Gebärdensprache

Gebärdensprachdolmetsch im Parlament. Norbert Pauser dolmetscht Volker Kier
ORF

Der Österreichische Gehörlosenbund forderte 1996 in einer Unterschriftenliste „die Anerkennung der Gebärdensprache einschließlich dem Recht auf Gebärdensprachunterricht … und dass alle TV-Sendungen von allgemeinem Interesse in Gebärdensprache zu übersetzen bzw. mit Untertiteln zu versehen sind.“

Knapp 10.000 Menschen haben diese Forderungen mitgetragen, die am 20. März 1997 als Petition Nr. 23 „Anerkennung von Gebärdensprache“ dem Parlamentspräsidenten übergeben wurde.

Die parlamentarische Behandlung verlief – mangels Interesse der Regierungsparteien – nur schleppend. Am 16. Dezember 1998 stand dann aber doch die Petition auf der Tagesordnung des Nationalrates, aber es gab wieder keine Anerkennung.

Statt dessen wurde von der Bundesregierung gemäß einer Entschließung des Nationalrates ein Bericht über Maßnahmen zugunsten der Gehörlosen und Schwerhörenden vorgelegt.

Am 13. Juli 1999 beschloss der Nationalrat ein Abänderungsgesetz, durch das einige diskriminierende Bestimmungen beseitigt wurden. Zumindest in der Wortwahl befleißigt sich der Gesetzgeber nun einer Sprache, die nicht mehr aus dem vorigen Jahrhundert stammt.

In Österreich leben ca. 8.000 gehörlose Menschen.

Im Europäischen Parlament wurde die Anerkennung der Gebärdensprache schon am 17. Juni 1988 empfohlen und die Mitgliedsländer dazu aufgefordert, alle noch bestehenden Hindernisse für die Benutzung der Gebärdensprache zu beseitigen. Europavergleich.

Anfang 2002 startet der Österreichische Gehörlosenbund einen Unterschriftenliste „Petition für Chancengleichheit gehörloser Menschen im österreichischen Bildungssystem“ zur Anerkennung der Gebärdensprache. Diese Petition ist mit den Neuwahlen im Herbst 2002 verfallen und wurde im Juli 2003 wiedereingebracht.

Im Parlament wurde im Jahr 2003 ein Unterausschuss für die Anerkennung der Gebärdensprache eingerichtet. Weiters wurde eine Arbeitsgruppe zur Ausarbeitung eines Behinderten-Gleichstellungsgesetzes eingesetzt.

Im ersten Entwurf eines Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (Anfang 2004) war die Anerkennung der Österreichischen Gebärdensprache enthalten gewesen, doch im zweiten Entwurf wurde sie wieder aus dem Gesetzesvorschlag gestrichen. Ende des Jahres 2004 startete der ÖGLB die Aktion Türkiser „Ribbon“. Auch im Österreich-Kovent war die Anerkennung Thema.

Im Ministerrat vom 8. März 2005 wurde folgender Text beschlossen: „Die Österreichische Gebärdensprache ist anerkannt. Das Nähere bestimmen die Gesetze.“

Am 6. Juli 2005 beschloss der Nationalrat und am 21. Juli 2005 der Bundesrat einstimmig die Anerkennung der Österreichischen Gebärdensprache in Artikel 8 Bundes-Verfassungsgesetz: „Die Österreichische Gebärdensprache ist als eigenständige Sprache anerkannt. Das Nährere bestimmen die Gesetze.“

Mit BGBl. I Nr. 81/2005 wurde diese Anerkennungsbestimmung in Art. 8 Abs. 3 B-VG am 9. August 2005 im Bundesgesetzblatt kundgemacht.

Die Bestimmung tritt mit Ablauf des Monates der Kundmachung in Kraft, also mit 1. September 2005 und damit ist die Österreichische Gebärdensprache tatsächlich eine in Österreich eigenständig anerkannte Sprache.

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