SPÖ drängt auf Beschluss des ORF-Gesetzes

Das neue ORF-Gesetz ist fertig, meint die SPÖ und will es beschließen. Behindertenvertreter sehen das ganz anders.

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Kein ORF-Gesetz zu beschließen, hätte unmittelbare Konsequenzen mahnt Medienstaatssekretär Josef Ostermayer (SPÖ) in einer Aussendung vom 2. April 2010 und nennt als Beispiel: „Keine Erhöhung des Anteils barrierefrei zugänglicher Sendungen“.

Ähnlich äußerte sich SPÖ-Behindertensprecherin Ulrike Königsberger-Ludwig, als sie am 10. März 2010 mitteilte: „Das Gesetzespaket brächte nicht nur mehr österreichisches Programm, sondern auch mehr Programm für Hör- und Sehbehinderte, da es den ORF dazu verpflichtet, den Anteil an barrierefreien Sendungen jährlich zu erhöhen.“

Und nun fordert auch Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) „möglichst bald Klarheit“ und drängt ebenfalls auf einen raschen Gesetzesbeschluss.

Gutes Gesetz fertig?

Ist denn das ORF-Gesetz so gut ausverhandelt, dass ein Beschluss schnell erfolgen sollte? Mitnichten!

„Tritt der vorliegende Gesetzesentwurf nach den üblichen innerkoalitionären Streitigkeiten doch noch in Kraft, wird der ORF, wie seine Presseaussendung im Anschluss an den von Ihnen angesprochenen „Round Table“ (APA-OTS0113/23.12.2009) eindrucksvoll beweist, nur ein Minimum an Barrierefreiheit für sehbeeinträchtigte Menschen anbieten“, kritisiert der Österreichische Blinden- und Sehbehindertenverband und fragt: „Oder wären Sie, als brave Zahlerin der vollen GIS-Gebühren, mit 50 Serienfolgen (von den Sokos bis hin zum Winzerkönig) und rund zwölf eigenproduzierten Spielfilmen samt Audiokommentierung von Fußballspielen zufrieden?“

Auch der Generalsekretär des Österreichischen Gehörlosenbundes, Ing. Lukas Huber, zeigt sich mit dem bisher Vorgelegten unzufrieden: „Die eine wichtige Forderung von ÖGLB z.B. jährlicher Stufenplan betreffend 100% Untertitelung wurde nicht übernommen. Der Gesetzentwurf legitimiert den ORF nach wie vor, die Untertitelungsquote aus wirtschaftlichen Gründen herabzusetzen. Ich fordere die SPÖ-ÖVP Koalition auf, noch einmal den Gesetzesentwurf zu überdenken!“

Kritik

Seitens der Behindertenbewegung kommt vor allem Kritik an dem Umstand, dass das neue ORF-Gesetz wieder keine fixen Vorgaben bezüglich der Barrierefreiheit und den Zeitplan der Erreichung dieser festlegt. Mehr als einen sanften Wunsch, der ORF möge doch bitte in Zukunft mehr anbieten, enthält der Gesetzesvorschlag wieder nicht.

Ein weiterer Kritikpunkt ist die Verquickung von 160 Millionen Euro Gebührenrefundierung des Staates mit einem Ausbau der Barrierefreiheit. Diese Punkte sind nicht zu verbinden, weil die Barrierefreiheit und der Ausbau dieser eine gesetzliche Vorgabe ist, meinen Behindertenvertreterinnen und -vertreter.

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