Verpflichtendes Kindergartenjahr: Ausgenommen sind Kinder mit Behinderungen!

UN-Menschenrechtskonvention schreibt allerdings Verpflichtung zur „Gewährleistung voller Partizipation und Integration“ vor

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Bereits mit Beginn des kommenden Schuljahres wird der Kindergartenbesuch für alle Fünfjährigen in Österreich verpflichtend. Wenn Kindern mit Behinderung der Besuch aufgrund ihrer Behinderung nicht zugemutet werden kann oder keine adäquate Kinderbetreuungseinrichtung in Wohnortnähe zur Verfügung steht, so die Gesetzesterminologie, dann sind diese vom Kindergartenbesuch ausgenommen. Damit verstößt Österreich eindeutig gegen die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BGBl III 155/2008).

Österreich hat diese Konvention als einer der ersten Staaten ratifiziert. Mit der Konvention ist das Ziel formuliert, die „volle Partizipation und Inklusion von Menschen mit Behinderungen auf Basis der Menschenrechte in der österreichischen Gesellschaft“ zu gewährleisten.

Gemäß Artikel 4 Abs. 3 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat sich die Republik Österreich verpflichtet, bei der Ausarbeitung von Rechtsvorschriften, die Menschen mit Behinderungen betreffen, mit diesen und den sie vertretenden Organisationen enge Konsultationen zu führen und diese aktiv einzubeziehen. Im Zuge der Erstellung der 15a B-VG Vereinbarung über die Einführung der halbtägigen kostenlosen und verpflichtenden frühen Förderung in institutionellen Kindereinrichtungen fand keine Konsultation mit den österreichischen Vertretungsorganisationen statt.
Da es sich bei Artikel 4 um „allgemeine Verpflichtungen“ und damit der Natur nach um ein unumgängliches und jedenfalls zu erfüllendes Menschenrecht auf Partizipation handelt, ist das Fehlen der Konsultationen bei der Erstellung dieser 15a B-VG Vereinbarung eine Verletzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen durch die Republik Österreich; insbesondere durch die Regierung und das Parlament.

„Die Zeiten, in denen vordergründig wohlmeinend argumentiert wurde, dass man Kindern mit Behinderung „das ja nicht antun“ müsse und ihnen „Gutes“ tut, indem man Sie aufgrund ihrer Behinderung vom Bildungssystem ausschließt, sollten eigentlich schon lange der Vergangenheit angehören“, argumentiert Eduard Riha, Generalsekretär der ÖAR, „wirklich verantwortungsvolle Bildungs- und Familienpolitiker müssen längst schon erkannt haben, dass nur die volle Teilhabe an der Gesellschaft die einzig adäquate Maßnahme für behinderte Kinder ist!“

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