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Text: DSA Manfred Srb · 9. März 2010 06:49 Uhr

Wien: Einheitslook wichtiger als Barrierefreiheit

Was ist in Wien wichtiger: der Einheitslook der Schanigärten oder deren barrierefreie Ausgestaltung? Die Stadt hat sich für den Einheitslook entschieden.

Schanigarten mit Stufe

Mit seinem Entschluss, den Schanigärten in der Wiener City einen Einheitslook zu verordnen, hat sich Stadtrat Dr. Rudolf Schicker (SPÖ) klar für eine Law-and-Orderlinie entschieden. Die Farbe und Art der Sonnenschirme in der Fußgängerzone in der Kärntnerstraße und am Graben müssen seit neuestem einheitlich sein, auch die Stühle müssen der Norm entsprechen, Firmenaufdrucke auf Sonnenschirmen sind verboten. Und die Schanigärten müssen einheitlich in der Mitte der Straße errichtet werden.

Ganz egal, wie man nun zu diesen neuen Vorschriften steht - eines hat die Wiener Stadtpolitik klar damit gezeigt: Wenn ihr etwas wichtig ist, dann kann sie für klare Regelungen sorgen. Und das ist gut so.

Barrierefreiheit: Keinerlei Interesse

Aber leider zeigen Wiens politisch Verantwortliche in einem anderen Zusammenhang, ebenfalls bei Schanigärten, bis jetzt noch keinerlei Interesse. Dann, wenn es um die Barrierefreiheit geht, die durch Schanigärten eingeschränkt oder gar verhindert wird. Um was geht es dabei?

Vor einigen Jahren hat Wien den "Masterplan Verkehr" beschlossen, dessen Inhalte von der Politik und der Verwaltung umgesetzt werden müssen. Unter anderem enthält er die an und für sich sinnvolle Bestimmung, dass Gehsteige zumindest 2 Meter breit sein sollen. Nun gibt es jedoch eine Vielzahl von Schanigärten, die zwar von der Stadt Wien kommissioniert, also genehmigt worden sind, die den Gehsteig aber auf weit unter 2 Meter Breite einengen, so dass oft Rollstuhlfahrer, Eltern mit Kinderwägen und andere Verkehrsteilnehmer durch sie behindert werden, weil sie Schwierigkeiten haben, daran vorbeizukommen.

Ähnlich die Situation, wenn es um die Erreichbarkeit der Schanigärten geht. Nicht wenige von ihnen stehen auf einem Sockel und sind somit nicht barrierefrei erreichbar. Die Stadt Wien misst also mit zweierlei Maßstäben: Der Allgemeinheit schreibt sie 2-Meter-Gehsteige vor, sie selbst genehmigt aber weiterhin wesentlich geringere Breiten. Stufen bei Hauseingängen und in Häusern sind verboten, aber bei Schanigärten dürfen sie auch schon einmal 15 cm hoch sein. Und das nur deshalb, weil Schanigärten von der Bauordnung nicht erfasst sind und somit für deren Barrierefreiheit niemand zuständig ist.

Dringender Handlungsbedarf

Hier entsteht dringender Handlungsbedarf, denn viele aus unseren Reihen sehen dies als einen Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot in Artikel 7 Abs. 1 unserer Verfassung an, das Bund, Länder und Gemeinden verpflichtet, die Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen "in allen Bereichen des täglichen Lebens" zu gewährleisten. Ebenso könnten sich Menschen mit Behinderungen aufgrund der Bestimmungen des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes sowie der UN-Behindertenrechtskonvention dagegen zur Wehr setzen.

Die zuständigen Stadträte sind aufgefordert, diese diskriminierenden Barrieren ehestens zu beseitigen!

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meia · 17. März 2010 00:20 Uhr

@maria: Jeder Schanigartenbesitzer kann nach dem Bundesbehindertengleichstellungsgesetz privatrechtlich geklagt werden, wenn diese von "RollstuhlfahreInnen" nicht benutzt werden können. Trotz Genehmigung vom Magistrat (Bundesgesetz.) Falls dies noch nichtgeschehen ist (aus-judiziert ist), sollte ein Musterprozess geführt werden!

maria · 16. März 2010 19:24 Uhr

Die Frau Stenzel muss sich gerade erholen vom Skandel in der Secession - sie muss sich erst abregen! Aber ansonsten finde ich die Idee gut, die Bezirksvorsteherin Stenzel zu bemühen. Wenn Sie sich einmischt, dann landet die Frau mit großer Zielsicherheit in den Medien. Ist vielleicht ein Weg das Thema in der Zeit des Aufstellens der ganzen Schanigärten, zum Thema zu machen. Konkrete Lösungsvorschläge sollten aber von Betroffenen kommen.

Vera Rebl · 14. März 2010 20:17 Uhr

Machmal denke ich, wie klein die Probleme wären. Und auch etwas lächerlich, wenn Menschen (vom Steuergeld) bezahlt werden, um sich den Kopf über einheitliche Sonnenschirm-Farben zu zerbrechen.

Zu den Schanigärten auf Podesten fällt mir der vom ImPulsTanz-Festival ein: es hat genau 2 Stunden gedauert und die gewünschte Rampe war montiert! Übrigens geschah das ohne neuerliches Anfragen in all den Folgejahren selbstverständlich automatisch.

richard - walter · 12. März 2010 11:54 Uhr

ja liebe frau stenzl sie sind gefordert sich etwas schlauer zu machen bezüglich barriere freiheit und nicht behinderte sich wegzudenken

peter · 9. März 2010 15:10 Uhr

Ja wenn die Politik will, kann sie regulieren. Die Frage ist immer, was den Politikern ein Anliegen ist! Das zeigt das Beispiel Schanigarten ganz wunderbar!

meia · 9. März 2010 14:37 Uhr

Dem kann ich nur beipflichtenten. Jedoch soweit ich informiert bin, sind die Bezirke dafür zuständig: Die BV Innerestadt - Ursula Stenzl bzw. die Bezirksräte, die bei der Genehmigung anwesend sind, haben es in der Hand, ob diese Schanigärten genehmigt werden. Erika Stubenvoll war ja der Meinung, dass alle Bezirksräte durch Schulungen - Fachleute für Barrierefreiheit werden können. Bei manchen Bezirken, wie im Alsergrund klappt das, da sich einige grüne Bezirksrätinnen punkto Barrierefreiheit "Schlau gemacht haben!

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