Huainigg: 10 Jahre Dornröschenschlaf der Marke „Licht ins Dunkel“ sind genug – Mut zur Veränderung!

Vorbild "Aktion Mensch" soll Verantwortliche im ORF und im Verein "Licht ins Dunkel" wachküssen

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„Behinderte Menschen stehen nicht im Dunklen. Das ist eine überholte Almosenansicht, voller Klischees und wird von behinderten Menschen als Diskriminierung wahrgenommen“, kritisiert ÖVP-Sprecher für Menschen mit Behinderung, Abg. z. NR Dr. Franz-Joseph Huainigg anlässlich des 10-Jahre-Jubiläums der deutschen „Aktion Mensch“ die ORF-Spendenaktion: „Die Marke ‚Licht ins Dunkel‘ spiegelt die gesellschaftlichen Vorurteile wieder!“

„Man muss zur Kenntnis nehmen, dass es in der Behindertenpolitik einen Paradigmenwechsel gegeben hat: Weg von Almosen, Fürsorge und Mitleid hin zu Inklusion, Gleichstellung und selbstbestimmt Leben. Dieser Paradigmenwechsel muss auch bei ‚Licht ins Dunkel‘ stattfinden.“ Gefordert werde daher von Huainigg ein Dialog mit behinderten Menschen und eine Änderung der Marke „Licht ins Dunkel“.

„Die Kritik behinderter Menschen darf nicht länger ignoriert werden. Man kann nicht eine Sendung für behinderte Menschen, ohne sie machen“, sagt Huainigg.

Er fordert von den Verantwortlichen mehr Mut zu einem zeitgemäßen Richtungswechsel: „Den Verantwortlichen von ORF und dem Verein ‚Licht ins Dunkel‘ empfehle ich, die ZDF-Reportage am 27.2.2010 um 17.45 Uhr im ZDF anzusehen. Hier wird dokumentiert, wie sich die deutsche ‚Aktion Sorgenkind‘ inhaltlich und organisatorisch erfolgreich zur ‚Aktion Mensch‘ gewandelt hat“, erklärt der ÖVP-Behindertensprecher und erläutert, warum es auch bei „Licht ins Dunkel“ einen Paradigmenwechsel braucht:

„Eines gleich vorweg: Gegen ziviles Engagement ist nichts einzuwenden. Im Gegenteil, es sollte durchaus unterstützt und gefördert werden. Nicht alles kann und soll dem Staat aufgebürdet werden. Ohne ziviles und ehrenamtliches Engagement wäre unsere Gesellschaft um vieles ärmer und würden wesentliche Lücken entstehen. Privates Engagement etwa durch Spenden ist daher nicht abzulehnen sondern als wichtige Ergänzung des Sozialstaates anzusehen. Die Kritik an der Aktion „Licht ins Dunkel“ richtet sich gegen die Art der medialen Darstellung, die „behindertenfreie Organisationsstruktur“ und die Grundausrichtung der Kampagne“, so Huainigg.

Die Medienwirklichkeit der Kampagne „Licht ins Dunkel“ hat mit der heutigen Lebensrealität behinderter Menschen vielfach nichts mehr zu tun. In der Gesellschaft hat ein Paradigmenwechsel stattgefunden, der auch in der Kampagne „Licht ins Dunkel“ Platz greifen muss. „Licht ins Dunkel“ hat sich größtenteils in der derzeitigen Form überlebt und sollte unter Einbeziehung von behinderten Menschen neu organisiert und gestaltet werden. Der notwendige Trendstrich, wie ihn die deutsche „Aktion Sorgenkind“ bereits 1997 vollzogen hat, ist zwar für die Kampagnenbetreiber schmerzlich aber längst überfällig.

