Österreich von inklusivem Bildungssystem weit entfernt

Das Menschenrecht auf inklusive Bildung: Bereits im ersten Absatz des Artikels 24 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung verpflichten sich die Vertragsstaaten, ein inklusives Bildungssystem zu gewährleisten.

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Damit ist gemeint, dass behinderte Buben und Mädchen, Frauen und Männer alle Angebote und Bereiche eines Bildungssystems ohne Benachteiligung aufgrund ihrer Behinderung und mit der jeweils erforderlichen Unterstützung in Anspruch nehmen können. Inklusion bedeutet, dass es keine Segregation mehr gibt. Hat das seit 1992 für die Grundschule bzw. seit 1996 für die Sekundarstufe I geltende Wahlrecht der Eltern dazu geführt, dass sich das österreichische Bildungssystem Richtung Inklusion bewegt?

Im kürzlich präsentierten ersten nationalen Bildungsbericht für Österreich analysiert Ewald Feyerer von der Pädagogischen Hochschule Linz ausführlich Daten von SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf (SPF), die deutliche Entwicklungen und Trends widerspiegeln. Es zeigt sich, dass die Integrationsquote, also der Anteil jener SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf (SPF), die integriert unterrichtet werden, nach einem anfänglich starken Anstieg seit dem Jahr 2000 österreichweit recht konstant bei etwa 52 % stagniert.

Bundesländer weichen stark voneinander ab

Dabei weichen die Entwicklungen in den einzelnen Bundesländern stark voneinander ab, die Unterschiede sind eklatant, wie Zahlen aus dem Schuljahr 2006/07 zeigen: An der Spitze steht die Steiermark mit einer Integrationsquote von 82,37 %, das Schlusslicht bildet Niederösterreich mit 32,04 %, dazwischen liegen breit gestreut die anderen Bundesländer.

Die Segregationsquote spiegelt die Kehrseite dieser Medaille wider: In der Steiermark besuchen nur mehr 0,45 % aller PflichtschülerInnen eine Sonderschule, in Niederösterreich sind es noch immer 2,79 %.

Zahl der Sonderschulen

Anhand der verfügbaren Daten kann nicht geklärt werden, welche SchülerInnen mit welchen Formen von Unterstützungsbedarf wo unterrichtet werden. Es existieren keine Angaben darüber, wie viele SchülerInnen mit welcher Form von Behinderung integrativ bzw. in Sonderschulen unterrichtet werden.

Die Zahl der Sonderschulen hat zwischen 1990 und 2000 österreichweit von 329 auf 280 abgenommen, was einem Abbau von lediglich 15 % entspricht. Gleichzeitig steigt seit der gesetzlichen Verankerung der Schulintegration der Anteil von SchülerInnen mit SPF kontinuierlich an, wobei in der Grundschule weniger, in der Sekundarstufe I deutlich mehr SchülerInnen SPF zuerkannt bekommen.

Dabei dürfte es sich weniger um Kinder mit Körper-, Sinnes- oder sonstiger Behinderung handeln als viel mehr um SchülerInnen, die vor allem im System Schule Auffälligkeiten entwickeln. Es muss daher vermutet werden, dass in Österreich sehr viele behinderte Kinder aussondernde Schulen besuchen. Auffällig ist, dass Schüler signifikant häufiger als Schülerinnen SPF erhalten. Dasselbe gilt für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund, die in fast allen Bundesländern eher Sonderschulen als Integrationsklassen besuchen.

Österreich von inklusivem Bildungssystem weit entfernt

All dies macht deutlich, dass Österreich von einem inklusiven Bildungssystem weit entfernt ist. Paradox oder, ganz im Sinne der „Entweder und Oder“- Mentalität von Robert Menasse, sehr österreichisch erscheint die Tatsache, dass jene Bundesländer, in denen die schulische Integration stark ausgebaut wurde, dem Ideal schon sehr, sehr nahe sind. Das trifft auch auf den Tiroler Bezirk Reutte zu, in dem es keine Sonderschule mehr gibt, obwohl Tirol an sich zu den segregativ orientierten Bundesländern zählt.

Inklusion ist also im österreichischen Bildungssystem jetzt schon möglich, aber diese Möglichkeit wird nur punktuell umgesetzt. 1992 hat die Bundesregierung festgelegt, dass die Volksschule einen Bildungsauftrag für alle Kinder hat, gleichzeitig wurde mit dem Wahlrecht der Eltern anstelle eines klaren politischen Auftrags zur Integration dem Fortbestehen der Sonderschulen der Weg geebnet.

Doch Eltern entscheiden sich keinesfalls gut überlegt oder umfassend informiert für die Sonderschule: Viele wissen gar nichts von ihrem Wahlrecht, denn die Schulbehörden kommen ihrem Informations- und Beratungsauftrag nur unzureichend nach oder informieren einseitig pro Sonderschule, wie mittlerweile empirisch belegt ist.

Sonderschulen mit SchülerInnen versorgen?

Wenn es Sonderschulen gibt, dann müssen diese mit SchülerInnen versorgt werden. Dass die Beratung über Integration zentral im Sonderschulwesen verankert wurde, ist dafür die optimale Voraussetzung.

Mit der Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen hat sich Österreich verpflichtet, ein inklusives Bildungssystem aufzubauen. So deutlich war das Menschenrecht auf inklusive Bildung noch nie verankert.

Ressourcen von Sonderschulen in allgemeine Schulen transferieren

Nun müssen endlich jene Ressourcen, die immer noch an Sonderschulen gebunden sind, in die allgemeinen Schulen transferiert werden, um dort allen SchülerInnen zu Gute zu kommen und insgesamt die Qualität der Bildungsangebote zu verbessern. Für Anregungen, wie dies erfolgreich realisiert werden kann, genügt ein Blick in jene Bundesländer und Regionen, die bereits ein weites Stück auf dem Weg Richtung Inklusion gegangen sind.

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