Wissenschaftsministerium erweitert Richtlinie für behinderte Studierende
Die Unterstützung behinderter Studierender ist in Österreich mangelhaft. Dieses Faktum ist seit Jahren bekannt; passiert ist bisher wenig. Nun kündigte der Wissenschaftsminister finanzielle Unterstützung an.
Im Rahmen der kürzlich stattgefundenen Proteste an den Universitäten zeigten gehörlose Studierende vom Verein VÖGS eindrucksvoll auf, was sie an den derzeitigen Studienbedingungen diskriminiert.
"Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen werden durch die katastrophale Situation an den Universitäten mehr als alle anderen benachteiligt und in einigen Fällen sogar an der Durchführung eines Studiums behindert", meint auch Uniability, die Arbeitsgemeinschaft zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen an Österreichs Universitäten und Hochschulen.
Anfrage an den Wissenschaftsminister
Die Behindertensprecherin der Grünen, Mag. Helene Jarmer, wollte in einer schriftlichen Anfrage an Wissenschaftsminister Dr. Johannes Hahn vom 11. November 2009wissen: "Wie unterstützen die Universitäten gebärdensprachige Studierende im Hinblick auf die Dolmetschkostenfrage und Organisation von DolmetscherInnen?"
Minister kündigt finanzielle Unterstützung an
Der Minister hielt in seiner Anfragebeantwortung am 29. Dezember 2009 fest: "Es wurde die Erweiterung der Richtlinien für die Gewährung von Unterstützungen durch die Österreichische Hochschüler/innen/schaft auf behinderte Studierende mit der ÖH und Vertreter/innen behinderter Studierender diskutiert. Diese um den Bereich 'behinderte Studierende' erweiterten Richtlinien sehen zwei wesentliche Verbesserungen für die Situation gehörloser Studierender vor:
- Antragstellung in der Höhe von max. € 4.000,-- pro Studienjahr ohne Nachweis der sozialen Bedürftigkeit;
- minimale Erfolgskontrolle (2 bis 4 Lehrveranstaltungen pro Semester).
Die erweiterten Richtlinien werden mit 1. Jänner 2010 in Kraft treten."
Diese ziemlich plötzliche Unterstützungsleistung ist ein Versuch. "Die organisatorische Abwicklung muss erprobt werden; ob Verbesserungen notwendig sind, soll im ersten Jahr der Erprobung dieser neuen Form der Unterstützung festgestellt werden", gibt der Minister unumwunden zu und ergänzt: "Auch für alle anderen behinderten Studierenden bedeutet diese zusätzliche Unterstützung eine willkommene Verbesserung der Studiensituation durch die Möglichkeit z.B. assistierende Technologien (PC, Software, etc.) anschaffen zu können."
Die Mittel werden ab 1. Juli 2010, dem Start des Budgetjahrs der ÖH, ausgeschüttet, berichtet der Standard.
Weitere Informationen: Studium, Gleichstellung, Gebärdensprachdolmetsch
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Mag.a Marlene Fuhrmann-Ehn · 21. Jänner 2010 17:16 Uhr
Auch beim Wissen um die generell schlechte finanzielle Situation der Universitäten dürfen nichtbehinderte Studierenden damit rechnen, dass sie wenigstens in die Uni hinein können, vielleicht auch einen Sitzplatz, aber jedenfalls ein WC haben, dass dort jemand ist, der ihnen die entsprechenden Inhalte beibringt und Prüfungen abnimmt, und dass sie auch die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung gestellt bekommen um lernen zu können. Nichts anderes wollen StmB auch. Dass es dafür vielleicht andere Wege braucht darf nicht Grund dafür sein, dass die Verantwortung an die ÖH ausgelagert wird. Dass das Ministerium dies dennoch tut zeigt auf, dass man sich zwar damit abgefunden hat, dass es StmB gibt und das nicht mehr zu ändern ist, dass man aber nicht wirklich daran interessiert ist dieser Gruppe von Studierenden ein gleichberechtigten Uni-Zugang zu ermöglichen.
Mag.a (FH) Marlies Sutterlüty · 20. Jänner 2010 11:01 Uhr
Um Gehörlosen auch ein "halbwegs norales" Studium zu ermöglichen müssen Mittel für das Dolmetschen, möglichst aller Lehrveranstaltungen,zur Verfügung stehen.
4000 Euro wären ein wirklich ein sehr großer Fortschritt!
Dazu meine Fragen: gilt die neue Regelung auch für Studierende in Fachhochschulen? Wo sind sie zu beantragen?
Wäre fein auch über Erfahrungen mit der noch "jungen" Regelung, soweit vorhanden, etwas zu erfahren.
Mag.a (FH) Marlies Sutterlüty, Lehrende an der FH Campus Wien.
Barbara Levc · 20. Jänner 2010 10:20 Uhr
Brigitte Ecker BA · 20. Jänner 2010 10:09 Uhr
Übrigens: Chronisch Kranke kommen ganz am Schluss und da kümmert sich niemand.
Vorlesungen werden de facto mit 100 % Anwesenheit gehalten und nur am Anfang des Folgesemesters geprüft. Lehrende brauchen auch nur im Folgesemester prüfen. Für Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen nicht machbar.
Franz Dotter · 20. Jänner 2010 08:34 Uhr
1. Was ist zu tun, wenn ein/e Studierende/r mehr Geld braucht, um barrierefrei studieren zu können?
2. Was sollen leistungswillige behinderte Studierende darüber denken, dass sie in der Öffentlichkeit als Minderleister wahrgenommen werden?
Also bitte noch einmal überlegen, die richtigen Fragen stellen und dann neue Regelungen formulieren:
a. Wieviel/Welche Mittel/Unterstützung braucht eine Person mit einer spezifischen Behinderung, um ihr Studium barrierefrei absolvieren zu können?
b. Falls keine speziellen Probleme auftreten, möchten behinderte Studierende ihr Studium in derselben Zeit absolvieren wie nichtbehinderte? Möchten behinderte Studierende denselben Leistungskriterien entsprechen wie nichtbehinderte (um am Arbeitsmarkt konkurrenzfähig zu sein)? Falls ja, sind alle entsprechenden Maßnahmen so zu setzen, dass sie die Möglichkeit dazu haben.
herzliche Grüße