Deutschland: Diskriminierungsfreie Kirchen gefordert

Nachdem Papst Benedikt XVI. am Neujahrstag eine Welt ohne Diskriminierung gefordert hat, schlägt das Netzwerk Artikel 3 vor, dass er damit anfängt, die Diskriminierungen gegenüber behinderten Menschen im kirchlichen Bereich zu bekämpfen.

Netzwerk Artikel 3
Netzwerk Artikel 3

„Frieden beginnt mit einem respektvollen Blick auf den anderen, der in diesem den Mitmenschen erkennt – unabhängig von seiner Hautfarbe, seiner Nationalität, seiner Sprache und seiner Religion“, sagte der Papst laut einem Bericht von tagesschau.de beim Neujahrsgottesdienst im Petersdom. Nicht zuletzt im Hinblick auf die UN-Behindertenrechtskonvention müssten diese Ausführungen des Papstes nach Ansicht des Netzwerk Artikel 3 auch auf behinderte Menschen ausgeweitet werden, die ebenfalls vielfältigen Diskriminierungen ausgesetzt sind.

Vor allem beim Besuch von Gottesdiensten und kirchlichen Einrichtungen gäbe es noch vielfältige Benachteiligungen und Hindernisse. Angefangen von Kirchen, die oft nur über Stufen oder Hintereingänge erreichbar seien, bis zur Position behinderter Menschen in kirchlichen Funktionen, gäbe es in der katholischen, aber auch in den anderen Kirchen noch viel zu tun.

Gerade im Hinblick auf das Ziel der Inklusion behinderter Menschen in sämtliche Bereiche des gesellschaftlichen Lebens haben nach Ansicht des Netzwerks Artikel 3 die Kirchen eine äußerst wichtige Funktion und Chance, Menschen zusammen zu bringen und Netzwerke aufzubauen. Diese dürfe nicht durch Barrieren und Diskriminierungen durch die Kirchen vertan werden.

Das Netzwerk Artikel 3 fordert daher die Kirchen auf, ähnlich wie die einzelnen Regierungen Aktionspläne zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in ihrem Bereich zu entwickeln und konsequent umzusetzen. Nicht zuletzt angesichts des demografischen Wandels müsste dies eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, um auch älteren Menschen mit Einschränkungen eine Perspektive für die weitere Teilhabe am kirchlichen Leben zu bieten.

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