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Fühle mich als Angehöriger diskriminiert

Stammdaten

  • Schlichtungswerber: Ing. Ernst Dendl
  • Unterstützt von: Martin Ladstätter
  • Schlichtungspartner: OAFA Ärzteflugambulanz GmbH
  • Zeitraum: 16. Juli 2007 bis 27. November 2007
  • Bundesland: Wien
  • Gesetzesgrundlage: BGStG
  • Einigung: nein
  • Klage: nein

Schlichtungsantrag

Kündigungsschreiben sowie Bedingungen der OAFA. Bildquelle: BIZEPS

Ich fühle mich durch das Verhalten der Ärzteflugambulanz meiner Gattin und meines Sohnes gegenüber diskriminiert. Es ist für mich auch nicht einzusehen, dass mein Sohn, nur weil er körperbehindert ist, eine andere teurere Reiseversicherung abschließen musste.

Ich erwarte mir von der Ärzteflugambulanz, dass mein Sohn als gleichberechtigter Kunde behandelt wird, materiellen Schadenersatz bekommt, und dass meine Gattin bei Interventionen vorurteilsfrei und sachlich angehört wird. Des weiteren erwarte ich mir ein Entschuldigungsschreiben und immateriellen Schadenersatz.

Anmerkungen / Bewertung

Anmerkungen:

Diese Schlichtung hängt zusammen mit der Schlichtung OAFA und einer weiteren OAFA Schlichtung.


Bewertung durch Ing. Ernst Dendl:

Ich habe mich an der Schlichtung beteiligt, weil mein Sohn von der Ärzteflugambulanz diskriminierend behandelt wurde, und weil meine Gattin keine sachliche Stellungnahme von Herrn Kolm erreichen konnte. Wir wissen bis heute nicht, um welches Ärztegremium es sich handelt, das meinen Sohn nach so langer Mitgliedschaft plötzlich ablehnte, obwohl nie irgend eine Zahlung zu leisten war.

Ich persönlich fühle mich insofern diskriminiert, weil wir nicht mehr spontan verreisen oder eine Reise verlängern können. Die Ärzteflugambulanz hat für ein Jahr versichert und so konnte man beliebig oft verreisen ohne sich um eine Versicherung kümmern zu müssen. Jetzt muss man zuerst eine Versicherung abschließen und die gilt nur für die Dauer einer Reise. Auch Behinderte haben das Recht, spontan und vollversichert zu verreisen.

Mit der Schlichtung war ich nicht zufrieden, weil meiner Meinung nach das Bundessozialamt als Schlichtungsstelle zu wenig Befugnisse hat.


Artikel auf BIZEPS-INFO:


Klage wegen Verweigerung einer Reiseversicherung

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