Wiener Etappenplan

Wiener Etappenplan
Land Wien

Die rechtliche Grundlage des Wiener Etappenplans zum Abbau baulicher Barrieren findet sich im § 10 Wiener Antidiskriminierungsgesetz:

„Das Land und die Gemeinde Wien verpflichten sich, die geeigneten und konkret erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugang zu ihren Leistungen und Angeboten ohne Diskriminierung im Sinne des § 2 Abs. 1 zu ermöglichen. Insbesondere hat die Gemeinde Wien nach Anhörung der Interessenvertretung der Menschen mit Behinderung (§ 38 Chancengleichheitsgesetz Wien) bis zum 30. Juni 2012 einen Plan zum Abbau baulicher Barrieren für die von ihr genutzten Gebäude zu erstellen und die etappenweise Umsetzung vorzusehen.“

Land Wien legte Etappenplan vor

Das Land Wien legte fristgerecht einen Plan vor. Am 27. Juni 2012 übersandte die Magistratsdirektion der Stadt Wien (Geschäftsbereich Bauten und Technik in der Stadtbaudirektion) den Plan an die Wiener Interessenvertretung. (MD BD 698/2011) Weiters wird von der Stadtbaudirektion festgehalten: „Es darf darauf hingewiesen werden, dass Immobilien, die nicht auf der Liste angeführt sind, bereits den entsprechenden Normen gerecht werden.“

Der Liste ist auch zu entnehmen, ob das Land Wien (Zentralbudget) oder der einzelne Bezirk für den Umbau zuständig ist. Weiters ist angeführt, welche Dienststelle (Magistratsabteilung) verantwortlich ist. „Die einzelnen Prioritäten stellen den zeitlichen Ablauf gemäß dem Wr. Antidiskriminierungsgesetz für die diskriminierungsfreie Nutzung dar“, heißt es dazu im Plan.

Erstmals wurde flächendeckend die Barrierefreiheit grob überprüft: Fünf Punkte waren hier von besonderer Relevanz: Grundsätzliche Erschließung der Objekte (Zugangssituation, Aufzug, Behindertentoiletten, Stiegenhaus, taktiles Leitsystem). Es handelt sich daher genau genommen um keine vollständige Barrierefreiheit gemäß ÖNORMEN, sondern um Verbesserungsmaßnahmen.

Für die genannten Maßnahmen waren Kennzahlen ermittelt worden, anhand derer eine ungefähre Kostenschätzung vorgenommen worden ist, informierte man die Wiener Interessenvertretung und ergänzte: Der Zeitplan zur Fertigstellung der Umsetzung sieht 30 Jahre vor (als dreier Paket zu je zehn Jahre); der Zeitraum von 30 Jahren ist der durchschnittliche Zyklus von aktuell generalsanierten Gebäuden bis zur nächsten Generalsanierung.

Laut derzeitiger Kostenschätzung werden ca. 162 Millionen Euro benötigt; berichtete die Stadtbaudirektion bei einer Sitzung im August 2012. Das wären aufgrund der langen Laufzeit des Plans nur rund 5,4 Millionen Euro pro Jahr.

Interessenvertretung unzufrieden

Die Interessenvertretung hat sich ausführlich mit den Inhalten des Etappenplans beschäftigt und herausgefunden:
Es sind – nach einer statistischen Auswertung – anscheinend 1.117 Gebäude aufgelistet. Davon werden 306 (27 %) dem Zentralbudget und 811 (73 %) den Bezirken budgetär zugeordnet.

Der vom Land Wien vorgelegte Etappenplan läuft von 2012 bis 2042. Bis Ende 2022 sollen 33 % der vom Land Wien genutzten Bauten (beispielsweise Amtshäuser, Schulen usw.) barrierefrei sein, bis Ende 2032 sollen es 57 % und bis Ende 2042 dann 100 % sein. (siehe Grafik)

Anders ausgedrückt bedeutet dies:

  • Von 2012-2022 sollen 366 Gebäude (33 %) barrierefrei werden.
  • Von 2022-2032 sollen 264 Gebäude (24 %) barrierefrei werden.
  • Von 2032-2042 sollen 487 Gebäude (43 %) barrierefrei werden.

Folgende Gebäudearten sind im Plan enthalten: 447 Kindergärten, 417 Schulen, 193 Amtsgebäude, 39 Büchereien, 11 Marktgebäude, 5 Gesundheitsstellen, 3 Museen, 1 Hort, 1 Pensionistenlokal

Der Plan dürfte also bei Weitem nicht vollständig sein, wird vermutet. Wo werden die Bäder, WC-Anlagen usw. aufgelistet. Es gibt Magistratsabteilungen, die sich aus verschiedenen Gründen geweigert haben, Details zum Plan beizutragen. (Dies ist im Plan auch vermerkt – siehe beispielsweise MA 15, MA 28, MA 29, MA 45, MA 54 und MA 68.)

Die Wiener Interessenvertretung hat schlussendlich den Plan in dieser Form abgelehnt und eine Überarbeitung eingefordert.

Im Jänner 2013 kündigte die Magistratsdirektion im Auftrag des Bürgermeisters an, „eine nochmalige Prüfung der Inhalte des gegenständlichen Etappenplans – insbesondere im Lichte der vorgebrachten Kritikpunkte – umgehend in die Wege zu leiten“.

In Beantwortung einer Anfrage im Oktober 2018 bei fragdenstaat.at wurde der Stand der Umsetzung Mai 2018 bekannt.

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