Tagcloud: Was steht wirklich im Wiener Chancengleichheitsgesetz?

Ein Bild sagt bekanntlich mehr als tausend Worte: Die Analyse der anderen Art am Beispiel des Wiener Chancengleichheitsgesetz und der Stellungnahme.

Chancengleichheitsgesetz als Tagcloud
BIZEPS

BIZEPS-INFO berichtete ausführlich über den Begutachtungsentwurf des Wiener Chancengleichheitsgesetzes, sowie die 23 seitige Stellungnahme der Wiener Interessensvertretung der behinderten Menschen.

Die Texte haben einen imposante Umfang: Der Gesetzesentwurf umfasst rund 4.500 Wörter. Die kritische Stellungnahme der Interessensvertretung ist mit knapp über 9.000 Wörter sogar mehr als doppelt so umfangreich. Es gibt aber Möglichkeiten diese Texte zu analysieren. Eine davon heißt: Tagclouds

Schnellen Überblick verschaffen

Tagclouds sind eine visuelle Abbildung der am häufigsten verwendeten Wörter eines Textes und vermitteln einen schnellen Überblick und ein Gefühl dafür, welche Themenwelten behandelt werden und welche Sprachweise dafür eingesetzt wird“, erläutert Max Kossatz auf BIZEPS-INFO Anfrage. Er ist Geschäftsführer der „Domsich Kossatz & Steinberger Beratungs OEG“, die Markt- und Meinungsbeobachtung im Internet durch Analyse von Webseiten, Foren, Blogs und Social Communities durchführt.

Was ist erkennbar?

Sowohl der Gesetzesentwurf als auch die Stellungnahme zu diesem wurden anhand von Tagclouds visualisiert. (Hier können Sie das Ergebnis größer sehen.) Bei der Analyse wurden die 60 häufigsten Wörter dargestellt und klassische Füllwörter wie „und“ aus der Auswertung automatisiert herausgelöscht.

Spannend sind die Unterschiede

Bei beiden Texten handelt es sich sichtbar um „Menschen“ mit „Behinderung“.

Viel spannender sind jedoch die Unterschiede der Texte. Während im Gesetzesentwurf der Stadt Wien Wörter wie „Einrichtungen“, „Förderungen“, „Magistrat“, „FSW“ oder „Hauptwohnsitz“ dominant sind, zeigt sich bei der Stellungnahme der Wiener Interessensvertretung ein ganz anderes Bild.

Hier werden „Leistungen“ (statt „Förderungen“) thematisiert. Nicht überraschend häuft sich das Wort „Interessensvertretung“. Bezeichnend ist auch, dass völlig andere Wörter im Vergleich zum Gesetzesentwurf hervorstechen. Da ist von „Rechtsanspruch“, „Rechte“ oder „UN-Konvention“ die Rede. Im Vergleich auch viel unbedeutender angezeigt wird beispielsweise „FSW“; dafür deutet das große „wäre“ auf Änderungsbedarf hin.

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