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DVD "Die Fälscher" hat keine deutschen Untertitel

Stammdaten

  • Schlichtungswerber: Ing. Lukas Huber
  • Unterstützt von: Martin Ladstätter
  • Schlichtungspartner: Österreichisches Filminstitut
  • Zeitraum: 6. August 2008 bis 18. November 2008
  • Bundesland: Wien
  • Gesetzesgrundlage: BGStG
  • Einigung: ja

Schlichtungsantrag

DVD Die Fälscher. Bildquelle: Aichholzer Filmproduktion

Als gehörloser Konsument kann ich den Film “Die Fälscher” auf DVD nicht konsumieren, da hiefür keine deutschsprachige Untertitel vorgesehen sind und die Dialoge für mich nicht wahrnehmbar sind.

Laut § 5 Abs 2 BGStG dürfte in diesem Fall eine mittelbare Diskriminierung auf Grund gestalteter Lebensbereiche (kommunikationstechnische Barriere, kein Zugang zu kulturellem Material in zugänglichem Format) vorliegen.

In den ÖFI-Förderrichtlinien sind Fördermittel für Untertitelung vorgesehen, wobei es sich um eine “Kann”-Bestimmung handelt. Verleiher und/oder Produzenten sind demnach nicht zur Untertitelung verpflichtet. Für den angesprochenen Film wurden keine Förderungen zur Abdeckung der deutschsprachigen Untertitelung speziell für DVD-Medien beantragt.

Diese Richtlinie dürfte dem BGStG widersprechen, da es sich um keine “Muss”-Bestimmung handelt.

Schlichtungsvereinbarung

  1. Der Vertreter des Österreichischen Film Institutes wird dem Aufsichtsrat im Oktober 2008 vorschlagen, die Richtlinien zur Vergabe von Fördermitteln im folgenden Sinne zu ändern: Zur Inanspruchnahme von Fördermitteln für die Herstellung oder Verwertung von Filmen wird die Verpflichtung für deutsche Untertitelung für Filme die auf Datenträger mit Video (z.B.: DVD, blue ray und neuere Medien) hergestellt werden, eingeführt.
  2. Falls die Richtlinien des ÖFI im obigen Sinne geändert werden, gilt die Schlichtung als positiv beendet und alle wechselseitigen Ansprüche nach dem BGStG aus obigem Schlichtungsthema sind in diesem Falle bereinigt und verglichen. Für Streitigkeiten aus dieser Einigung besteht in diesem Fall die Zuständigkeit des ordentlichen Gerichtes.
  3. Falls der Aufsichtsrat die Richtlinien nicht im Sinne des Pkt. 1 dieser Vereinbarung ändert, wird das Schlichtungsverfahren fortgeführt werden.

Vereinbarung eingehalten: ja

Anmerkungen / Bewertung


Bewertung durch Ing. Lukas Huber:

Mit der Unterstützung der Vertrauensperson, aber auch durch das Entgegenkommen des Schlichtungspartners, wurden meine Forderungen d.h. Änderungen der Förderrichtlinie zur Budgetierung von untertitelten DVDs in Österreich vollinhaltlich umgesetzt. Über diesen ersten Schritt bin ich zufrieden. Erst wenn ab 2009 tatsächlich untertitelte DVDs auf den Markt kommen, kann ich von einer positiven Umsetzung meiner Forderungen sprechen.


Artikel auf BIZEPS-INFO:


Österreichisches Filminstitut ändert Förderrichtlinien

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