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Kündigung wegen Behinderung?

Stammdaten

  • Schlichtungswerberin: Sybill Past
  • Unterstützt von: Martin Ladstätter
  • Schlichtungspartner: Verein zur Förderung der Erforschung der Muskolo-Skelettalen Erkrankungen
  • Zeitraum: 11. Dezember 2006 bis 11. Jänner 2007
  • Bundesland: Wien
  • Gesetzesgrundlage: BEinstG
  • Einigung: nein
  • Klage: ja

Schlichtungsantrag

Kündigungsschreiben. Bildquelle: BIZEPS

Ich habe auf Grund meiner fachlichen und persönlichen Kompetenzen, die ich an einem Probearbeitstag Anfang Oktober 2006 zeigen durfte, im November mein Arbeitsverhältnis bei oben genanntem Dienstgeber begonnen. Schon nach wenigen Tagen erntete ich Lob von meinen Kollegen, dem befundenden Radiologen und vielen Patienten. Außerdem wurde ich bei der Betriebsversammlung mit warmen Worten vorgestellt und gelobt.

Für 7. Dezember 2006 habe ich mir mit Einverständnis der Geschäftsleitung einen Termin für die Einstellungsuntersuchung im Ambulatorium Süd ausgemacht.

Ich habe auch eine Einverständniserklärung für eine Schulung an der neuen Computersoftware, die im Jänner 2007 stattfinden sollte, unterschrieben. Am 22. November 2006 habe ich der Betriebsassistentin mitgeteilt, dass ich dem Kreis der begünstigten Behinderten angehöre und ihr meinen Ausweis gezeigt. Daraufhin meinte sie, diese Tatsache mit ihrem Vorgesetzten besprechen zu müssen. Ich verrichtete weiterhin meine Arbeit ohne weitere Nachricht in dieser Sache.

Am 28. November 2006 bekam ich eine halbe Stunde vor Dienstschluss in knappsten Worten gesagt, dass der Vorstand des Vereins sich darauf geeinigt hätte, mich nicht weiter zu beschäftigen. Auf Grund der hier geschilderten Vorgänge bin ich sicher, wegen meiner Behinderung diskriminiert worden zu sein.

Anmerkungen / Bewertung

Anmerkungen:

“Der Vorstand des Vereins teilte schriftlich seinen Beschluss mit, am Schlichtungsverfahren nicht teilzunehmen”, gibt das Bundessozialamt bekannt.


Bewertung durch Sybill Past:

Grundsätzlich war die Schlichtung ok, weil die Leute vom Bundessozialamt sehr nett waren, und mir das Schlichtungsprinzip genau erklärt haben. Ich finde aber, bei einem Schlichtungsverfahren sollte es für beide Parteien verpflichtend sein, an einem Schlichtungstermin teilzunehmen.

Klage

Urteil im Fall Past. Bildquelle: BIZEPS

  • Zeitraum: 26. Jänner 2007 bis 27. November 2007
  • Unterstützt von: Klagsverband
  • Ziel: Kündigungsanfechtung, Schadensersatz in der Höhe von 500 Euro

Urteil:

Anfechtung abgewiesen (Kündigung wurde bestätigt).


Bewertung durch Sybill Past:

Die Klage wurde mir durch den versäumten Schlichtungstermin quasi aufgezwungen. Durch eine Teilnahme des Schlichtungspartners an einem Schlichtungstermin wäre die Klage vermeidbar gewesen.

Positiv: Vielleicht führen viele Klagen zu einem umdenken, Sensibilisierung bei den Richtern und allen anderen Leuten. Mir war die Klage nur möglich, da mich der Klagsverband finanziell bei der Klage entlastet hat. Durch den Verlust meines Arbeitsplatzes hätte ich mir sonst eine Klage nicht leisten können.

Negativ: Was ich am Negativsten empfunden habe ist, dass ich unwidersprochen hingestellt wurde, als ob ich nicht in der Lage wäre, meinen Job zu erfüllen, trotz 30 jähriger Berufserfahrung. Es wurde angenommen, ein junger Arbeitnehmer, junge Arbeitnehmerin ist automatisch durch sein Alter besser qualifiziert. Ich würde mich auch in Zukunft wehren und wieder eine Klage anstreben.


Juristische Bewertung:

Das Arbeits- und Sozialgericht folgte den Darstellungen des Arbeitgebers.


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