Zu viele Sachwalterschaften in Lainz

VSP fordert Ausbau anderer Hilfsangebote für Heimbewohner

Geriatriezentrum Am Wienerwald
wien.at

In der gestrigen Pressekonferenz hat Pflegeombudsmann Dr. Werner Vogt aufgezeigt, dass bereits bei 38 Prozent aller Bewohner des Geriatriezentrums am Wienerwald (GZW) die bürgerlichen Rechte eingeschränkt sind. Sie haben zur Erledigung einer oder mehrerer Angelegenheiten einen Sachwalter zur Seite gestellt bekommen. Dr. Vogt kreidet auch an, dass nur wenig oder mangelhafter Kontakt zwischen den Sachwaltern und Betroffenen besteht, wenn Rechtsanwälte zu Sachwaltern bestellt sind.

Dazu Dr. Peter Schlaffer vom Verein für Sachwalterschaft und Patientenanwaltschaft (VSP): „Es schmerzt uns, wenn ein Sachwalter bestellt wird und wir erfahren, dass kein persönlicher Kontakt besteht. Unsere Arbeit orientiert sich an der gesetzlichen Vorgabe, die explizit den Kontakt zum Betroffenen vorsieht.“

Die Mitarbeiter des Vereins für Sachwalterschaft und Patientenanwaltschaft sind für ca. 6 Prozent aller Sachwalterschaften des GZW bestellt. Nur aus der persönlichen Auseinandersetzung mit den Wünschen und Bedürfnissen des Heimbewohners kann der Sachwalter die richtigen Handlungen setzen. Wie wichtig diese persönliche Unterstützung und gesetzliche Vertretung sein können, hat unser ehrenamtlicher Mitarbeiter Harald Haas gezeigt, indem er unnachgiebig die Interessen seiner Klientin im GZW vertreten hat.

Mehr Sozialarbeiter für Lainz

Heimbewohner brauchen eine besondere Unterstützung, aber nicht immer von einem Sachwalter! Besondere Schwierigkeiten ergeben sich derzeit vor allem bei Fragen der Bezahlung der Heimkosten, der Antragstellung auf Leistungen wie Pflegegeld und Ausgleichszulagen, der Bezahlung von Zusatzleistungen für Besuchsdienste, bzw. der Taschengeldverwaltung.

Dr. Peter Schlaffer: „All dies sind Angelegenheiten, die auch ohne Sachwalter geregelt werden sollten. Geeignete Alternativen müssen künftig mehr genutzt werden. Zu häufig werden die bürgerlichen Rechte durch eine Sachwalterbestellung eingeschränkt, obwohl der Gesetzgeber die ‚Sachwalterschaft‘ nur als allerletzte Möglichkeit vorgesehen hat.“ Dabei wäre das Ziel, diese Angelegenheiten nicht beschränkend (wie bei einer Sachwalterschaftsbestellung), sondern mit Hilfe eines Sozialarbeiters zu regeln. Weitere Abhilfe könnte auch die Erstellung einer Vorsorgevollmacht bzw. die Einbeziehung von Vertrauenspersonen bieten, die im kommenden Heimvertragsgesetz vorgesehen sind. Die Forderung nach mehr Sozialarbeitern für die Geriatriezentren wird daher vom Verein für Sachwalterschaft und Patientenanwaltschaft voll und ganz unterstützt. Dr. Peter Schlaffer unterstreicht: „Es kann nicht sein, dass wegen der Bezahlung offener Frisörrechnungen ein Sachwalter bestellt werden muss.“

Hintergrundinformation: SW-Verfahren in Österreich – Forschungsergebnisse

Jahrelang konnte in den Statistiken beobachtet werden, dass die Anzahl der Sachwalterbestellungsverfahren seit Beginn der 90er Jahre rasant anstieg. Die genauen Ursachen waren durch fehlende Forschungsergebnisse unbekannt. Auch der Anstieg der Gesamtzahlen der bestellten Sachwalterschaften ist besorgniserregend.

