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Text: BZÖ · 7. März 2010 10:18 Uhr

BZÖ deckt auf: ÖBB und Kammern stellen zu wenig Behinderte ein

BZÖ-Behindertensprecher Sigisbert Dolinschek hat mittels einer parlamentarischen Anfrage an Sozialminister Hundstorfer unglaubliche Missstände bei der Beschäftigung von Behinderten im öffentlichen Bereich aufgedeckt.

Sigisbert Dolinschek

Laut dem Behinderteneinstellungsgesetzes muss pro 25 Bediensteten ein Behinderter angestellt werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, sich "freizukaufen". Die Ausgleichstaxe für nicht aufgenommene Personen Behinderteneinstellungsgesetz beträgt 223 Euro pro Monat und offener Pflichtstelle.

Die vom Ministerium übermittelten Beschäftigungszahlen aus dem Jahr 2008 sind teilweise schockierend: So erfüllt beispielsweise die Wirtschaftskammer Österreich die gesetzlich vorgeschriebene Quote um 53 Prozent nicht, wobei die Kammern in Tirol und Salzburg um rund 70 Prozent zuwenig Behinderte einstellen. Ärztekammer, die Kammer der Wirtschaftstreuhänder oder die Rechtsanwaltskammer erfüllen die Quote um 100 Prozent nicht, haben also keinen einzigen behinderten Arbeitnehmer.

Bei den ÖBB gibt es Unterschreitungen bis zu 78 Prozent, beispielsweise bei der Traktion GmbH. Aber auch Institutionen wie die Arbeiterkammern Salzburg und Vorarlberg kommen ihren gesetzlichen Verpflichtungen nicht nach.

Dolinschek fordert die hundertprozentige Erfüllung des Behinderteneinstellungsgesetzes. "Hier werden Menschen die es im Leben schon schwer genug haben, zusätzliche Hürden aufgebaut. Das Ziel des Gesetzes ist es, Behinderte ins Arbeitsleben zu integrieren und nicht, sich wie beispielsweise die Wirtschaftskammer, mit Geld aus Zwangsbeiträgen freizukaufen. Gerade behinderte Mitbürger haben sowieso schon ein viel höheres Risiko arbeitslos zu werden. Das BZÖ fordert von der Bundesregierung eine Beschäftigungsoffensive für Behinderte und die Durchsetzung der Einstellungsverpflichtung gerade im staatlichen oder halbstaatlichen Bereich", so Dolinschek.

Die komplette Anfragebeantwortung mit detaillierten Zahlen finden sie hier.

Weitere Informationen:
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Kurt Maier, ZBVP · 10. März 2010 13:08 Uhr

Das Jahr 2008 bedeutet

GKK/ -14 DN, SV d. gewerbl. Wirtschaft/ -29 DN, Wirtschaftskammern/ - 95 DN, ÖBB/ -640 DN

778 begünstigte Behinderte könnten sofort einen Arbeitsplatz haben!

Mit öffentlichen Geldern kann ja die Ausgleichstaxe (mtl. EUR 213,-- für Jahr 2008,--) ca. 2 Mill. EURO locker bezahlt werden.

Daher möchte ua die Wirtschaftskammer den Kündigungsschutz abschaffen, anstatt Menschen mit Behinderung eine Chance auf Arbeit zu geben - obwohl in den ersten 6 Monaten keinen Kündigungsschutz gibt!

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