Innenministerium informiert über Wahlkarten-Abonnement

Laut Wahlrechtsänderungsgesetz 2010 können behinderte Menschen künftig die automatische Zusendung einer Wahlkarte beantragen ("Wahlkarten-Abonnement"). BIZEPS-INFO erfragte im Innenministerium die Details der neuen Regelung.

Stimmabgabe
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Am 1. März 2010 ist das Wahlrechtsänderungsgesetz 2010, BGBl. I Nr. 13/2010, in Kraft getreten. Eine der wesentlichen Änderungen für behinderte Menschen ist die Möglichkeit, sich eine Wahlkarte AUTOMATISCH zusenden zu lassen.

Das Innenministerium informierte BIZEPS-INFO zu den neuen Regelungen per Mail (GZ.: BMI-WA1220/0022-III/6/2010): „Ab sofort erhalten Personen, denen der Besuch des zuständigen Wahllokals am Wahltag infolge mangelnder Geh- und Transportfähigkeit oder Bettlägerigkeit, sei es aus Krankheits-, Alters- oder sonstigen Gründen nicht möglich ist, ihre Wahlkarte für Bundespräsidentenwahlen, Europawahlen und Nationalratswahlen sowie ihre Stimmkarte für bundesweite Volksabstimmungen und Volksbefragungen von amtswegen zugestellt, wenn sie dies bei ihrer Hauptwohnsitz-Gemeinde schriftlich beantragen“, erläutert MR Mag. Robert Stein vom Innenministerium.

Ein Walkarten-Abonnement ist kostenlos, teilt man BIZEPS-INFO mit und ergänzt: „Auf der Homepage des Bundesministeriums für Inneres finden Sie unter dem Link ein Antragsformular und weitere zu beachtende Informationen.“

Erstmals bei der Bundespräsidentenwahl

Die Premiere findet im April statt. „Der Antrag ist in einem Kuvert oder per E-Mail (eingescannt) an die Hauptwohnsitz-Gemeinde, in deren Wählerevidenz die Antragstellerin oder der Antragsteller eingetragen ist, weiterzuleiten“, führt MR Stein weiter aus und hält abschließend fest: „Die kommende Bundespräsidentenwahl am 25. April 2010 ist die erste bundesweite Wahl bei der über Antrag des betroffenen Personenkreises die Wahlkarte von amtswegen zugestellt werden wird.“

Erleichterung

„Künftig können behinderte Menschen die automatische Zusendung einer Wahlkarte – ein so genanntes Wahlkarten-Abonnement – beantragen. Dadurch wird behinderten Menschen die Ausübung ihres Wahlrechts erleichtert“, hielt die SPÖ-Behindertensprecherin Ulrike Königsberger-Ludwig anlässlich der Beschlussfassung fest.

Auch wenn dieser Service eine Erleichterung darstellt, bleibt die Forderung nach Barrierefreiheit aller Wahllokale davon natürlich unberührt. Hier bleibt noch viel zu tun.

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