Statistik über Schwangerschaftsabbruch: Schluss mit Vogel-Strauß-Politik!
aktion leben unterstützt den Appell von Staatssekretärin Marek und Ärztekammer-Präsident Dr. Dorner, eine Statistik über Schwangerschafts-abbrüche und eine Erhebung der Motive dafür einzuführen.
Schluss mit Denkverbot
"Zur Statistik brauchen wir eine Erhebung von Motiven, die zu ungewollten Schwangerschaften und zu Abbrüchen führen", fordert Kronthaler weiter. "Nur so können wir gezielt Informationsprogramme entwickeln und zielgruppengerechte Hilfen anbieten."
Die Sorge der GegnerInnen vor "Belastungen der Frau durch eine Motivenerhebung" sei unbegründet. Selbstverständlich müsse eine solche auf Freiwilligkeit und Anonymität basieren. Ob eine Motivenerhebung belastend sei, hänge von der Art der Erhebung, der Fragestellung und vom Umgang mit den betroffenen Frauen ab. Darüber hinaus gebe es viele Möglichkeiten, qualitative Studien durchzuführen, die Frauen in keiner Weise belasten. "Uns reicht es, dass die GegnerInnen einer Motivenerhebung den BefürworterInnen ein Denkverbot auferlegen wollen", betont Kronthaler.
aktion leben fordert Verantwortung von Politik
Schwangerschaftsabbrüche liegen in der Entscheidungskompetenz der Frau, die Summe und Motive sind allerdings ein Politikum. Die Gesellschaft hat eine hohe Verantwortung dabei.
Oft führe ein Zusammenwirken vieler Faktoren zu einem Abbruch. Es wird immer gesagt, dass sich keine Frau einen Schwangerschaftsabbruch wünscht. "Die Gründe, die dazu führen, genau zu kennen, wären ein starkes Argument für die Politik, endlich in Prävention und gerechtere Strukturen zu investieren", ist die aktion leben-Generalsekretärin überzeugt.
Weitere Informationen: Schwangerschaftsabbruch
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anonym · 28. Dezember 2009 23:11 Uhr
martina · 18. November 2009 11:02 Uhr
Gunnhild Fenia · 17. November 2009 19:39 Uhr
Zu bedenken gebe ich noch, das Kinderleichen vor der 16. Schwangerschaftswoche, also unter 120 mm Scheitel-Steißbeinlänge z.B. im Wiener Bestattungsgesetz von der Totenbeschau ausgenommen sind. Die Bestatter benötigen für den Leichentransport einen "Leichenbegleitschein", der dzt. die Folge einer durchgeführten Totenbeschauung ist. Bis lang regt sich keiner auf, das die zahlreichen in Wiener Abtreibungskliniken weder der Totenbeschau noch einem Begräbnis zugeführt werden können!
Jeder kann sich selbst leicht Gewissheit verschaffen: in der Feuerhalle Wien Simmering treffen jährlich ca 350 jeweils unter 500 Gramm schwere Kinderleichen ein, nachdem die Angehörigen kein Begräbnis in Auftrag gegeben haben. Wirtschaftlich betrachtet hängt es damit zusammen, das Angehörigen auf keinem der 55 Wiener Friedhöfe ein 1/2 Erwachsenengrab, also ein Kindergrab abgeboten wird - wohl aber dem Wiener Gesundheitsamt in Form der Gruppe 35b am Wiener Zentralfriedhof.
Die 500 Gramm Marke wird im Laufe des 6. - 7. Schwangerschaftsmonats erreicht, wobei behinderte Kinder meist zierlicher, kleiner und leichter sind. Diese früh verstorbenen Kinder sind mit dem Namen der Mutter registriert und diese Daten unterliegen verständlichweise dem Datenschutz. Erfasst werden in dieser "Liste"auch die abgebenden Klinikadressen - diese unterliegen nicht dem Datenschutz. Adressen von Abtreibungskliniken werden Sie nicht finden. Unbestätigten Angaben zu Folge dürfen Betreiber die bei Ihnen anfallenden Kinderleichen nicht zur Beerdigung freigeben - sie würden sonst ihre Konzession zum Betreiben der Klinik
martina · 17. November 2009 12:42 Uhr
Ausgelöscht werden Völker und Rassen. Die Zellansammlung in der Gebärmutter der Frau wird nicht ausgelöscht sondern die Frau entschliesst sich dass ihr Körper/Psyche im Moment nicht im Stande ist diese Zellansammlung auszutragen. Und zur Sinnhaftigkeit von Strafverfolgung- man würde niemals einen Mann wegen Impotenz einer Strafverfolgung aussetzen wo er damit doch ebenso die Entstehung des göttlichen Lebens verhindert.
anonym · 17. November 2009 11:58 Uhr
gerhard Lichtenauer · 16. November 2009 16:48 Uhr
Bitte klären Sie mich auf, was an dem Begriff "Auslöschung eines Menschenlebens" unrichtig, verzerrend oder polemisch sei. Es geht immer noch eindeutig um ein geplantes Tötungsdelikt an einem (noch ungeborenen) wehrlosen Kind, welches der Gesetzgeber - unter den bekannten Voraussetzungen (Fristenregelung) wegen der Frage nach Sinnhaftigkeit strafrechtlicher Verfolgung - straffrei stellte. Bitte berichtigen Sie mich mit einem sachlich richtigen Argument, falls ich mich irren sollte.
Ich ersuche Sie auch, mir Ihren Vorwurf der "Pseudochristlichen Gutmenschpolemik" zu erläutern, so wie ich es jetzt verstehe, handelt es sich dabei um Polemik Ihrerseits.
martina · 16. November 2009 15:30 Uhr
genau von dieser Polemik "Auslöschung eines Menschenlebens" hab ich gesprochen.Für Frauen muss es unter Berücksichtigung klarer und wichtiger Rahmenbedingungen die Möglichkeit geben eine Entscheidung zu treffen welche sehr wohl auch ihren eigenen Körper und ihr eigenes Leben betrifft. Pseudochristliche Gutmenschpolemik ist hier fehl am Platz.
Gerhard Lichtenauer · 16. November 2009 11:15 Uhr
martina · 16. November 2009 10:36 Uhr