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heißt, daß man geboren werden darf. Faktum ist, daß das österreichische Recht (§ 97 Strafgesetzbuch) erlaubt, im Fall einer diagnostizierten Behinderung des Fötus einen Schwangerschaftsabbruch allein aus diesem Grund auch NACH der Zwölfwochenfrist der Fristenlösung nicht nur straffrei, sondern erlaubt. |
| Hat ein behinderter Mensch weniger Recht auf Leben? |