Königsberger-Ludwig: Auch behinderte Kinder haben Recht auf adäquaten Kindergartenplatz

Bei der Schaffung ausreichender Kindergartenplätze für behinderte Kinder sind Länder und Gemeinden gefordert

Ulrike Königsberger-Ludwig
Parlament

„Alle Kinder sind gleich viel wert und haben die selben Rechte. Auch beim Zugang zu Bildungseinrichtungen und dazu zählen bereits vorschulische Einrichtungen wie Kindergärten. Kinder, auch jene mit Beeinträchtigungen, sind wissbegierig, lernbereit, spontan und kreativ und haben ein Recht auf die bestmögliche Frühförderung“, so SPÖ-Behindertensprecherin Ulrike Königsberger-Ludwig am Mittwoch gegenüber dem Pressedienst der SPÖ.

„Alle Kinder haben das Recht auf einen, ihren Bedürfnissen angepassten, Kindergartenplatz, dies gilt auch für behinderte Kinder. Die Schaffung von Kindergartenplätzen fällt in Länderkompetenz, daher müssen die Länder ihre Verantwortung wahrnehmen und ausreichend Plätze zu Verfügung stellen“, fordert die SPÖ-Behindertensprecherin dazu auf, die Länder und Gemeinden in die Pflicht zu nehmen.

„Kinder lernen spielend von anderen Kindern. Daher sind vorschulische Einrichtungen wie Kindergärten wichtig für die Entwicklung von Kindern und bereiten auf die Schule und das Leben vor. Aus diesem Grund spricht sich die SPÖ seit langem für einen Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz für alle Kinder aus“,

so Königsberger-Ludwig, die weiter erklärte: „Eine Kindergartenpflicht kann nur dann wirken, wenn es auch ein ausreichendes, regionales Angebot an geeigneten Plätzen gibt.“

Königsberger-Ludwig: „Die frühe Förderung und die kostenlose Inanspruchnahme des Kindergartens steht selbstverständlich allen Kindern gleichermaßen zu Verfügung. Die Ausnahmeregelungen in der 15a Vereinbarung im Zusammenhang mit dem neuen Kindergartengesetz besagt, dass Kinder mit Behinderung zwar von der Verpflichtung zum Besuch einer institutionellen Kinderbetreuungseinrichtung ausgenommen sind, nicht jedoch von ihrem Recht. Dieses besteht ebenso wie für alle anderen Fünfjährigen“.

„Um allen Kindern den Besuch eines Kindergartens auch tatsächlich zu ermöglichen, muss der Ausbau von Integrationskindergärten dringend vorangetrieben werden. Behinderte Kinder und deren Eltern haben ein Recht auf ein adäquates Betreuungsangebot, auch in ländlichen Regionen“, so Königsberger-Ludwig abschließend.

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