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e-Cards nicht unterscheidbar

Stammdaten

  • Schlichtungswerberin: Eva Papst
  • Unterstützt von: Martin Ladstätter
  • Schlichtungspartner: Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger
  • Zeitraum: 3. März 2009 bis 30. Juni 2009
  • Bundesland: Wien
  • Gesetzesgrundlage: BGStG
  • Einigung: ja

Schlichtungsantrag

e-card der Sozialversicherung. Bildquelle: APA

Seit Jahren sind in Österreich die e-Cards in Verwendung. Im Gegensatz zu jenen im benachbarten Ausland (Beispiel: Deutschland oder Italien), ist meine Karte für mich als blinden Versicherten nicht in geeigneter Form gekennzeichnet.

Im Jahr 2010 werden 4,6 Millionen neue e-Cards verschickt, entnehme ich verschiedenen Medienberichten. Ich habe gelesen, dass wieder unsicher ist, ob die e-Cards in einer für mich geeigneten Form erstellt werden und ob der Hauptverband diese so in Auftrag gegeben hat.

Die e-Card benötigt eine tastbare Beschriftung, anhand derer ich sie identifizieren kann. Die Beschriftung muss den gängigen Ö-NORMEN entsprechen.

Schlichtungsvereinbarung

eCard: mit SV in Braille und individueller Prägung. Bildquelle: BIZEPS

Eine generelle tastbare Unterscheidbarkeit der e-Card von anderen Plastikkarten wird es ab der nächsten Kartengeneration, die 2010 ausgegeben werden wird, geben.

Blinde und sehbehinderte e-Card-Inhaber und -inhaberinnen erhalten das Recht, die Karte durch individuelle Einkerbung auf der dem Chip gegenüberliegenden Kartenkante (rechts) für sich und ihre Angehörigen bzw. Lebenspartner und Lebenspartnerinnen individuell unterscheidbar zu machen.

Für bereits ausgegebene Karten besteht dieses Recht ab sofort, dieses Recht bezieht sich auch auf die ab 2010 auszugebenden Kartengenerationen.

Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger wird die Krankenversicherungsträger ersuchen, in deren Bezirksstellen Informationen über die Kennzeichnung durch Einkerbung aufzulegen und die Versicherten bei der Anbringung von Einkerbungen zu unterstützen.

Die einschlägigen Rechtsvorschriften (Musterkrankenordnung) werden in diesem Sinn geändert werden. Auf der Website mit den Informationen über die E-Card wird an gut sichtbarer Stelle ebenfalls ein Hinweis auf die Möglichkeiten der Einkerbung der Karten aufgenommen werden.


Vereinbarung eingehalten: ja

Anmerkungen / Bewertung

Anmerkungen:

Parallel zur Schlichtung kam man im Parlament überein zukünftige e-Cards ab 2010 mit einer Kennzeichnung “SV” in Braille zu versehen. Da aber ALLE e-Cards mit dem gleichen Text gekennzeichnet werden, wird dadurch eine Unterscheidung – beispielsweise mehrerer e-Cards innerhalb einer Familie – auch weiterhin nicht gegeben sein.


Bewertung durch Eva Papst:

Ich bin mit dem Ergebnis der Schlichtung sehr zufrieden, aber auch mit der Art und Weise, wie man in den beiden Sitzungen mit dem Thema umgegangen ist: keine langwierigen Diskussionen oder gar Infragestellung der Notwendigkeit einer Kennzeichnung. Auch die Forderung nach einer nicht nur tastbaren, sondern individuellen Kennzeichnung zwecks Identifizierung wurde verstanden und ein einfacher und praktikabler Vorschlag als Muster in die 2. Sitzung mitgenommen. Nägel mit Köpfen!

Die Verhandlungspartner haben bei mir den Eindruck hinterlassen, die Bedürfnisse behinderter Menschen ernst zu nehmen und das in ihren Möglichkeiten Stehende zu unternehmen, um Barrieren zu beseitigen.


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