Großes Interesse am Monitoringausschuss

Die erste öffentliche Sitzung des "Unabhängigen Monitoringausschusses zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" am 27. Oktober 2009 war ein voller Erfolg.

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ÖAR/Bauer

Der Andrang zur Sitzung war groß und so konnte Mag. Marianne Schulze, die Vorsitzende des Monitoringausschusses, um 9.30 Uhr im Regierungsgebäude am Stubenring 1, 1010 Wien, vor einem großen Publikum den Ausschuss und dessen Arbeitsweise vorstellen. Ihr ist es wichtig, „Menschenrechte bewusst zu machen“, hielt sie in ihren Einleitungsworten fest.

Stellungnahmen

Anfangs wurden aktuelle Stellungnahmen diskutiert. Jene zu „Privaten Dienstleistern für staatliche Aufgaben“ ging der Frage nach der menschenrechtlichen Verantwortung der Republik Österreich für privatwirtschaftlich und/oder durch private Rechtsträger im öffentlichen Auftrag erbrachte Leistungen nach. Die Stellungnahme wurde fertiggestellt.

Danach ging es um vorgebrachte „Konventionsverletzung durch die Situation von Menschen in der sogenannten Beschäftigungstherapie, Arbeit in Werkstätten oder fähigkeitsorientierte Aktivität“. Die Diskussion zu dieser Stellungnahme verlief vor dem gesamten Publikum und so konnte man sich einen guten Einblick verschaffen, wie die Erarbeitung von Stellungnahmen des Monitoringausschusses verläuft. Nach einer Detaildiskussion kam man überein, dass diese Stellungnahme – obwohl schon weit fortgeschritten – noch einer weiteren Bearbeitung bedarf. Insbesondere auf die soziale Absicherung muss Augenmerk gelegt werden, so ein Teilnehmerbeitrag.

„Persönliche Assistenz“ wird eines der nächsten wichtigen Themen, welchem sich der Ausschuss annimmt, wurde im Rahmen der Sitzung angekündigt.

Verbreitung der Stellungnahmen

Die schon fertigen Stellungnahmen sowie weitere Informationen werden, so kündigte die Vorsitzende im Rahmen der Sitzung an, in den kommenden Wochen auf der Homepage des Monitoringausschusses der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die Homepage befindet sich derzeit erst in Aufbau.

Die Stellungnahmen werden an die zuständigen Ministerien weitergeleitet und erst kürzlich wurden Teile einer Stellungnahme bei der UNO in Genf verlesen. „Eine der jüngsten Stellungnahmen, jene zum Kindergarten, wurde auch von einer Reihe von Medien aufgegriffen“, informiert Schulze.

Budgetfragen

Eine Erkenntnis der ersten Arbeitsmonate des Monitoringausschuss ist sicherlich die noch ungeklärte Budgetfrage. Dem Ausschuss stehen praktisch kaum finanzielle Mittel für Personal und Sachkosten zur Verfügung. Alle Tätigkeiten der Mitglieder erfolgen derzeit ehrenamtlich und es müsste – im Sinne der Qualitätssicherung – bald an einer tragbaren Lösung gearbeitet werden.

Partizipation

Frau Dr. Arbter präsentierte die Standards für Öffentlichkeitsbeteiligung, die der österreichische Ministerrat am 2. Juli 2008 beschlossen und damit der österreichischen Bundesverwaltung zur Anwendung empfohlen hat.

Die Standards der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden von einer interministeriellen Arbeitsgruppe unter Beteiligung von Kammern, NGOs und externen Fachexpertinnen und -experten im Rahmen eines Projekts im Auftrag des Bundeskanzleramtes und des Lebensministeriums erarbeitet.

„Wo drückt der Schuh?“

Während im Rahmen der öffentlichen Diskussion rund um die Stellungnahmen die Beteiligung der Besucherinnen und Besucher an der öffentlichen Sitzung noch spärlich war, änderte sich dies zusehends. Es folgte in der Tagesordnung ein Frageblock.

Jeder und jede sollte die Möglichkeit erhalten sich an der Sitzung durch Fragen, Anregungen usw. zu beteiligen. Das Interesse war allerdings so groß, dass die für drei Stunden anberaumte Sitzung bald zu Ende ging und nicht alle Fragen beantwortet werden konnten.

Die Vorsitzende versprach daher „möglichst bald“ wieder eine öffentliche Sitzung abzuhalten, da das große Interesse am Thema für den Monitoringausschuss sehr erfreulich ist.

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