Lebenshilfe: Behindertenanwaltschaft muss politisch aufgewertet werden

Inklusion von behinderten Menschen braucht schlagkräftige soziale Anwaltschaft

Germain Weber
Lebenshilfe Österreich

„Dr. Erwin Buchinger war der Erste, der im Jahr 2007 in seiner damaligen Funktion als Sozialminister die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen unterschrieben hat. Als Behindertenanwalt ist es nun seine Aufgabe, sich für die Gleichstellung für Menschen mit Behinderungen einzusetzen und die Inklusion, die volle Teilhabe an der Gesellschaft, weiter voranzutreiben. Für diese große Herausforderung wünschen wir ihm viel Erfolg“, erklärt Univ.-Prof. Dr. Germain Weber, Präsident der Lebenshilfe Österreich, und gratuliert Erwin Buchinger zu seiner Bestellung.

Gleichzeitig betont Weber die hohe Kompetenz sämtlicher Kandidaten, die sich um das Amt des Behindertenanwalts beworben haben.

Als zentrale Themen nennt Weber die sozialversicherungsrechtliche Absicherung und gesetzlich geregelte Vorsorgeleistungen im Alter für Menschen mit Behinderungen sowie deren Inklusion in der Gesellschaft.

„Menschen mit Behinderungen fordern die Teilnahme an Entscheidungsprozessen und das Recht, ihr Leben selbst zu bestimmen. Dafür braucht es einen politisch engagierten Behindertenanwalt mit ausreichender Durchsetzungskraft. Die Behindertenanwaltschaft sollte daher politisch aufgewertet werden“, hofft Weber auf eine fruchtbare Zusammenarbeit.

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