Europaschulen müssen Grundsätze der Nichtdiskriminierung beachten

Die 14 von der EU kofinanzierten Europäischen Schulen seien nun endlich verpflichtet, Zugangshindernisse für behinderte Schülerinnen und Schüler zu beseitigen.

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Im gestern verabschiedeten Haushalt für die 14 von der Europäischen Union (EU) kofinanzierten Europäischen Schulen wurde nach Informationen der Europaabgeordneten der Grünen, Elisabeth Schroedter, verankert, dass die Gewährung der Haushaltsmittel für die Europaschulen an die Grundsätze der Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit gebunden werden.

„Ich freue mich, dass es mit der Abstimmung zum Haushalt 2010 gelungen ist, die Europaschulen an die Grundsätze der Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit zu binden. Sonst können sie die EU-Zuschüsse nicht in Anspruch nehmen“, erklärte die Vizepräsidentin des Beschäftigungs- und Sozialausschusses des Europäischen Parlaments, Elisabeth Schroedter.

Die 14 von der EU kofinanzierten Europäischen Schulen seien nun endlich verpflichtet, Zugangshindernisse für behinderte Schülerinnen und Schüler zu beseitigen.

Anlass für diesen wichtigen Zusatz im EU-Haushalt war der Fall des autistischen Kindes Lucas Katsioulis, dem der Zugang zur Europäischen Schule Brüssel II im Stadtteil Woluwé verwehrt wurde.

„Gemeinsames und barrierefreies Lernen wird so für Alle möglich. Kein Kind kann mehr vom Unterricht ausgeschlossen werden. Das ist uns deshalb besonders wichtig, weil die Europäischen Schulen eine Vorbildfunktion gegenüber allen Schulsystemen in der EU haben. Seit Anfang Dezember 2009 ist die EU der UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen beigetreten. Diese fordert von ihren Mitgliedern einen diskriminierungsfreien Zugang für behinderte Menschen zu allen Bildungssystemen“, so Elisabeth Schroedter.

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