FPÖ: 2010 bringt neues Behinderteneinstellungsgesetz

Hofer präsentiert sein Modell der Progressiven Ausgleichstaxe

Norbert Hofer
FPÖ

Bereits vor drei Jahren hat FP-Behindertensprecher NAbg. Norbert Hofer ein Modell für eine progressive Ausgleichstaxe entwickelt, um die Situation am Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Nun arbeitet das Bundesministerium an dem neuen Behinderteneinstellungsgesetz und die Idee der Progression dürfte einfließen. Darüber zeigt sich Hofer sehr erfreut.

Den Zweck der Einführung einer progressiven Ausgleichstaxe sieht Hofer darin, die Arbeitslosigkeit unter Menschen mit Behinderung zu senken. „Viele Behinderte sind für einen Arbeitsplatz genauso qualifiziert, wie Personen ohne Behinderung. Sie werden oft unterschätzt und bekommen deshalb seltener die Chance, ihre Fähigkeiten am Arbeitsmarkt und für ein Unternehmen unter Beweis zu stellen“, erläutert Hofer und stellt sein Modell vor:

Konkret soll der § 9 Abs 2 geändert werden. Für den ersten begünstigten Behinderten, der zu beschäftigen wäre, soll demnach nach wie vor ein Fixbetrag zu entrichten sein. Dieser Fixbetrag ist durch Verordnung des Sozialministers festzulegen. Dieser Betrag bildet gleichzeitig den Ausgangswert für die weitere Berechnung der Ausgleichstaxe.

Für jeden weiteren begünstigten Behinderten, der zu beschäftigen wäre, setzt sich die Ausgleichstaxe aus jener Ausgleichstaxe der vorhergehenden nicht beschäftigten Person und der Hälfte des Ausgangswertes zusammen. Die Ausgleichstaxe ist jedoch mit dem Fünffachen des Ausgangswertes gedeckelt.

Stellt ein Unternehmen beispielsweise zehn begünstigte Behinderte nicht ein, obwohl es dazu verpflichtet ist, errechnen sich die Ausgleichstaxen wie folgt:

Anzahl – Ausgleichstaxe – Summe

1. beg. Behinderter – Euro 209,00 – Euro 209,00
2. beg. Behinderter – Euro 313,50 – Euro 522,50
3. beg. Behinderter – Euro 418,00 – Euro 940,50
4. beg. Behinderter – Euro 522,50 – Euro 1.463,00
5. beg. Behinderter – Euro 627,00 – Euro 2.090,00
6. beg. Behinderter – Euro 731,50 – Euro 2.821,50
7. beg. Behinderter – Euro 836,00 – Euro 3.657,50
8. beg. Behinderter – Euro 940,50 – Euro 4.598,00
9. beg. Behinderter – Euro 1.045,00 – Euro 5.643,00
10. beg. Behinderter – Euro 1.045,00 – Euro 6.688,00

Die Ausgleichstaxe für die zehnte Person, die einzustellen wäre, würde das Fünffache des Ausgangswertes überschreiten, dies ist aufgrund der Deckelung jedoch nicht möglich.

Ein Unternehmen, das seiner Pflicht zur Einstellung von drei begünstigten Behinderte nicht nachkommt, zahlt also statt wie bisher 627 Euro jeden Monat 940,50 Euro. Ein Großunternehmen, das zwischen 250 und 274 Mitarbeiter beschäftigt und keinen begünstigten Behinderten eingestellt hat, hat monatlich nicht wie bisher 2.090 Euro sondern 6.688 Euro an Ausgleichstaxen zu entrichten.

„Ganz besonders wichtig bei dieser Änderung ist, dass die Maßnahme keine Verschlechterung für Kleinunternehmen (unter 50 Beschäftigte, Anm.) mit sich bringt, denen es aufgrund einer geringen Anzahl an Mitarbeitern und der Struktur des Unternehmens unter bestimmten Umständen schwerer fallen kann, einen geeigneten Arbeitsplatz für einen begünstigten Behinderten bereitzustellen. Kleinunternehmen müssen nie mehr als einen begünstigten Behinderten einstellen und sind daher von der progressiven Ausgleichstaxe auch nicht betroffen“, betont Hofer.

„Ich begrüße es sehr, dass die Idee der Progression in das neue Behinderteneinstellungsgesetz übernommen wird, denn das wird viele Vorteile für die Integration am Arbeitsmarkt bringen“, schließt Hofer.

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