Tarifungleichbehandlung je nach Behinderungsart
Stammdaten
- Schlichtungswerber: Gerhard Kohler
- Schlichtungspartner: Kunsthistorisches Museum
- Zeitraum: 11. Jänner 2007 bis 12. April 2007
- Bundesland: Wien
- Gesetzesgrundlage: BGStG
- Einigung: nein
- Klage: nein
Schlichtungsantrag
Die Wiener Linien, Salzburger Stadtwerke und österreichische Museen gewähren Kriegsopfern, blinden und stark sehbehinderten Personen Freifahrten. Alle anderen Behinderten müssen voll zahlen. Das ist laut Bundesbehindertengleichstellungsgesetz vom 1.1.2006 nicht zulässig.
Anmerkungen / Bewertung
Bewertung durch Gerhard Kohler:
Die Schlichtungssitzung konnte deshalb nicht stattfinden, da das Kunsthistorische Museum kein Interesse an einer Schlichtung hatte. Ich hätte mir zumindest erwartet, dass man über meinen Schlichtungsantrag spricht.
BIZEPS bittet um Ihre Mithilfe
Wenn auch Sie wollen, dass Ihre Schlichtung bei uns dokumentiert wird, schicken Sie uns bitte ein e-mail an office@bizeps.or.at.Die Schlichtung wurde uns direkt von der Person oder Organisation, die diese eingereicht hat, zur Kenntnis gebracht. Wir können daher keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten übernehmen. Erika und Max Muster sind anonymisierte Personendaten.