Bekenntnis zum Pflegegeld: Offiziell als Maßnahme zur Armutsbekämpfung anerkannt!

ÖAR sieht darin ein Ende der Missbrauchsdiskussion und sämtlicher Änderungsdiskussionen rund um das Pflegegeld

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In der heutigen Medienenquete anlässlich des „Europäischen Jahres zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung 2010“ wurde eine umfassende BMASK-Informationsbroschüre vorgelegt, die unter dem Kapitel „Maßnahmen der Bundesregierung zur Armutsbekämpfung“ als „aktuelle, bereits wirksame Maßnahme der Bundesregierung zur Armutsbekämpfung“ u.a. auflistet: „Pflege: Umsetzung wichtiger Maßnahmen bei der Pflegevorsorge, wie die Erhöhung des Pflegegeldes (durchschnittliche Erhöhung um 5 %), …“.

Im Kapitel „Das Sozialschutz-System in Österreich reduziert die Armut“ wird festgehalten: „Das österreichische Pflegegeld ist vorbildlich und dient, in Verbindung mit der ständig ausgebauten sozialen Absicherung pflegender Angehöriger, der Absicherung im Pflegefall“.

ÖAR-Präsident Dr. Klaus Voget zeigt sich ob dieser offiziellen Anerkennung des Pflegegeldes als wirksame Maßnahme gegen die Armutsbekämpfung einerseits erfreut und hofft, dass damit künftigen Abschaffungs- oder Missbrauchsdiskussionen der Riegel vorgeschoben ist, gibt jedoch gleichzeitig zu bedenken: „Gut, dass die Bundesregierung damit die „Errungenschaft Pflegegeld“ nicht mehr in Frage stellt. Ein gewaltiger Wermutstropfen bleibt jedoch: Menschen mit Behinderungen kämpfen noch immer um die jährliche Valorisierung des Pflegegeldes. Das Pflegegeld wurde seit seiner Einführung 1993 erst zweimal erhöht und hat somit schon lange nicht mehr die vorgesehene Kaufkraft für dringend benötigte Dienstleistungen für behinderte, alte, oder kranke Menschen!“

Vorsichtig beurteilt der ÖAR-Präsident auch die gegenwärtige Diskussion um die Einführung des Transferkontos: „Solange noch immer die Vokabel „Missbrauch“ und „Verteilungsgerechtigkeit von Sozialleistungen“ im selben Atemzug genannt werden, es gleichzeitig jedoch noch immer offen ist, wen das Transferkonto nun wirklich betrifft und ob die Datensicherheit gewährleistet ist, solange kann ein Transferkonto aus Sicht von Menschen mit Behinderungen keinesfalls begrüßt werden!“

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