ADG-Novelle: Lässt Niederösterreich die Chance ungenutzt?

Mit der geplanten Novelle zum Antidiskriminierungsgesetz wird Niederösterreich weiter Schlusslicht bei der Beseitigung von Benachteiligungen bleiben.

Ortschild mit Aufdruck Niederösterreich
BilderBox.com

Das Land Niederösterreich hat einen Entwurf zur Novelle des Niederösterreichischen Antidiskriminierungsgesetzes (NÖ ADG) zur Stellungnahme bis zum 28. August 2009 veröffentlicht.

Die Novelle wäre eine gute Möglichkeit, die Schlusslichtposition Niederösterreichs bei der Beseitigung von Benachteiligungen für Menschen mit Behinderungen aufgrund der sexuellen Orientierung, des Alters und der Religion und Weltanschauung aufzugeben. Die derzeitige Gesetzeslage verbietet Diskriminierungen beim Zugang zu und der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen nur aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit und des Geschlechts.

Der Klagsverband übt in seiner Stellungnahme Kritik, denn der Gesetzesentwurf sieht lediglich die minimale Umsetzung der europarechtlichen Antidiskriminierungs- und Gleichbehandlungsrichtlinien vor.

Nicht nur, dass Niederösterreich durch diese Vorgehensweise die Empfehlung des UNO-Menschenrechtsausschusses vom 30. Oktober 2007 an Österreich, einen einheitlichen Diskriminierungsschutz für alle Gründe vorzusehen, ignoriert, zudem hat auch die UN-Behindertenkonvention in keiner Weise Berücksichtigung gefunden.

In diesem Zusammenhang regt der Klagsverband an, für den Diskriminierungsgrund der Behinderung Sonderbestimmungen in das Gesetz aufzunehmen, die sich an § 6 und § 19 Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) orientieren und Regelungen zum Abbau von Barrieren, zur Unverhältnismäßigkeit von Belastungen und Übergangsfristen zum Inhalt haben.

Bereits im Zuge der letzten ADG-Novelle im Jahr 2007 hat der Niederösterreichische Landtag die Landesregierung aufgefordert, einen Entwurf vorzulegen, der einen Diskriminierungsschutz außerhalb der Arbeitswelt für alle verbleibenden Gründe vorsieht.

Die ausführliche Stellungnahme des Klagsverbandes finden Sie hier im word– und pdf-Format.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich