Die UN-Behindertenkonvention und das Prinzip der „angemessenen Vorkehrung“

Am 8. Dezember 2009 diskutierte das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) das "Prinzip der "angemessenen Vorkehrung". Ein Rückblick.

Deutsches Institut für Menschenrechte
Deutsches Institut für Menschenrechte

Am 8. Dezember 2009 diskutierte das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) das „Prinzip der „angemessenen Vorkehrung“, das nicht nur in der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung Lösungen für Einzelfälle sicherstellen soll.

Artikel 2 der Konvention definiert angemessene Vorkehrungen als „notwendige und geeignete Änderungen und Anpassungen, die keine unverhältnismäßige oder unbillige Belastung darstellen und die, wenn sie in einem bestimmten Fall erforderlich sind, vorgenommen werden, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen alle Menschenrechte und Grundfreiheiten genießen oder ausüben können.“

Auf der Website des DIMR finden sich ein Audio-Beitrag zu diesem Thema (mp3-Format) und eine Videomitschnitt (Flash).

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