Soll Reform bei Kündigungsschutz kommen?

Gleich vorweg: Nein, es gibt keinen Kündigungsschutz für behinderte Menschen, sondern nur einen erhöhten Kündigungsschutz. Ob nun auch dieser - mit oder ohne Gegenleistung - fallen wird, soll eine Arbeitsgruppe beraten.

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„Erhöhter Kündigungsschutz bedeutet, dass ein Mensch mit Behinderung nur gekündigt werden kann, wenn der Behindertenausschuss zustimmt“, erläutert das Bundessozialamt. Der Schutz gilt erst, „wenn ein Mensch mit Behinderung mehr als 6 Monate in einer Firma gearbeitet hat“.

Huainigg macht Vorstoß

„Ob zu Recht oder zu Unrecht: Der Kündigungsschutz ist ein Schreckgespenst für die Wirtschaft, sagt ÖVP-Behindertensprecher Franz-Joseph Huainigg“, berichtet der ORF und die Salzburger Nachrichten ergänzen: „In die Debatte über einen Vorteil, der sich als Nachteil für behinderte Menschen entpuppt, kommt endlich Bewegung.“

Der ÖVP-Behindertensprecher möchte nun den Kündigungsschutz für zwei Jahre aussetzen. Jene rund 60.000 behinderten Personen, die einen Arbeitsplatz haben, sollen ihren erhöhten Kündigungsschutz behalten können, aber: „Bei Neueinstellungen bin ich dafür, dass man ihn für zwei Jahre aussetzen sollte“, meint Huainigg und regt an, dass dann nach den zwei Jahren erhoben werden soll, ob tatsächlich mehr arbeitslose Menschen mit Behinderung einen neuen Job bekommen haben.

„SPÖ, BZÖ und FPÖ haben sich bereits für diesen Vorschlag ausgesprochen. Das Sozialministerium will eine Arbeitsgruppe einsetzen“, vermeldet der Kurier.

Voget: Zugleich Ausgleichstaxe erhöhen

Laut Salzburger Nachrichten findet Klaus Voget, Präsident der ÖAR, diese Testphase zwar für zu kurz, „um wirklich Erfahrungen zu sammeln“, ist aber „froh, dass endlich ernsthaft diskutiert wird“.

Auch eine Info-Kampagne für die Wirtschaft wäre laut Voget notwendig, die klarmacht, „dass Menschen mit Behinderung nicht automatisch weniger leisten“. Das stimme zwar fallweise, aber nicht generell, betonte Voget gegenüber den Salzburger Nachrichten.

Er verweist aber auf einen wesentlichen Punkt: Nur den Kündigungsschutz probeweise auszusetzen, hält er aber für zu kurz gegriffen. Zugleich müsse eine Erhöhung der Ausgleichstaxe auf eine Größenordnung erfolgen, in der es „betriebswirtschaftlich unsinnig wäre, keine behinderten Menschen anzustellen“.

Nur zum Vorteil der Wirtschaft?

Und hier wird es spannend. Die Wirtschaft sträubte sich bisher vehement gegen einen deutliche Erhöhung der Ausgleichstaxe und auch ÖVP-Behindertensprecher Huainigg lehnte diese bisher immer ab.

Bundessozialamt: Nur in 6 % der Fälle wird die Kündigung verweigert

„Offenbar schrecken viele Unternehmen davor zurück, jemanden anzustellen, der nicht oder nur sehr schwer wieder gekündigt werden kann“, berichtet der ORF. Doch die Zahlen vom Bundessozialamt sagen bezüglich Kündbarkeit von behinderten Menschen exakt das Gegenteil aus.

„In 511 Fällen wurde 2008 von ArbeitgeberInnen ein Antrag auf Zustimmung zur Kündigung einer oder eines begünstigten DienstnehmerIn gestellt. In lediglich 33 Fällen verweigerte der Behindertenausschuss, der für solche Fälle von der jeweiligen Landesstelle des Bundessozialamtes eingerichtet wird, die Zustimmung. Die überwiegende Zahl der Fälle konnte einvernehmlich gelöst werden und die Anträge wurden zurückgezogen“, berichtet das Bundessozialamt im Jahresbericht 2008.

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