Ähnlich der „Aktion Sorgenkind“, die sich 1997 zur „Aktion Mensch“ inhaltlich und organisatorisch gewandelt hat, sollten sich der ORF, das Organisationskomitee und der Verein „Licht ins Dunkel“ einem Dialog mit behinderten Menschen nicht länger verschließen. Die Reform sollte vor allem drei wesentliche Punkte beinhalten, wie sie auch die „Aktion Mensch“ vorsieht:

  1. Eine Kampagne nicht für behinderte Menschen, sondern mit behinderten Menschen: Heute finden sich weder in der ORF-Redaktion noch im Organisationskomitee der Kampagne „Licht ins Dunkel“ behinderte Menschen, welche die Kampagne inhaltlich mitgestalten. Diese Mitarbeit von selbst Betroffenen ist jedoch notwendig, um eine „Lebensrealität“ in die Medienwirklichkeit einfließen zu lassen. Dazu muss als erster Schritt einer Gesamtreform ein Dialog mit behinderten Menschen über die Grundsatzprinzipen, Zielsetzungen und deren Umsetzung geführt werden. Dabei darf es keine Tabus geben. Auch der so lieb gewonnene Titel „Licht ins Dunkel“ ist zu hinterfragen. Spendenimpulse sollten überdacht werden, eventuell in Richtung einer Lotterie, bei der man nicht nur Gutes tut, sondern auch selbst gewinnen kann. Firmen sollten angeregt werden, anstelle von großen Geldspenden, behinderte Menschen durch Lehrstellen oder Jobs aktiv zu integrieren. Auch die Mitglieder des Organisationskomitees müssen die Einstellungspflicht für Menschen mit Behinderung erfüllen.
  2. Ein „neues Bild“ bei der Darstellung behinderter Menschen: Die Darstellung behinderter Menschen in der Spendenkampagne ist oftmals geprägt von Mitleid, Almosen und von Sorge. Dies entspricht nicht der Lebenssituation vieler behinderter Menschen, die sich dadurch angegriffen fühlen. Der ORF hat einen Bildungsauftrag und sollte ein „neues Bild“ von Menschen mit Behinderungen vermitteln, bei dem die Integration in Kindergarten, Schule, Beruf und Freizeit im Mittelpunkt stehen muss. Dabei sollen durchaus Probleme und Konflikte angesprochen werden, die zur Sensibilisierung des Fernsehpublikums beitragen. Behinderte Menschen sind bei der Aktion „Licht ins Dunkel“ nur Objekt der Mediendarstellung. Weder im Organisationskomitee noch in der ORF- Redaktion arbeiten behinderte Menschen inhaltlich mit. Dieser Grundsatz zieht sich selbst bis in die ausgestrahlten Sendungen durch: kein Showmaster hat eine Behinderung und keine der auftretenden Musikgruppen lebt die Integration. Dabei könnte die Aktion „Licht ins Dunkel“ die zur Verfügung stehende Sendefläche des ORF im Sinne behinderter Menschen wesentlich besser nützen: eine Moderatorin im Rollstuhl, ein blinder Sänger oder Berichte von einer gehörlosen Journalistin würden ein „neues Bild“ von behinderten Menschen vermitteln.
  3. Paradigmenwechsel zu einer Aktion der Gleichstellung behinderter Menschen: Die deutsche „Aktion Mensch“ hat bereits begonnen, neben dem Sammeln von Unterstützungsgeldern (welche übrigens nicht durch Spenden sondern durch den Kauf von Lotterielosen aufgebracht werden), Imagekampagnen mit behinderten Menschen zur Umsetzung einer Gleichstellung in allen Lebensbereichen durchzuführen. Im Jahr 2000 wurde die „Aktion Sorgenkind“ in die „Aktion Mensch“ umgetauft. Mit der Namensänderung wurde auch ein inhaltlicher Wechsel vollzogen, für den man in den Jahren zuvor Erfahrungen gesammelt hatte. Bereits 1997 wurde die „Aktion Grundgesetz“ initiiert und das Ziel „Aufklärung“ in die Vereinsstatuten aufgenommen. Auch der ORF sollte mit behinderten Menschen partnerschaftliche Projekte durchführen.
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