Im Zuge der Diskussion um eine Reform des Sachwalterrechtes hat das Justizministerium ein vom Jubiläumsfonds der Nationalbank finanziertes Forschungsprojekt beim Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie (IRKS) in Auftrag gegeben. Das IRKS geht nach der Erhebung davon aus, dass die rund 8000 Verfahren in Österreich im Jahr 2001 fast durchwegs mit der Bestellung eines Sachwalters (ca. 7450) enden. Angeregt werden Verfahren zu zwei Drittel für Menschen, die das 60. Lebensjahr überschritten haben. Im Hintergrund dieser Anregungen sind wieder zu zwei Drittel verschiedene Institutionen (von der Betreuungseinrichtung bis hin zu Behörden) auszumachen.

Die erhobenen Daten über persönliche Lebensumstände machen deutlich, dass Sachwalterschaft beginnt, sich zunehmend als begleitende Hilfe für SeniorInnen zu etablieren. Mehr als die Hälfte der Betroffenen wohnt zur Zeit der Verfahrenseinleitung in einer Institution. Die Anregungen auf Sachwalterschaft geschehen in zwei Drittel aller Fälle durch eine Institution. Psychische Erkrankung im engeren Sinn und geistige Behinderung treten bei den Anregungsgründen in den Hintergrund. Bei all diesen Entwicklungen sind die regionalen Unterschiede zum Teil beachtlich.

Im Detail:

  • Die Hauptgruppe jener Personen, für die ein Sachwalterverfahren angeregt wird, ist über 70 Jahre alt (37% der Verfahren werden für über 80-jährige Personen angeregt, 20% für die Altersgruppe zwischen 70 und 79 Jahren, rund 8% für die Altersgruppe zwischen 60 und 69 Jahren).
  • Zwei Drittel der Personen, für die ein Sachwalterschaftsverfahren eröffnet wird, sind über 60 Jahre alt, nur etwa ein Viertel (27%) ist jünger als 50! Dies zeigt einen unerwarteten Einsatz eines Instruments auf, das für psychisch kranke und geistig behinderte Personen im engeren Sinn gedacht war.
  • Zu zwei Drittel handelt es sich um alleinstehende Personen. Etwa 10% der Betroffenen haben keinen Kontakt zu Bezugspersonen. 60% aller Verfahrensbetroffenen sind Frauen.
  • Alter und Altersfolgen werden in 51 % als Anlass für die Verfahrensanregung genannt.
  • In einem Drittel aller Fälle sollen umfassende Handlungserfordernisse durch die Sachwalter gewährleistet werden: sowohl finanzielle Angelegenheiten als auch Fragen der rechtlichen Vertretung und der Betreuungssituation. Es entsteht der Eindruck, dass es sich um die Bewältigung von Lebensproblemen unter den Bedingungen knapper Mittel handelt, die nach Sachwalterschaft rufen lassen.
  • In fast der Hälfte aller angeregten Verfahren erfolgt die Bestellung eines Sachwalters für alle Angelegenheiten (dies entspricht 62 % aller Bestellungen), in einem Viertel der Fälle für einen Kreis von Angelegenheiten. 8% der Betroffenen sterben während des Verfahrens. In 18% werden die Verfahren ohne Bestellung eines Sachwalters eingestellt.
  • Die regionalen Unterschiede sind groß, und zu einem hohen Grad entsprechen sie dem allgemeinen demographischen Ungleichgewicht. Der höhere Anteil an Personen über 70 Jahre im Osten Österreichs bildet sich in den SW-Verfahren ab: Das Alter ist zu einem weit höheren Prozentsatz als im österreichischen Durchschnitt der auslösende Anlass.

Somit ist auch empirisch nachgewiesen, dass Sachwalterschaft von einer Maßnahme, die für psychische Krankheit im engeren Sinn und geistige Behinderung gedacht war, zu einer geworden ist, die primär für altersspezifisch erkrankte Personen zum Einsatz kommt.

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