Wiener Landtag: Fragestunde behandelt auch geplantes Chancengleichheitsgesetz

Stadträtin Mag. Sonja Wehsely (SPÖ) beantwortete Fragen der Abgeordneten zum Wiener Landtag zu der Gesetzesvorlage. Die Debatte wurde - wie üblich - auch per Internet übertragen.

Wiener Rathaus
BIZEPS

Der Wiener Landtag tagte am 26. März 2010 und beschäftigte sich im Rahmen der Fragestunde unter anderem mit dem geplanten Wiener Chancengleichheitsgesetz und am Schluss auch noch mit der Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz.

Gesetzesnovelle in Auftrag gegeben

Wien hat ein gültiges Behindertengesetz, welches „nicht mehr der Diktion entspricht, die wir gemeinsam wollen“, informiert Sozialstadträtin Mag. Sonja Wehsely (SPÖ) den Landtag. Sie habe daher eine Gesetzesnovelle in Auftrag gegeben, ihre Ziele mitgeteilt und einen Vorschlag vorgelegt. (Allerdings ohne Beteiligung der Betroffenen, wie mehrfach kritisiert wurde.)

Diese Gesetzesänderung sei „komplex“, da das derzeitige Behindertengesetz alt ist und die Stadt Wien auch Leistungen anbietet, die darin nicht aufgezählt werden. Wehsely berichtet von Gesprächen mit der Interessenvertretung der behinderten Menschen mit dem Ziel, deren Forderungen „möglichst weit zu berücksichtigen“.

Diese „Dialoge“, die sie in Auftrag gegeben hat und die zwischen ihr, dem Fonds Soziales Wien (FSW), der Magistratsabteilung 40 und der Interessenvertretung laufen, sind noch im Gange. „Mein Ziel ist es, dass wir ein Gesetz vorlegen, wo möglichst allen Vorschlägen der Betroffenen Rechnung getragen werden kann“, gibt sie bekannt und ergänzt: „Das wird ein Kompromiss sein, und sobald wir den erreicht haben, wird dem Wiener Landtag das Gesetz auch vorgelegt.“

Anhörungspflicht?

Die erste Fragestellerin im Landtag – die ÖVP-Behindertensprecherin Karin Praniess-Kastner – wollte wissen, ob sich die Stadträtin für eine Anhörungspflicht der Interessenvertretung der behinderten Menschen bei der Erstellung von Förderrichtlinien des FSW einsetzen wird.

Diesen Punkt ist Wehsely bereit, sich „anzuschauen, ob und wie“ dieser rechtlich verankerbar sei. Grundsätzlich habe sie diesen Punkt schon zugesagt, hält sie fest.

Einbindung der Betroffenen?

Das Thema „Einbindung der Interessenvertretung“ thematisierte der SPÖ-Abgeordnete Volkmar Harwanegg und gab so seiner Parteikollegin und Stadträtin die Möglichkeit genauer darauf einzugehen.

Diese berichtete, dass die Interessensvertretung der behinderten Menschen von der Möglichkeit der Stellungnahme „erfreulicherweise sehr umfangreich“ Gebrauch gemacht hat. Sie habe daher „angeordnet, dass es eine Arbeitsgruppe zur Überarbeitung des Entwurfes geben wird und gegeben hat“. Sie berichtete von vier mehrstündigen Sitzungen und 36 Forderungspunkten. „Mein Ziel ist, ein Ergebnis vorlegen zu können, wo alle sehr gut damit leben können und wir gemeinsam diesen großen Fortschritt in der Wiener Behindertenpolitik auch miteinander tragen und miteinander transportieren können“, resümiert sie.

Wichtig ist ihr aufzuzeigen, dass schon einige Änderungen erfolgt sind. Sie nennt Änderungen in Definitionen und die Klarstellung, dass kein Regress auf Einkommen von Angehörigen, Eltern, Partnern usw. erfolgen darf. Auch werde kein allfällig Vermögen angerechnet, erläutert sie. Auch bei weiteren Punkten sieht sie gute Möglichkeiten für Kompromisse.

