Wissenschaftsministerium erweitert Richtlinie für behinderte Studierende

Die Unterstützung behinderter Studierender ist in Österreich mangelhaft. Dieses Faktum ist seit Jahren bekannt; passiert ist bisher wenig. Nun kündigte der Wissenschaftsminister finanzielle Unterstützung an.

Schild Universität
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Von einem barrierefreiem Studium können behinderte Studierende in Österreich derzeit nur träumen. Die Realität sieht leider anderes aus: Universitäten, die teilweise zugänglich sind, mangelnde Unterstützungsangebote und fast keine Gebärdensprachdolmetschung. Das muss sich ändern, sagen die Studierenden – und das Behindertengleichstellungsgesetz.

Im Rahmen der kürzlich stattgefundenen Proteste an den Universitäten zeigten gehörlose Studierende vom Verein VÖGS eindrucksvoll auf, was sie an den derzeitigen Studienbedingungen diskriminiert.

„Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen werden durch die katastrophale Situation an den Universitäten mehr als alle anderen benachteiligt und in einigen Fällen sogar an der Durchführung eines Studiums behindert“, meint auch Uniability, die Arbeitsgemeinschaft zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen an Österreichs Universitäten und Hochschulen.

Anfrage an den Wissenschaftsminister

Die Behindertensprecherin der Grünen, Mag. Helene Jarmer, wollte in einer schriftlichen Anfrage an Wissenschaftsminister Dr. Johannes Hahn vom 11. November 2009wissen: „Wie unterstützen die Universitäten gebärdensprachige Studierende im Hinblick auf die Dolmetschkostenfrage und Organisation von DolmetscherInnen?“

Minister kündigt finanzielle Unterstützung an

Der Minister hielt in seiner Anfragebeantwortung am 29. Dezember 2009 fest: „Es wurde die Erweiterung der Richtlinien für die Gewährung von Unterstützungen durch die 
Österreichische Hochschüler/innen/schaft auf behinderte Studierende mit der ÖH und Vertreter/innen behinderter Studierender diskutiert. Diese um den Bereich ‚behinderte Studierende‘ erweiterten Richtlinien sehen zwei wesentliche Verbesserungen für die Situation gehörloser Studierender vor:

  • Antragstellung in der Höhe von max. € 4.000,– pro Studienjahr ohne Nachweis der sozialen Bedürftigkeit;
  • minimale Erfolgskontrolle (2 bis 4 Lehrveranstaltungen pro Semester).

Die erweiterten Richtlinien werden mit 1. Jänner 2010 in Kraft treten.“

Diese ziemlich plötzliche Unterstützungsleistung ist ein Versuch. „Die organisatorische Abwicklung muss erprobt werden; ob Verbesserungen notwendig sind, soll im ersten Jahr der Erprobung dieser neuen Form der Unterstützung festgestellt werden“, gibt der Minister unumwunden zu und ergänzt: „Auch für alle anderen behinderten Studierenden bedeutet diese zusätzliche Unterstützung eine willkommene Verbesserung der Studiensituation durch die Möglichkeit z.B. assistierende Technologien (PC, Software, etc.) anschaffen zu können.“

Die Mittel werden ab 1. Juli 2010, dem Start des Budgetjahrs der ÖH, ausgeschüttet, berichtet der Standard.

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