Wien: Einheitslook wichtiger als Barrierefreiheit
Was ist in Wien wichtiger: der Einheitslook der Schanigärten oder deren barrierefreie Ausgestaltung? Die Stadt hat sich für den Einheitslook entschieden.
Ganz egal, wie man nun zu diesen neuen Vorschriften steht - eines hat die Wiener Stadtpolitik klar damit gezeigt: Wenn ihr etwas wichtig ist, dann kann sie für klare Regelungen sorgen. Und das ist gut so.
Barrierefreiheit: Keinerlei Interesse
Aber leider zeigen Wiens politisch Verantwortliche in einem anderen Zusammenhang, ebenfalls bei Schanigärten, bis jetzt noch keinerlei Interesse. Dann, wenn es um die Barrierefreiheit geht, die durch Schanigärten eingeschränkt oder gar verhindert wird. Um was geht es dabei?
Vor einigen Jahren hat Wien den "Masterplan Verkehr" beschlossen, dessen Inhalte von der Politik und der Verwaltung umgesetzt werden müssen. Unter anderem enthält er die an und für sich sinnvolle Bestimmung, dass Gehsteige zumindest 2 Meter breit sein sollen. Nun gibt es jedoch eine Vielzahl von Schanigärten, die zwar von der Stadt Wien kommissioniert, also genehmigt worden sind, die den Gehsteig aber auf weit unter 2 Meter Breite einengen, so dass oft Rollstuhlfahrer, Eltern mit Kinderwägen und andere Verkehrsteilnehmer durch sie behindert werden, weil sie Schwierigkeiten haben, daran vorbeizukommen.
Ähnlich die Situation, wenn es um die Erreichbarkeit der Schanigärten geht. Nicht wenige von ihnen stehen auf einem Sockel und sind somit nicht barrierefrei erreichbar. Die Stadt Wien misst also mit zweierlei Maßstäben: Der Allgemeinheit schreibt sie 2-Meter-Gehsteige vor, sie selbst genehmigt aber weiterhin wesentlich geringere Breiten. Stufen bei Hauseingängen und in Häusern sind verboten, aber bei Schanigärten dürfen sie auch schon einmal 15 cm hoch sein. Und das nur deshalb, weil Schanigärten von der Bauordnung nicht erfasst sind und somit für deren Barrierefreiheit niemand zuständig ist.
Dringender Handlungsbedarf
Hier entsteht dringender Handlungsbedarf, denn viele aus unseren Reihen sehen dies als einen Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot in Artikel 7 Abs. 1 unserer Verfassung an, das Bund, Länder und Gemeinden verpflichtet, die Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen "in allen Bereichen des täglichen Lebens" zu gewährleisten. Ebenso könnten sich Menschen mit Behinderungen aufgrund der Bestimmungen des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes sowie der UN-Behindertenrechtskonvention dagegen zur Wehr setzen.
Die zuständigen Stadträte sind aufgefordert, diese diskriminierenden Barrieren ehestens zu beseitigen!
Weitere Informationen: Landespolitik Wien, Kennzeichnung Barrieren, UN-Konvention
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meia · 17. März 2010 00:20 Uhr
maria · 16. März 2010 19:24 Uhr
Vera Rebl · 14. März 2010 20:17 Uhr
Zu den Schanigärten auf Podesten fällt mir der vom ImPulsTanz-Festival ein: es hat genau 2 Stunden gedauert und die gewünschte Rampe war montiert! Übrigens geschah das ohne neuerliches Anfragen in all den Folgejahren selbstverständlich automatisch.
richard - walter · 12. März 2010 11:54 Uhr
peter · 9. März 2010 15:10 Uhr
meia · 9. März 2010 14:37 Uhr