Jene Punkte, die die „Behindertenpolitik im engeren“ überschreiten – als Beispiel nannte sie die Organisationsstrukturen des FSW – sollten ihrer Meinung nach nicht Teil der Arbeitsgruppenthemen sein. „Aber alle Dinge, die im engeren Sinn mit Behindertenpolitik zu tun haben, bin ich sehr frohen Mutes, dass wir ein gutes Ergebnis vorlegen werden können“, meinte sie.

Werden die Einwendungen umgesetzt?

Der FPÖ-Abgeordnete Dr. Helmut Günther wollte in seiner Rede wissen, wie viele der Einwendungen aus dem Begutachtungsverfahren im neuen Entwurf umgesetzt werden.

Die Stadträtin meinte, dass „zwei Drittel“ der Einwendungen bereits ausgeräumt wurden, aber man sei „noch nicht am Ende dieses Prozesses“. Sie verwies nochmals auf „die besondere Rolle der Interessenvertretung für behinderte Menschen“ und bedankte sich für die engagierte Zusammenarbeit. Sie sei sich sicher, „das wir eine gute Lösung zu Stande bringen werden“.

In Zukunft Betroffene gleich einbinden?

Die Behindertensprecherin der GRÜNEN, Claudia Smolik, wies in ihrer Wortmeldung nochmals auf den Umstand hin, dass man sich viele Diskussionen ersparen hätte können, wenn die Interessenvertretung schon „im Vorfeld“ eingebunden gewesen wäre. Sie wollte daher von der Stadträtin wissen, ob sie in Zukunft die Betroffenen gleich einbinden wolle.

Ohne auf die Frage konkret einzugehen, verwies die Stadträtin nochmals auf den Stellenwert des Gesetzes und darauf, dass es daher ganz besonders wichtig ist „hier alle einzubinden“. Der Dialog mit den Betroffenen finde – so die Stadträtin – statt, „ob ein Gesetz novelliert wird oder nicht“. Ihr sei es daher wichtig „lieber ein paar Monate mehr Zeit“ zu haben, dann aber „ein für alle zufriedenstellendes Gesetz“ vorlegen zu können.

Wie geht es weiter mit der PGE?

Die ÖVP-Behindertensprecherin Praniess-Kastner ging in ihrer zweiten Frage auf „den guten Dialog zwischen dem FSW und den Betroffenen“ bei der Pflegegeldergänzungsleistung (PGE) ein. Sie zeigte sich auch über den jüngsten Kontrollamtsbericht erfreut und verwies darauf, dass der FSW dabei die Argumentation der betroffenen behinderten Menschen in Teilen übernommen habe.

Sie erinnerte auch an eine Aussendung der SPÖ-Behindertensprecherin, Mörk, die die PGE als wichtige Leistung für die Selbstbestimmung hervorhob. Von der Stadträtin wollte Abgeordnete Praniess-Kastner dann wissen, ob sie die PGE auch auf Menschen mit Sinnesbehinderungen und anderen Behinderungsarten in Zukunft auszudehnen gedenke.

Die Stadträtin ging in ihrer Antwort nochmals auf die Kosten der PGE ein und betonte, dass diese Leistung nun „bis zum Jahr 2011“ vereinbart sei. Sie erwähnte, dass der FSW im Sinne der Betroffenen die Kritik des Kontrollamtes entgegnet habe.

Offene Pflegegeldstufe

Wichtig sei ihr der Hinweis, dass Persönliche Assistenz eigentlich Teil des Pflegegeldes sein müsste. Das heißt „die Forderung einer nach oben offenen Pflegestufe“ sei ihr Ziel. Daher sei „derzeit nicht eine Ausweitung“ ihre Priorität, sondern, dass diese Forderung umgesetzt werde.

Auch wenn der Budgetpfad des Bundes „nicht wahnsinnig rosig“ aussieht, sei dies organisatorisch zu ändern. Für die Betroffenen sei es einfach notwendig, „zu einer offenen Pflegegeldstufe zu kommen“, meint die Stadträtin abschließend in der Fragestunde.

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