Lebenshilfe zu Schulbeginn: Bildung für alle muss möglich sein!

Wie jedes Jahr werden auch im Herbst 2009 Kinder mit Lernschwierigkeiten (intellektueller Behinderung) von einem gleichberechtigten Zugang zum Bildungssystem ausgeschlossen.

Germain Weber
Lebenshilfe Österreich

„Wir fordern die Regierung zu einer raschen Umsetzung ihrer Ankündigung einer Ausbildungsgarantie bis zum 18. Lebensjahr auf. Inklusive Bildung für alle mit entsprechender Unterstützung muss das Ziel sein“, schließt sich Lebenshilfe-Präsident Univ. Prof. Dr. Germain Weber den Forderungen der Diakonie an. „Inklusive Bildung nimmt ernst, dass alle Kinder verschieden sind und setzt bei ihren unterschiedlichen Begabungen an. Daher darf niemand von der Schulbildung ausgeschlossen werden.“

Lebenshilfe fordert flächendeckende Frühförderung

Derzeit ist es für Eltern mit Kindern mit erhöhtem Förderbedarf oft ein Hürdenlauf bis sie die passenden Angebote in Anspruch nehmen können. Zudem ist das Niveau der Frühförderung in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich.

Zur Verbesserung der Situation braucht es ein österreichweites, qualitativ hochwertiges und flächendeckendes Frühförderangebot und in jedem Bundesland eine zentrale Anlaufstelle für Familien mit einem Angehörigen mit Behinderung, die über alle Angebote informiert ist und das passende Angebot herausfiltern kann.

Lebenshilfe fordert inklusive Schulbildung bis zum 18. Lebensjahr

„Gerade wenn es um die volle und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft geht, ist inklusive Bildung ein ganz wesentlicher Faktor“, betont Germain Weber.

Da derzeit die Integration in Kindergärten / Horten sowie in Schulen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt wird, entstehen unterschiedliche Möglichkeiten, aber auch Barrieren für die schulische Integration.

„Wenn man will, dass inklusive Bildung flächendeckend ausgebaut wird, ist es nötig, die gleichen Rahmenbedingen in allen Bundesländern zur Verfügung zu stellen. Inklusive Bildung – in der Grundschule sowie in der Sekundarstufe I und II – muss gesetzlich verankert werden“, so Weber.

Umsetzung der UN Konvention ist zwingend erforderlich

Artikel 24 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen präzisiert das Recht auf inklusive Bildung. Um dies zu verwirklichen, ist Österreich verpflichtet, ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen und in der Perspektive lebenslangen Lernens zu gewährleisten. Seit einigen Jahren findet das aus dem angloamerikanischen Sprachraum kommende Modell der Inklusion, der „Education for all„, auch bei österreichischen ExpertInnen aus dem Bildungsbereich immer mehr Befürworter/innen.

Integration will SchülerInnen mit besonderem Lernbedarf im bestehenden System unterstützen und unterscheidet zwischen Kindern mit und ohne Behinderungen. Der Ansatz der Inklusion geht einen Schritt weiter: Alle Kinder sind verschieden. Dabei werden die Verschiedenheit und die Begabungen der Einzelnen als entscheidende Chance gesehen! Inklusion setzt daher am Lernsystem selbst an. Inklusive Bildung beseitigt Segregation und schafft gleichen Zugang zu Bildungsmöglichkeiten für alle.

„Um das Recht auf inklusive Bildung zu verwirklichen muss Österreich sicherstellen, dass Kinder mit Behinderungen nicht auf Grund ihrer Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen letzten Kindergartenjahr, vom Grundschulunterricht oder von der Sekundarschulbildung ausgeschlossen werden“, meint Lebenshilfe-Präsident Weber.

Die behinderten Kinder müssen innerhalb des allgemeinen Bildungssystems die notwendige Unterstützung erhalten. Individuell angepasste Unterstützungsmaßnahmen sollen daher in einem Umfeld, das die bestmögliche schulische und soziale Entwicklung gestattet, angeboten werden.

Lebenshilfe fordert rasche Umsetzung des Regierungsprogramms

Im Regierungsprogramm finden sich bereits Ansätze für inklusive Bildung. So ist vorgesehen, für Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf die gesetzlichen Grundlagen für die Integration nach der 8. Schulstufe zu erarbeiten.

Die Kriterien für den sonderpädagogischen Förderbedarf sollen überarbeitet werden, um gezielte Maßnahmen gemäß den individuellen Bedürfnissen sicherzustellen und Maßnahmen des Sonderpädagogischen Förderbedarfs von jenen zur Sprachförderung zu entkoppeln, um Kinder/Jugendliche
bestmöglich in das Schulsystem zu integrieren. Integration soll ein wichtiger Teil der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung sowie der Weiterbildung werden, weshalb eine Evaluierung der Lehrpläne an den Pädagogischen Hochschulen vorgesehen ist.

Mit der Ausbildungsgarantie bis zum 18. Lebensjahr soll allen Jugendlichen eine vollwertige (Berufs)Ausbildung ermöglicht werden: in der Schule, im Rahmen der dualen Berufsausbildung oder bei Engpässen in einer überbetrieblichen Lehrwerkstätte. Maßnahmen der Berufs- und Bildungswegorientierung sollen Jugendliche dabei unterstützen, den für sie richtigen Ausbildungsplatz zu finden.

„Das sind zentrale und wichtige Vorhaben, die auch schon in einer Arbeitsgruppe im Unterrichtsministerium bearbeitet werden. Sie müssen so rasch als möglich umgesetzt werden! Grundpfeiler für inklusive Bildung müssen sein: Gleichstellung für alle, Barrierefreiheit und Qualitätssicherung“, fordert Lebenshilfe-Präsident Weber abschließend.

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