Deutschland: Neue Richtlinien für Barrierefreiheit im Web

Deutschland bekommt noch in diesem Jahr neue Richtlinien für Barrierefreiheit im Web.

Hubert Hüppe
bifos

Das kündigte der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, ineinem Forum des Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM), an.

„Artikel 21 der UN-Behindertenrechtskonvention fordert barrierefreien Zugang zu Informationen und Technologien. Dies beinhaltet die Verwendung von Gebärdensprachen, Screenreader und alternativen Kommunikationsformen in leicht verständlicher Sprache. Nachdem 80 % der Menschen mit Behinderung ihre Informationen aus dem Internet beziehen, sollten neben der Verabschiedung der BITV 2.0 entsprechende Zielvereinbarungen mit gewerbsmäßigen Anbietern von Internetseiten nach dem Behindertengleichstellungsgesetz geschlossen werden“, so Hüppe.

Die neue Barrierefreie Informationstechnik Verordnung BITV 2.0 wird laut Hüppe noch dieses Jahr verabschiedet und die unzureichende BITV 1.0 ablösen. Deutschland schließt sich wie zuvor schon Österreich und die Schweiz den 2008 vom World Wide Web Consortium veröffentlichten Web Content Accessiblity Guidelines (WCAG 2.0) für Barrierefreiheit mit einer verbindlichen Richtlinie für öffentliche Träger an.

Die gegenwärtigen deutsche Richtlinien sind veraltet, kritisierte kürzlich die Aktion Mensch, die mit dem BIENE-Award den wichtigsten Wettbewerb um barrierefreie Webseiten im deutschsprachigen Raum ins Leben gerufen hat. Die Neufassung der Barrierefreie Informationstechnik Verordnung (BITV) lässt schon zu lange auf sich warten. Die gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit der Internetangebote der Behörden der Bundesverwaltung in Deutschland beruhen faktisch auf den technischen Standards der 1999 erstmals veröffentlichten WCAG 1.0.

„Wesentliche technische Entwicklungen der vergangenen 10 Jahre sind also nicht berücksichtigt“, so die Aktion Mensch. Gleiches gelte auch für die entsprechenden Verordnungen auf Landesebene und bei nachgeordneten Behörden, die sich an der BITV orientieren. Außerdem wird bisher die Umsetzung von Zielvereinbarungen zur Barrierefreiheit von Internetangeboten beeinflusst, die zwischen Unternehmen und Behindertenverbänden geschlossen werden können.

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