewertung durch Kornelia Götzinger:

Nach einem dreimonatigen Fiasko über die Kompetenzzuständigen und Fristen des BGStG ist es doch zu einer nützlichen Lösung gekommen. Ärgerlich ist, dass nicht beide Stufen beseitigt wurden.


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