Kritik an Umsetzung der UN-Konvention für Rechte von Menschen mit Behinderung
Monitoringausschuss kritisiert Situation von Menschen in Tagesstrukturen und Mängel bei der Mindestsicherung.
In einem Schreiben an den Landtag Steiermark werden mehrere Probleme klar festgehalten:
- Die rechtliche Absicherung von Menschen mit Behinderung ist mangelhaft und unzureichend. Vor allem Behinderte in so genannten Tagesstrukturen, insbesondere in der Beschäftigungstherapie, Arbeit in Werkstätten oder in der "fähigkeitsorientierten Aktivität" sind betroffen - sie erhalten kein Gehalt sondern nur ein Taschengeld.
- Daraus folgt, dass sie nicht arbeitslosen- beziehungsweise sozialversichert sind und keine selbstständigen Pensionsansprüche aus eigener Erwerbstätigkeit erwerben
- Unsicher ist auch, ob Menschen mit Behinderung gleichberechtigt staatliche Sicherungsmaßnahmen zur Verfügung stehen - wie etwa die Mindestsicherung.
"All diese Punkte widersprechen deutlich der UN-Konvention, die bereits im Jahr 2008 (!) von Österreich ratifiziert wurde", betont Ingrid Lechner-Sonnek. "Menschen mit Behinderung dürfen keine Menschen zweiter Klasse sein - es geht um Gleichberechtigung!" fordert sie den zuständigen Landesrat Schrittwieser auf, tätig zu werden. "Es muss Schluss damit sein dass Menschen in unserem Land arbeiten ohne versichert zu sein!"
Weitere Informationen: UN-Konvention
Speichern bei:
Google-Werbung:
Google-Werbung:
Isabella Aigner · 25. März 2010 17:19 Uhr
rollstuhl100 · 24. März 2010 11:06 Uhr